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Versicherungswissen

Ernte-Mehrgefahren­versicherung

Die Mehrgefahrenversicherung ersetzt Ertragsschäden an Kulturen durch mehrere Wettergefahren wie Hagel, Sturm, Starkregen, Starkfrost oder Dürre. Hagel ist dabei meist die Grundgefahr, weitere Gefahren kommen als Bausteine hinzu.

Wichtige Grenze: Gefahren, die nicht im gewählten Paket enthalten sind

Frage im Gespräch klären

Überblick

Landwirtschaftliche und gärtnerische Betriebe können Ernteausfälle durch Wetter absichern. Bei der Mehrgefahrenversicherung werden mehrere Wettergefahren kombiniert. Beim Spezialversicherer Vereinigte Hagel ist Hagel die Grundlage jedes Vertrags; Sturm, Starkregen, Starkfrost und Dürre können hinzukommen. Es handelt sich um einen Spezialmarkt für Betriebe, der aber für Landwirte und Winzer ein realistisches Gesprächsthema ist.

Wann kann es leisten?

Ein Ertragsschaden an den versicherten Kulturen im Erntejahr, der durch eine vereinbarte Wettergefahr verursacht wurde. Bei Dürre leistet die Vereinigte Hagel nach eigener Angabe automatisch, wenn festgelegte Niederschlagssummen oder Erntemengen unterschritten werden.

Was versichert sein kann – und was typischerweise nicht

Kann versichert sein

  • Mengenmäßige Ertragsschäden durch Hagel, Sturm, Starkregen, Starkfrost oder Dürre, je nach gewähltem Paket
  • Bei Sonderkulturen teils auch Qualitätsschäden, wenn die Ernte nicht mehr vermarktbar ist
  • Acker- und Grünland, Wein, Hopfen, Tabak, Obst, Gemüse und Spezialkulturen, je nach Angebot

Typischerweise nicht versichert

  • Gefahren, die nicht im gewählten Paket enthalten sind
  • Schäden an Gebäuden und Maschinen; dafür gibt es landwirtschaftliche Sachversicherungen
  • Ertragsminderungen ohne versicherte Ursache, etwa durch Schädlinge oder Pflanzenkrankheiten, je nach Bedingungen

Allgemeine Beschreibung. Was ein Vertrag konkret enthält, regeln seine Versicherungsbedingungen.

Für wen das Thema relevant sein kann

Kann relevant sein für

  • Ackerbau-, Gemüse- und Obstbaubetriebe
  • Wein- und Hopfenbaubetriebe, die besonders frostgefährdet sind
  • Betriebe in Ländern mit Förderprogrammen für Ernteversicherungen

Vorher zu klären

  • Welche Gefahren für die eigenen Kulturen tatsächlich relevant sind
  • Ob das eigene Bundesland eine Förderung des Versicherungsbeitrags anbietet und welche Kulturen und Gefahren förderfähig sind
  • Wie die Entschädigung berechnet wird und welche Schwellen gelten

Überschneidungen mit anderem Schutz

  • Hagelversicherung: Grundbaustein der Mehrgefahrendeckung
  • Staatliche Ad-hoc-Hilfen nach Extremwetter sind keine Versicherung und nicht planbar
  • Versicherungsteuer: Für wetterbedingte Elementargefahren an Bodenerzeugnissen berechnet sich die Steuer nach § 5 VersStG von der Versicherungssumme

Nicht verwechseln – verwandte Themen

  • Hagelversicherung für KulturenBaustein

    Die Hagelversicherung ersetzt Ertragsschäden an Kulturen durch Hagelschlag. Sie ist die klassische Grunddeckung, auf der Mehrgefahrenpakete aufbauen.

  • ElementarschadenversicherungBaustein

    Erweitert Hausrat- oder Wohngebäudeversicherung um Überschwemmung, Rückstau, Erdbeben, Erdsenkung, Erdrutsch, Schneedruck, Lawinen und Vulkanausbruch – nach den Definitionen der Bedingungen, nicht für jedes Wasser im Keller.

Was ist wichtig?

Pakete statt Einzelpolicen

Die Vereinigte Hagel bietet die Mehrgefahrenversicherung in verschiedenen Paketen und Beitragssystemen an; der Umfang hängt von der Gefahrenkombination ab.

Dürre als Indexgefahr

Dürre entsteht allmählich. Die Entschädigung hängt an messbaren Schwellen statt an einer Schadenmeldung.

Landesförderung

Mehrere Länder bezuschussen Beiträge, mit Unterschieden bei Kulturen, Gefahren, Förderhöhe und Fristen.

Wartezeiten, Grenzen und Nachweise

  • Förderanträge haben teils feste Fristen (Beispiel Thüringen laut Vereinigte Hagel: bis 15. Mai)
  • Schadenmeldungen sind je nach Gefahr fristgebunden; bei Dürre ist laut Anbieter keine Meldung nötig
  • Selbstbehalte und Entschädigungsgrenzen nach Vertrag

Bausteine und Varianten

Nicht jeder Baustein ist ein eigener Vertrag und nicht jeder ist bei jedem Anbieter frei wählbar. Ob ein Merkmal in einem Tarif enthalten, optional oder nicht vorgesehen ist, steht in dessen Bedingungen.

Hagel­versicherung für Kulturen

Baustein

Hagel ist fester Niederschlag aus Eiskörnern; die Vereinigte Hagel spricht ab etwa 5 mm Durchmesser von Hagel, kleinere Körner gelten als Graupel. Die Hagelversicherung ist bei diesem Anbieter Grundlage jedes Ernteversicherungsvertrags.

Wichtige Grenze: Nur Schäden durch Hagel; andere Wetterschäden nur mit eigenem Baustein

Leistung, alle Grenzen und Fragen zu Hagelversicherung für Kulturen
Was gemeint ist
Ersatz der durch Hagelschlag verursachten Ertragsschäden an den versicherten Kulturen; bei Sonderkulturen je nach Bedingungen auch Qualitätsschäden.
Was daraus nicht folgt
Frost, Dürre, Sturm oder Starkregen sind damit nicht automatisch versichert; sie müssen als eigene Gefahr vereinbart sein.
Grenzen
  • Nur Schäden durch Hagel; andere Wetterschäden nur mit eigenem Baustein
  • Entschädigung nach Ertragsfeststellung und vereinbarten Selbstbehalten
Fragen dazu
  • Reicht eine reine Hageldeckung für die eigenen Kulturen, oder sind Frost und Dürre die größeren Risiken?
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Fragen vor einer Entscheidung

  1. Welche Gefahren decken die bisherigen Verträge schon ab?
  2. Gibt es für die eigenen Kulturen eine Landesförderung, und welche Bedingungen gelten?
  3. Wie wird bei Dürre der Schaden festgestellt?

Beispiel und Gegenbeispiel

Fiktives Beispiel mit Leistung

Ein Weinbaubetrieb hat Hagel und Starkfrost versichert. Ein Spätfrost während der Blüte führt zu deutlichen Ertragsverlusten. Die Versicherung ersetzt den festgestellten Ertragsschaden nach den Bedingungen.

Fiktives Gegenbeispiel ohne Leistung

Ein Ackerbaubetrieb hat nur Hagel versichert. Eine lange Trockenperiode mindert die Ernte. Ohne Dürrebaustein besteht kein Anspruch.

Beide Fälle sind erfunden und dienen nur der Veranschaulichung. Sie enthalten keine Beiträge.

Quellen und Stand

Quellenstand: 21.10.2026. Diese Seite erklärt allgemein und ersetzt keine Beratung im Einzelfall; maßgeblich sind immer die Versicherungsbedingungen und gesetzlichen Regelungen in ihrer jeweils gültigen Fassung.

Alle 5 Quellen mit Verwendungszweck anzeigen
  1. Vereinigte Hagelversicherung VVaG – Ernteversicherung (Startseite) (öffnet in neuem Tab) – Vereinigte Hagelversicherung VVaG, abgerufen am 21.10.2026

    Verwendet für: Angebot Ernteversicherung, Kulturen, Dürreversicherung, Rechtsform VVaG

  2. Vereinigte Hagel: Versicherbare Gefahren (öffnet in neuem Tab) – Vereinigte Hagelversicherung VVaG, abgerufen am 21.10.2026

    Verwendet für: Hagel als Grundlage, Sturm, Starkregen, Starkfrost, Dürre-Auslöser, Ertrags- und Qualitätsschäden; Hagelversicherung für Kulturen: Begriff Hagel, Hagel als Grundlage jedes Vertrags, Abgrenzung zu weiteren Gefahren

  3. Vereinigte Hagel: Förderprogramme Landwirtschaft (öffnet in neuem Tab) – Vereinigte Hagelversicherung VVaG, abgerufen am 21.10.2026

    Verwendet für: Landesförderprogramme, Unterschiede je Land, Antragsfrist Thüringen

  4. Versicherungsteuergesetz (VersStG) § 5 (Bemessungsgrundlage, u. a. wetterbedingte Elementargefahren an Bodenerzeugnissen) (öffnet in neuem Tab) – Bundesministerium der Justiz / gesetze-im-internet.de, abgerufen am 21.10.2026

    Verwendet für: Bemessung der Versicherungsteuer bei wetterbedingten Elementargefahren an Bodenerzeugnissen

  5. Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG) einschließlich Anlage 1 (Sparten) (öffnet in neuem Tab) – Bundesministerium der Justiz / gesetze-im-internet.de, abgerufen am 20.10.2026

    Verwendet für: VAG-Sparten 8 (Sturm, Elementar) und 9 (Hagel, Frost, sonstige Sachschäden); Hagelversicherung für Kulturen: VAG-Sparte 9 (Hagel, Frost, sonstige Sachschäden)

Frage zu diesem Thema?

Jan ordnet das Thema im Gespräch ein und sagt offen, ob er dazu eine Lösung der uniVersa anbieten kann.

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