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Versicherungswissen zum deutschen Markt. Jan Gärtner ist gebundener Vertreter der uniVersa. Themen, die Sie über ihn bei der uniVersa anfragen können, sind als „Über Jan anfragbar“ gekennzeichnet – alles andere ist Information, kein Angebot.
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Gesundheit und Pflege
Kranken- und Pflegeabsicherung, Zusatzschutz, Tagegelder und Beihilfe.
VersicherungsartÜber Jan anfragbar
Ambulante Zusatzversicherung
Private Ergänzung für ambulante Leistungen, die die gesetzliche Kasse nicht oder nur teilweise trägt, etwa Sehhilfen, Heilpraktiker oder zusätzliche Vorsorge. Was enthalten ist, legt das jeweilige Tarifpaket mit seinen Höchstbeträgen fest.
3 Abschnitte zu Bausteinen und Varianten
Heilpraktiker und Naturheilverfahren, Hilfsmittel, Sehhilfen
Versicherungsart
Beihilfekonforme Restkostenversicherung
Beihilfeberechtigte erhalten einen Prozentsatz ihrer Krankheitskosten über die Beihilfe. Die Restkostenversicherung deckt nach den Tarifbedingungen den nach dem Beihilfesatz offenen Anteil und erfüllt damit die Pflicht zur Krankenversicherung.
1 Abschnitt zu Bausteinen und Varianten
Versicherungsart
Betriebliche Krankenversicherung
Private Krankenzusatzversicherung, die ein Arbeitgeber über einen Gruppenvertrag für Beschäftigte abschließt. Für Beschäftigte ist das ein Zugang über den Betrieb, kein Vertrag, den sie einzeln zu diesen Bedingungen kaufen können.
1 Abschnitt zu Bausteinen und Varianten
VersicherungsartÜber Jan anfragbar
Freiwillige Beihilfeergänzung
Eine Beihilfeergänzung ist ein zusätzlicher Tarif für Beihilfeberechtigte, der Kosten erstatten kann, die nach Beihilfe und Restkostentarif offen bleiben. Bei vielen Anbietern setzt sie einen beihilfekonformen Grundtarif voraus – sie schließt Lücken nicht automatisch.
Versicherungsart
Geförderte Pflegezusatzversicherung (Pflege-Bahr)
Für bestimmte Pflegetagegeldtarife zahlt der Staat eine Zulage von monatlich 5 Euro, wenn Sie mindestens 10 Euro monatlich selbst zahlen. Diese Tarife nehmen ohne Gesundheitsprüfung auf, haben aber gesetzliche Mindestleistungen, eine Wartezeit von bis zu fünf Jahren und begrenzte Leistungen.
VersicherungsartÜber Jan anfragbar
Krankenhaus-Zusatzversicherung
Private Ergänzung für Wahlleistungen im Krankenhaus, etwa wahlärztliche Behandlung und ein Ein- oder Zweibettzimmer, je nach gewähltem Tarif. Sie ändert nichts an der allgemeinen Krankenhausleistung der Kasse, sondern erstattet zusätzlich vereinbarte Leistungen.
3 Abschnitte zu Bausteinen und Varianten
Versicherungsart
Krankenhaustagegeld
Fester, vereinbarter Betrag für jeden Tag einer medizinisch notwendigen stationären Behandlung. Es ist kein Einkommensersatz und kein Synonym für Krankentagegeld.
VersicherungsartÜber Jan anfragbar
Krankentagegeld
Vereinbarter Tagessatz als Ersatz für Verdienstausfall bei ärztlich festgestellter Arbeitsunfähigkeit, ab einem vereinbarten Tag. Krankentagegeld ist kein Krankenhaustagegeld und geht nicht automatisch nahtlos in eine Berufsunfähigkeitsrente über.
Versicherungsart
Kurtagegeld
Vereinbartes Tagegeld für Tage einer bedingungsgemäßen Kur, Sanatoriums- oder stationären Reha-Behandlung. Es ist eine Geldleistung je Tag und keine Übernahme sämtlicher Kurkosten.
Versicherungsart
Optionsversicherung
Vertrag, der das Recht sichert, später unter festgelegten Voraussetzungen eine private Kranken- oder Zusatzversicherung ohne neue Gesundheitsprüfung abzuschließen. Er erstattet heute keine Behandlungskosten.
Versicherungsart
Pflegekostenversicherung
Die Pflegekostenversicherung leistet, nachdem die gesetzliche Pflegeversicherung geleistet hat – je nach Tarif als Erstattung belegter Restkosten bis zu Höchstbeträgen oder als prozentualer Zuschlag auf die gesetzliche Leistung. Sie ist kein frei vereinbartes Tagegeld.
Versicherungsart
Pflegerentenversicherung
Die Pflegerentenversicherung zahlt bei Pflegebedürftigkeit eine vereinbarte monatliche Rente. Sie ist eine Lebensversicherung und damit anders kalkuliert als ein Pflegetagegeld – mit Überschussbeteiligung und Rückkaufswert.
Versicherungsart
Pflegetagegeldversicherung
Die Pflegetagegeldversicherung zahlt bei Pflegebedürftigkeit einen vereinbarten Betrag je Pflegegrad, unabhängig von den tatsächlichen Kosten. Das Geld ist frei verwendbar, deckt die Kosten aber nicht automatisch.
ÜberblickÜber Jan anfragbar
Pflegezusatzversicherung
Pflegezusatzversicherungen ergänzen die soziale oder private Pflegepflichtversicherung. Es gibt drei Grundformen: Pflegetagegeld, Pflegekostenversicherung und Pflegerente. Sie können die finanzielle Lücke im Pflegefall verkleinern, schließen sie aber nicht automatisch.
VersicherungsartÜber Jan anfragbar
Private Krankenvollversicherung
Die private Krankenvollversicherung ersetzt für Selbstständige, Beamte, versicherungsfreie Angestellte und weitere Gruppen die gesetzliche Krankenversicherung. Leistungen, Beitrag und spätere Wechselmöglichkeiten richten sich nach Tarif, Eintrittsalter und Gesundheitszustand – die Entscheidung bindet oft auf Dauer.
11 Abschnitte zu Bausteinen und Varianten
Basistarif der PKV, Beitragsentlastung im Alter (PKV), Direkter Facharztzugang im Primärarzttarif, Große Anwartschaftsversicherung, Kleine Anwartschaftsversicherung, Notlagentarif der PKV, PKV-Tarife für Ärztinnen und Ärzte, Private Krankenversicherung für Studierende, Psychotherapie, Rehabilitation, Standardtarif der PKV
Versicherungsart
Private Pflegepflichtversicherung
Wer privat krankenversichert ist, muss sich auch privat gegen Pflegebedürftigkeit versichern. Die private Pflegepflichtversicherung leistet gleichwertig zur sozialen Pflegeversicherung und ist wie diese nur eine Teilabsicherung.
Systemwissen
Wahltarife der gesetzlichen Krankenversicherung
Besondere Tarife, die Krankenkassen nach § 53 SGB V in ihrer Satzung anbieten, etwa Selbstbehalt, Kostenerstattung oder Krankengeld. Sie gehören zur gesetzlichen Mitgliedschaft, können binden und sind keine private Zusatzversicherung.
VersicherungsartÜber Jan anfragbar
Zahnzusatzversicherung
Private Ergänzung, die einen tariflich festgelegten Teil der Zahnkosten erstattet, die nach der Leistung der Krankenkasse oder einer anderen Grundabsicherung übrig bleiben. Zahnersatz, Zahnbehandlung, Prophylaxe und Kieferorthopädie sind dabei getrennte Leistungsbereiche.
4 Abschnitte zu Bausteinen und Varianten
Kieferorthopädie, Zahnbehandlung, Zahnersatz und Implantate, Zahnprophylaxe
Arbeitskraft und Unfall
Wenn Gesundheit die Arbeitskraft einschränkt oder ein Unfall bleibende Folgen hat.
VersicherungsartÜber Jan anfragbar
Berufsunfähigkeitsversicherung
Die Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt eine vereinbarte monatliche Rente, wenn Sie Ihren zuletzt ausgeübten Beruf aus gesundheitlichen Gründen voraussichtlich auf Dauer ganz oder teilweise nicht mehr ausüben können. Eine kurze Krankschreibung ist noch keine Berufsunfähigkeit.
2 Abschnitte zu Bausteinen und Varianten
AU-Klausel (Leistung bei Arbeitsunfähigkeit), BU-Option (Wechsel- und Umstellungsrecht)
BausteinÜber Jan anfragbar
Dienstunfähigkeitsklausel
Die Dienstunfähigkeitsklausel ist eine mögliche Vereinbarung im Berufsunfähigkeitsvertrag für Beamte: Sie lässt die Versetzung in den Ruhestand oder die Entlassung wegen Dienstunfähigkeit unter bestimmten Bedingungen als Leistungsfall gelten. Sie ergänzt die BU und ist keine Alternative zu ihr.
Versicherungsart
Erwerbsunfähigkeitsversicherung
Die Erwerbsunfähigkeitsversicherung zahlt eine vereinbarte Rente, wenn Sie gesundheitsbedingt praktisch keiner Erwerbstätigkeit mehr nachgehen können – unabhängig vom bisherigen Beruf. Sie schützt deutlich enger als die Berufsunfähigkeitsversicherung.
Versicherungsart
Funktionsinvaliditätsversicherung
Eine Funktionsinvaliditätsversicherung bündelt mehrere Auslöser – etwa schwere Unfallfolgen, Organschäden, den Verlust von Grundfähigkeiten, Pflegebedürftigkeit oder Krebs – und zahlt dann eine vereinbarte Rente. Inhalt und Name unterscheiden sich stark zwischen den Anbietern.
Versicherungsart
Grundfähigkeitsversicherung
Die Grundfähigkeitsversicherung zahlt eine Rente, wenn Sie eine im Vertrag genau beschriebene Fähigkeit wie Sehen, Gehen oder den Gebrauch einer Hand verlieren. Auf den Beruf kommt es nicht an; ein pauschaler BU-Ersatz ist sie nicht.
VersicherungsartÜber Jan anfragbar
Private Unfallversicherung
Die private Unfallversicherung zahlt nach einem Unfall vereinbarte Leistungen – vor allem eine Kapitalzahlung bei dauerhafter Invalidität nach Gliedertaxe und Invaliditätsgrad. Sie gilt in der Regel weltweit und rund um die Uhr, leistet aber nicht bei Krankheit.
11 Abschnitte zu Bausteinen und Varianten
Bauhelfer-Unfallversicherung, Bergungskosten im Wintersport, Invaliditätsleistung und Gliedertaxe, Kinderunfallversicherung, Progression, Reiseunfallversicherung, Senioren-Unfallversicherung, Such-, Rettungs- und Bergungskosten, Todesfallleistung bei Unfalltod, Unfallrente, Unfallversicherung mit Beitragsrückgewähr
Versicherungsart
Schulunfähigkeitsversicherung
Die Schulunfähigkeitsversicherung zahlt eine Rente, wenn ein Kind aus gesundheitlichen Gründen dauerhaft nicht mehr ausreichend am Unterricht teilnehmen kann. Oft enthält sie ein Recht, später in eine Berufsunfähigkeitsversicherung zu wechseln.
Versicherungsart
Schwere-Krankheiten-Versicherung (Dread Disease)
Die Schwere-Krankheiten-Versicherung zahlt eine vereinbarte Summe einmalig aus, wenn eine im Vertrag aufgeführte schwere Krankheit im verlangten Schweregrad diagnostiziert wird. Nicht jede schwere Diagnose ist versichert.
Vorsorge und Hinterbliebene
Altersvorsorge, betriebliche Wege und Absicherung von Angehörigen.
ÜberblickÜber Jan anfragbar
Altersvorsorge
Überblick, wie sich Einkommen im Alter in Deutschland zusammensetzen kann: gesetzliche Rente oder Versorgungswerk, betriebliche Altersversorgung und private Vorsorge – mit den Förderwegen und ihrem aktuellen Reformstand.
Versicherungsart
Basisrente (Rürup-Rente)
Steuerlich geförderte private Altersvorsorge der Basisversorgung: Beiträge können als Sonderausgaben berücksichtigt werden, ausgezahlt wird nur eine lebenslange Rente – ohne Kapitalauszahlung, nicht vererblich und nicht beleihbar.
Systemwissen
Betriebliche Altersversorgung
Versorgung, die der Arbeitgeber aus Anlass des Arbeitsverhältnisses für Alter, Invalidität oder Tod zusagt. Sie läuft über einen von fünf Durchführungswegen; der Arbeitgeber steht für die Zusage ein.
Versicherungsart
Direktversicherung
Der Arbeitgeber schließt eine Lebens- oder Rentenversicherung auf das Leben des Beschäftigten ab; bezugsberechtigt sind die Beschäftigten oder ihre Hinterbliebenen.
Systemwissen
Direktzusage
Der Arbeitgeber verspricht die Versorgung unmittelbar selbst, ohne Versorgungsträger. Es ist keine Versicherung; eine Rückdeckungsversicherung kann die Finanzierung absichern, ist aber ein eigener Vertrag.
Versicherungsart
Fondsgebundene Lebensversicherung
Lebensversicherung, bei der die Sparbeiträge in Investmentfonds fließen. Der Wert schwankt mit dem Kapitalmarkt; garantiert ist meist nur eine Leistung im Todesfall.
Versicherungsart
Kapitallebensversicherung
Kombiniert Todesfallschutz mit einem Sparvorgang: Gezahlt wird bei Tod während der Laufzeit oder zum Vertragsende. Garantierter Teil und nicht garantierte Überschüsse sind zu unterscheiden.
Versicherungsart
Pensionsfonds
Rechtsfähige Versorgungseinrichtung der betrieblichen Altersversorgung unter BaFin-Aufsicht, aber kein Versicherungsunternehmen; sie darf nicht alle Leistungen versicherungsförmig garantieren.
Versicherungsart
Pensionskasse
Rechtlich selbstständiges Lebensversicherungsunternehmen, das ausschließlich betriebliche Altersversorgung betreibt und den Versicherten einen eigenen Leistungsanspruch gibt.
Versicherungsart
Private Rentenversicherung
Zahlt ab einem vereinbarten Rentenbeginn eine lebenslange Rente aus dem angesparten Kapital – je nach Vertrag mit Kapitalwahlrecht, Hinterbliebenenleistung und garantierten sowie nicht garantierten Bestandteilen.
4 Abschnitte zu Bausteinen und Varianten
Fondsgebundene Rentenversicherung, Hinterbliebenenleistung in der Rentenversicherung, Hybride Rentenversicherung, Sofortrente
Versicherungsart
Riester-Rente
Staatlich geförderte Altersvorsorge mit Zulagen und möglichem Sonderausgabenabzug. Ab 1. Januar 2027 ersetzen neue Produktformen das bisherige Riester-Modell; vorher abgeschlossene Verträge genießen Bestandsschutz.
VersicherungsartÜber Jan anfragbar
Risikolebensversicherung
Zahlt eine vereinbarte Summe an die Bezugsberechtigten, wenn die versicherte Person während der Vertragslaufzeit stirbt. Sie ist reiner Todesfallschutz – kein Sparvertrag und kein allgemeiner Einkommensersatz.
2 Abschnitte zu Bausteinen und Varianten
Risikolebensversicherung auf verbundene Leben, Risikolebensversicherung mit fallender Summe
Versicherungsart
Rückdeckungsversicherung
Lebens- oder Rentenversicherung, mit der ein Arbeitgeber oder eine Unterstützungskasse die Mittel für eine Versorgungszusage absichert. Die Beschäftigten bleiben Anspruchsberechtigte der Zusage, nicht des Versicherungsvertrags.
Versicherungsart
Sterbegeldversicherung
Eine meist kleine Lebensversicherung, deren Summe im Todesfall für Bestattungskosten gedacht ist. Wartezeiten und das Verhältnis von Beiträgen zur Leistung sollten vor dem Abschluss geprüft werden.
Systemwissen
Unterstützungskasse
Eigenständige Versorgungseinrichtung, über die ein Arbeitgeber seine Versorgungszusage erfüllt. Sie ist keine Versicherung; der Anspruch der Beschäftigten richtet sich gegen den Arbeitgeber.
Versicherungsart
Vorsorge für Kinder
Ordnet getrennt, was Eltern für Kinder absichern und was sie ansparen können: Risikoschutz für Eltern und Kind ist etwas anderes als Sparen. Kinderpolicen vermischen beides; ihr Nutzen hängt vom Bedarf ab.
Wohnen und Eigentum
Hausrat, Gebäude, Elementar und Wertsachen.
Versicherungsart
Bauleistungsversicherung
Ersetzt unvorhergesehene Schäden am entstehenden Bau während der Bauphase, etwa durch Unwetter, Vandalismus oder Fehler am Bau – Mängel selbst und normale Witterung sind nicht versichert.
Versicherungsart
Campingversicherung
Sachschutz für stationär genutzte Wohnwagen ohne Zulassung, Mobilheime, Vorzelte und Campinginventar – zugelassene Wohnwagen und Wohnmobile gehören in die Kfz-Versicherung.
Versicherungsart
Elektronikversicherung (privat)
Ersetzt Reparatur oder Ersatz eines angemeldeten Geräts bei vertraglich genannten Ursachen wie Sturz, Flüssigkeit oder Diebstahl – keine automatische Allgefahrendeckung und oft nachrangig zur Hausrat.
2 Abschnitte zu Bausteinen und Varianten
Versicherungsart
Fahrradversicherung (Fahrradkasko)
Sichert ein bestimmtes Fahrrad oder Pedelec gegen Diebstahl und je nach Tarif gegen Unfall-, Sturz-, Vandalismus- oder Verschleißschäden – weiter als die Hausrat, aber meist nur mit Schloss.
1 Abschnitt zu Bausteinen und Varianten
Versicherungsart
Glasversicherung
Ersetzt versicherte Bruchschäden an vereinbarten Scheiben, Platten und Spiegeln; eine bestimmte benannte Ursache ist meist nicht nötig, Ausschlüsse und Grenzen gelten trotzdem – Kratzer, Displays und Geschirr sind nicht versichert.
VersicherungsartÜber Jan anfragbar
Hausratversicherung
Ersetzt Ihren beweglichen Hausrat zum Neuwert, wenn er durch eine versicherte Gefahr wie Brand, Einbruchdiebstahl, Leitungswasser, Sturm oder Hagel zerstört, beschädigt oder gestohlen wird – keine Allgefahrendeckung.
2 Abschnitte zu Bausteinen und Varianten
Versicherungsart
Mietausfallversicherung bei Nichtzahlung
Ersetzt privaten Vermietern für eine begrenzte Zeit ausbleibende Miete, wenn Mieter nicht zahlen – nicht zu verwechseln mit dem Mietausfall nach einem Gebäudeschaden in der Wohngebäudeversicherung.
Versicherungsart
Mietkautionsversicherung
Ein Versicherer bürgt gegenüber dem Vermieter anstelle einer Barkaution; zahlt er, fordert er das Geld vom Mieter zurück – es ist kein Schutz für selbst verursachte Schäden.
Versicherungsart
Photovoltaikversicherung
Schützt die Solaranlage samt Speicher gegen äußere Einwirkungen und auf Wunsch gegen Ertragsausfall – in den Musterbedingungen für Wohngebäude ist PV ohne Zusatzvereinbarung nicht versichert.
Versicherungsart
Reparaturkostenversicherung
Übernimmt Reparaturkosten bei Material-, Konstruktions- oder Produktionsfehlern eines Geräts meist nach Ablauf der Gewährleistung – rechtlich ein Versicherungsvertrag, anders als Herstellergarantie oder Gewährleistung.
Versicherungsart
Wertsachenversicherung
Versichert einzelne wertvolle Stücke wie Schmuck, Kunst oder Instrumente mit eigener Summe, oft als Allgefahrendeckung auch außer Haus – über die Wertsachengrenzen der Hausrat hinaus.
3 Abschnitte zu Bausteinen und Varianten
Kunstversicherung, Musikinstrumentenversicherung, Schmuckversicherung
VersicherungsartÜber Jan anfragbar
Wohngebäudeversicherung
Ersetzt Schäden am Wohngebäude, seinen Bestandteilen und seinem Zubehör durch Brand, Leitungswasser, Sturm und Hagel – Elementargefahren und Photovoltaik nur mit Zusatzvereinbarung.
2 Abschnitte zu Bausteinen und Varianten
Haftung und Recht
Wenn andere Ansprüche stellen oder Sie Ihr Recht durchsetzen wollen.
Versicherungsart
Bauherrenhaftpflicht
Die Bauherrenhaftpflicht deckt die Haftung als privater Bauherr, wenn durch das Bauvorhaben Dritte zu Schaden kommen. Schäden am eigenen Bau sind ein anderes Thema.
Versicherungsart
Diensthaftpflicht
Die Diensthaftpflicht deckt Rückgriffs- und Ersatzansprüche, die bei grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzungen im öffentlichen Dienst auf Beschäftigte zukommen können. Mit Dienstunfähigkeit hat sie nichts zu tun.
Versicherungsart
Drohnenhaftpflicht
Drohnen und andere Flugmodelle sind Luftfahrzeuge im Sinne des Luftverkehrsgesetzes; ihre Halter müssen eine Haftpflichtversicherung unterhalten. Manche Privathaftpflicht-Tarife schließen kleine Freizeitdrohnen ein.
Versicherungsart
Gewässerschadenhaftpflicht
Die Gewässerschadenhaftpflicht deckt die Haftung, wenn aus einer Anlage wie einem Heizöltank Stoffe ins Wasser oder Grundwasser gelangen. Diese Haftung nach dem Wasserhaushaltsgesetz setzt kein Verschulden voraus.
Versicherungsart
Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht
Die Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht deckt die Haftung aus einem Gebäude oder Grundstück, etwa bei verletzter Streupflicht oder herabfallenden Gebäudeteilen – vor allem dort, wo die Privathaftpflicht nicht greift.
Versicherungsart
Hundehaftpflicht
Die Hundehaftpflicht deckt Schäden, die Ihr Hund anderen zufügt. Ob sie Pflicht ist, hängt vom Bundesland und teils von Größe oder Einstufung des Hundes ab.
Versicherungsart
Jagdhaftpflicht
Ohne Nachweis einer Jagdhaftpflichtversicherung ist der Jagdschein nach dem Bundesjagdgesetz zu versagen. Die Versicherung deckt die Haftung aus erlaubter jagdlicher Tätigkeit.
Versicherungsart
Luftfahrthalterhaftpflicht
Halter eines Luftfahrzeugs haften nach dem Luftverkehrsgesetz für Unfallschäden auch ohne Verschulden und müssen dafür eine Haftpflichtversicherung unterhalten. Dazu zählen auch Flugmodelle.
VersicherungsartÜber Jan anfragbar
Privathaftpflichtversicherung
Die Privathaftpflicht prüft, ob Sie für einen Schaden, den Sie einem anderen im Alltag zufügen, rechtlich haften, wehrt unberechtigte Forderungen ab und zahlt berechtigte bis zur vereinbarten Versicherungssumme.
4 Abschnitte zu Bausteinen und Varianten
Deliktunfähige Kinder, Forderungsausfalldeckung, Mietsachschäden, Schlüsselverlust
Versicherungsart
Privatrechtsschutz
Eine Rechtsschutzversicherung übernimmt versicherte Rechtskosten – etwa für Anwalt, Gericht und weitere Verfahrensbeteiligte – in vereinbarten Rechtsgebieten. Wartezeiten, Ausschlüsse und Voraussetzungen hängen vom Rechtsbereich und Tarif ab.
5 Abschnitte zu Bausteinen und Varianten
Berufsrechtsschutz, Familien- und Erbrechtsschutz, Patientenrechtsschutz, Verkehrsrechtsschutz, Wohnrechtsschutz
Versicherungsart
Spezial-Strafrechtsschutz
Der Spezial-Strafrechtsschutz übernimmt Verteidigungskosten auch beim Vorwurf vorsätzlicher Straftaten, die der normale Straf-Rechtsschutz ausschließt. Wer rechtskräftig wegen Vorsatzes verurteilt wird, muss die Leistungen in der Regel zurückzahlen.
Versicherungsart
Tierhalterhaftpflicht
Wer ein Tier hält, haftet nach § 833 BGB für Schäden durch das Tier, in vielen Fällen auch ohne eigenes Verschulden. Für Hunde, Pferde und andere größere Tiere ist dafür meist ein eigener Haftpflichtvertrag nötig.
2 Abschnitte zu Bausteinen und Varianten
Versicherungsart
Vermieterrechtsschutz
Der Vermieterrechtsschutz übernimmt Rechtskosten bei Streit mit Mietern oder um ein vermietetes Objekt, etwa bei Zahlungsrückständen oder einer Räumung – für jedes im Vertrag genannte Objekt.
Versicherungsart
Wassersporthaftpflicht
Die Wassersporthaftpflicht (Wasserfahrzeughaftpflicht) deckt die Haftung aus Halten und Gebrauch eigener Boote. Kleine Boote ohne Segel und Motor sind oft schon über die Privathaftpflicht versichert.
Mobilität und Reise
Auto, Zweirad, Boot und Schutz unterwegs und im Ausland.
Versicherungsart
Auslandsreisekrankenversicherung
Die Auslandsreisekrankenversicherung erstattet Kosten für Behandlungen, die auf einer Auslandsreise akut nötig werden, und – je nach Bedingungen – den Rücktransport nach Deutschland. Den Rücktransport zahlt die gesetzliche Krankenkasse nicht.
3 Abschnitte zu Bausteinen und Varianten
Krankenversicherung für Gäste aus dem Ausland (Incoming), Langzeit-Auslandskrankenversicherung, Reise-Schutzbrief
Versicherungsart
Bootskasko
Die Bootskasko ersetzt Schäden am eigenen Freizeitboot oder an der Yacht – im Wasser, an Land, im Winterlager und je nach Vertrag beim Trailertransport. Schäden, die Sie anderen zufügen, deckt sie nicht; dafür gibt es die Boots- bzw. Wassersporthaftpflicht.
Versicherungsart
E-Scooter-Versicherung
Ein E-Scooter mit Straßenzulassung ist ein Kraftfahrzeug: Er braucht eine Kfz-Haftpflichtversicherung, nachgewiesen durch eine Versicherungsplakette. Schutz gegen Diebstahl oder Schäden am eigenen Scooter gibt es nur zusätzlich über eine Kasko.
Versicherungsart
Kfz-Flottenversicherung
Eine Flottenversicherung bündelt die Kfz-Versicherung mehrerer Betriebsfahrzeuge in einem Rahmenvertrag. Haftpflicht ist für jedes Fahrzeug Pflicht; Kasko und Zusatzbausteine lassen sich je Fahrzeug wählen.
VersicherungsartÜber Jan anfragbar
Kfz-Versicherung
Die Kfz-Haftpflicht ist für Halter von Kraftfahrzeugen und Anhängern gesetzliche Pflicht und zahlt Schäden, die Sie mit dem Fahrzeug anderen zufügen. Teilkasko und Vollkasko sind freiwillige Bausteine für Schäden am eigenen Fahrzeug.
11 Abschnitte zu Bausteinen und Varianten
Akkuschutz beim Elektroauto, Anhängerversicherung, Auslandsschadenschutz, Fahrerschutz, GAP-Deckung, Kfz-Schutzbrief, Motorradversicherung, Rabattschutz, S-Pedelec-Versicherung, Teilkasko, Vollkasko
Versicherungsart
Luftfahrzeugkasko
Die Luftfahrzeugkasko ersetzt Schäden am eigenen Luftfahrzeug – vom Motorflugzeug über Segelflugzeug bis zur Drohne. Die vorgeschriebene Halterhaftpflicht für Schäden an Dritten ist ein eigener Vertrag.
Versicherungsart
Mietwagen-Selbstbehaltversicherung
Die Mietwagen-Selbstbehaltversicherung erstattet den Eigenanteil, den der Autovermieter nach einem Schaden am Mietwagen trotz Vollkasko berechnet. Sie ergänzt den Mietvertrag, ersetzt aber nicht dessen Haftpflicht- und Kaskoschutz.
Versicherungsart
Moped- und Rollerversicherung
Mopeds, Mofas und Roller als Kleinkrafträder brauchen keine Zulassung, aber eine Kfz-Haftpflichtversicherung. Der Nachweis ist das Versicherungskennzeichen, das jedes Verkehrsjahr am 1. März neu gilt.
Versicherungsart
Oldtimerversicherung
Eine Oldtimerversicherung ist eine Kfz-Versicherung mit Sonderbedingungen für gut erhaltene ältere Fahrzeuge: oft mit vereinbartem Fahrzeugwert, aber mit Auflagen zu Nutzung, Fahrleistung und Fahrerkreis.
Versicherungsart
Reisegepäckversicherung
Die Reisegepäckversicherung ersetzt den Zeitwert von Gepäck, das auf Reisen gestohlen, geraubt oder beschädigt wird oder bei einer Fluggesellschaft verloren geht – mit vielen Höchstgrenzen. Die Verbraucherzentrale hält sie in der Regel für verzichtbar, weil die Hausrat-Außenversicherung oft schon schützt.
Versicherungsart
Reiserücktrittsversicherung
Die Reiserücktrittsversicherung erstattet Stornokosten, wenn Sie eine gebuchte Reise aus einem versicherten Grund nicht antreten können. Die Reiseabbruchversicherung ersetzt Mehrkosten und nicht genutzte Leistungen, wenn Sie die Reise aus einem solchen Grund vorzeitig beenden müssen.
Versicherungsart
Ticketversicherung
Die Ticketversicherung erstattet den Preis einer Eintrittskarte, wenn Sie eine Veranstaltung aus einem versicherten Grund nicht besuchen können – etwa wegen einer unerwarteten schweren Erkrankung. Sie zahlt nicht, wenn die Veranstaltung ausfällt.
Versicherungsart
Wohnmobilversicherung
Ein Wohnmobil braucht als Kraftfahrzeug eine Kfz-Haftpflicht; Teil- und Vollkasko schützen das Fahrzeug samt fest eingebauter Einrichtung. Lose Gegenstände im Wohnmobil sind darüber nicht versichert – dafür gibt es Inhalts- oder Campingversicherungen.
Tiere, Digitales und Finanzen
Tierhaltung, Schutz im Netz und Absicherung von Krediten.
Versicherungsart
Private Arbeitslosenversicherung (Einkommensschutz)
Private Arbeitslosen- oder Einkommensschutzversicherungen zahlen bei unverschuldetem Jobverlust für begrenzte Zeit einen vereinbarten Monatsbetrag zusätzlich zum gesetzlichen Arbeitslosengeld. Das Angebot ist schmal, die Zugangsvoraussetzungen sind eng und die Bedingungen unterscheiden sich stark.
Versicherungsart
Private Cyberversicherung
Eine private Cyberversicherung kann bei Schäden aus der Internetnutzung helfen, etwa bei Betrug beim Online-Kauf, Identitätsmissbrauch oder Cybermobbing. Viele Risiken sind teils schon über Hausrat, Haftpflicht oder Rechtsschutz abgedeckt; die Verbraucherzentrale hält eine separate Police oft für verzichtbar.
1 Abschnitt zu Bausteinen und Varianten
Versicherungsart
Restschuldversicherung
Eine Restschuldversicherung soll Kreditraten oder die Restschuld übernehmen, wenn die versicherte Person stirbt, arbeitsunfähig oder unverschuldet arbeitslos wird – je nach vereinbarten Bausteinen und meist zeitlich begrenzt. Zu Allgemein-Verbraucherdarlehen darf sie frühestens eine Woche nach dem Kreditvertrag abgeschlossen werden.
Versicherungsart
Tier-OP-Versicherung
Die Tier-OP-Versicherung übernimmt Kosten für medizinisch notwendige Operationen eines versicherten Tieres samt Vor- und Nachsorge. Behandlungen ohne Operation sind nicht versichert.
1 Abschnitt zu Bausteinen und Varianten
Versicherungsart
Tierkrankenversicherung
Die Tierkrankenversicherung erstattet tierärztliche Behandlungskosten für ein versichertes Tier – meist Hund, Katze oder Pferd – im Rahmen der Bedingungen. Mit der Tierhalterhaftpflicht hat sie nichts zu tun.
1 Abschnitt zu Bausteinen und Varianten
Versicherungsart
Tierlebensversicherung
Die Tierlebensversicherung entschädigt den Wert eines Tieres – heute vor allem bei Pferden –, wenn es aus versicherter Ursache stirbt, notgetötet werden muss oder je nach Tarif dauerhaft unbrauchbar wird. Behandlungskosten deckt sie nicht.
Selbstständige und Unternehmen
Betriebliche Haftung, Sach- und Ertragsrisiken, Kredit und Transport.
Versicherungsart
Berufshaftpflichtversicherung
Die Berufshaftpflicht deckt Haftungsrisiken aus einer bestimmten beruflichen, oft freiberuflichen Tätigkeit. Für einige Berufe schreibt ein Gesetz sie vor, etwa für Rechtsanwälte, Steuerberater und erlaubnispflichtige Versicherungsvermittler.
Versicherungsart
Betriebshaftpflichtversicherung
Die Betriebshaftpflicht prüft Schadenersatzansprüche, die Dritte wegen Personen- oder Sachschäden aus der betrieblichen Tätigkeit erheben, zahlt berechtigte Ansprüche und wehrt unberechtigte ab. Versichert ist das im Vertrag beschriebene Betriebsrisiko.
2 Abschnitte zu Bausteinen und Varianten
Versicherungsart
Betriebsinhaltsversicherung
Die Betriebsinhaltsversicherung schützt Einrichtung, Maschinen, Waren und Vorräte eines Betriebs gegen ausdrücklich benannte Gefahren wie Feuer, Einbruchdiebstahl, Leitungswasser oder Sturm. Versichert ist der Sachschaden – nicht der Ertragsausfall, der danach entsteht.
Versicherungsart
Betriebsschließungsversicherung
Die Betriebsschließungsversicherung leistet, wenn eine Behörde nach dem Infektionsschutzgesetz einen Betrieb wegen bestimmter Krankheiten oder Erreger im Betrieb schließt. Pandemien und allgemeine Schließungsanordnungen sind in den aktuellen GDV-Musterbedingungen ausdrücklich ausgeschlossen.
Versicherungsart
Betriebsunterbrechungsversicherung nach Sachschaden
Die Betriebsunterbrechungsversicherung ersetzt den Ertragsausfall – fortlaufende Kosten und entgangenen Gewinn –, wenn ein versicherter Sachschaden den Betrieb lahmlegt. Ein Umsatzrückgang ohne versicherten Sachschaden ist nicht versichert.
Versicherungsart
Cyberversicherung für Unternehmen
Die Cyberversicherung verbindet Hilfe und Kosten nach einem Angriff, die Haftung gegenüber Dritten und eigene Schäden wie Betriebsunterbrechung und Datenwiederherstellung. Voraussetzung ist eine Informationssicherheitsverletzung, und vereinbarte IT-Sicherheitsmaßnahmen sind einzuhalten.
Versicherungsart
D&O-Versicherung
Die D&O-Versicherung schützt Geschäftsführer, Vorstände und Aufsichtsräte, wenn sie wegen einer Pflichtverletzung bei ihrer Organtätigkeit für einen Vermögensschaden haftbar gemacht werden. Sie folgt in den GDV-Mustern dem Anspruchserhebungsprinzip.
Versicherungsart
Elektronikversicherung
Die Elektronikversicherung schützt betriebsfertige elektronische Anlagen und Geräte gegen unvorhergesehene Sachschäden und Diebstahl – auch bei Bedienfehlern, Überspannung oder Feuchtigkeit. Daten und Software sind keine Sachen und nur bei besonderer Vereinbarung erfasst.
Versicherungsart
Exportkreditversicherung
Die private Exportkreditversicherung schützt Forderungen gegenüber ausländischen Kunden vor wirtschaftlichem Zahlungsausfall. Davon zu unterscheiden sind die staatlichen Exportkreditgarantien des Bundes (Hermesdeckungen), die auch politische Risiken abdecken.
Versicherungsart
Firmenrechtsschutz
Der Firmenrechtsschutz übernimmt Kosten für bestimmte Rechtsstreitigkeiten aus einer gewerblichen, freiberuflichen oder sonstigen selbstständigen Tätigkeit. Welche Rechtsbereiche versichert sind, ergibt sich aus den vereinbarten Leistungsarten.
Versicherungsart
Gewerbliche Gebäudeversicherung
Die gewerbliche Gebäudeversicherung schützt Gebäude, die ganz oder überwiegend betrieblich genutzt werden, gegen vereinbarte Gefahren wie Feuer, Leitungswasser, Sturm oder Elementarereignisse. Entscheidend sind die tatsächliche Nutzung und die vereinbarten Gefahren.
Versicherungsart
Gruppenunfallversicherung
Eine Gruppenunfallversicherung ist eine private Unfallversicherung, die ein Arbeitgeber für Beschäftigte oder andere definierte Gruppen abschließt. Sie leistet die vereinbarten Summen nach einem Unfall und ergänzt die gesetzliche Unfallversicherung, ohne sie zu ersetzen.
Versicherungsart
Kautionsversicherung
Bei der Kautionsversicherung stellt ein Versicherer für ein Unternehmen Bürgschaften und Garantien gegenüber dessen Geschäftspartnern aus. Zahlt der Versicherer aus der Bürgschaft, kann er beim Unternehmen Rückgriff nehmen – sie ist also kein Schutz vor eigenen Fehlern.
1 Abschnitt zu Bausteinen und Varianten
Versicherungsart
Maschinen-Betriebsunterbrechungsversicherung
Die Maschinen-Betriebsunterbrechungsversicherung ersetzt fortlaufende Kosten und entgangenen Betriebsgewinn, wenn eine versicherte Maschine nach einem Sachschaden ausfällt. Leistung gibt es nur innerhalb der vereinbarten Haftzeit und nach Abzug eines oft zeitlichen Selbstbehalts.
Versicherungsart
Maschinenversicherung
Die Maschinenversicherung ersetzt unvorhergesehene Sachschäden an stationären Maschinen und Anlagen, etwa durch Bedienfehler, Materialfehler oder Überdruck. Feuer, Abnutzung und viele Naturgefahren sind nach den Musterbedingungen ausgeschlossen und gehören in andere Verträge.
Versicherungsart
Montageversicherung
Die Montageversicherung schützt Maschinen und Anlagen während ihrer Errichtung gegen unvorhergesehene Sachschäden und Abhandenkommen. Sie beginnt mit dem Abladen am Montageort und endet in der Regel mit der Abnahme.
Versicherungsart
Praxisausfallversicherung
Die Praxisausfallversicherung zahlt die weiterlaufenden Betriebskosten einer Praxis, wenn die Inhaberin oder der Inhaber krank oder verletzt ausfällt oder je nach Tarif ein Sachschaden oder eine behördliche Schließung den Betrieb stoppt. Sie ersetzt nicht das private Einkommen.
Versicherungsart
Rückrufkostenversicherung
Die Rückrufkostenversicherung deckt Kosten, die einem Unternehmen durch den Rückruf fehlerhafter Erzeugnisse entstehen. Diese Kosten sind in der Produkthaftpflicht nach den GDV-Mustern ausdrücklich ausgeschlossen.
Versicherungsart
Schlüsselpersonenversicherung
Mit einer Schlüsselpersonenversicherung sichert ein Unternehmen die finanziellen Folgen ab, wenn eine zentrale Person stirbt oder je nach Vertrag dauerhaft ausfällt. Das ist kein eigener Vertragstyp, sondern meist eine Risikolebensversicherung, die das Unternehmen auf das Leben dieser Person abschließt.
Versicherungsart
Transportversicherung für Waren
Die Transportversicherung für Waren ersetzt den Wert von Gütern, die auf dem Transport beschädigt werden oder verloren gehen – unabhängig davon, ob ein Frachtführer haftet. Sie schützt den Eigentümer der Ware, nicht den Transporteur.
1 Abschnitt zu Bausteinen und Varianten
Versicherungsart
Umwelthaftpflichtversicherung
Die Umwelthaftpflicht deckt privatrechtliche Schadenersatzansprüche Dritter wegen Personen- oder Sachschäden, die durch Stoffe, Gase, Geräusche oder andere Umwelteinwirkungen über Boden, Luft oder Wasser entstanden sind. Versichert sind nur die ausdrücklich genannten Risiken.
Versicherungsart
Umweltschadenversicherung
Die Umweltschadenversicherung deckt die öffentlich-rechtliche Pflicht eines Betriebs, Schäden an geschützten Arten und Lebensräumen, Gewässern und Boden nach dem Umweltschadensgesetz zu sanieren. Das ist etwas anderes als privatrechtlicher Schadenersatz.
Versicherungsart
Valorenversicherung
Die Valorenversicherung schützt besonders wertvolle Güter wie Schmuck, Edelmetalle, Edelsteine oder Zahlungsmittel auf dem Transport. Sie verlangt strenge Sorgfalt – etwa persönlichen Gewahrsam bei Begleittransporten.
Versicherungsart
Veranstalterhaftpflichtversicherung
Die Veranstalterhaftpflicht deckt die gesetzliche Haftpflicht als Veranstalter einer im Vertrag beschriebenen Veranstaltung, etwa wegen Verletzung von Besuchern. Sie wird häufig für einzelne Veranstaltungen abgeschlossen.
Versicherungsart
Veranstaltungsausfallversicherung
Die Veranstaltungsausfallversicherung ersetzt Vermögensschäden, wenn eine Veranstaltung wegen eines versicherten Ereignisses ausfällt, abgebrochen, eingeschränkt, verschoben oder verlegt wird. Welche Ursachen versichert sind, legen die Deckungsformen des Vertrags fest; übertragbare Krankheiten sind häufig ausgeschlossen.
Versicherungsart
Vereinshaftpflichtversicherung
Die Vereinshaftpflicht ist eine Variante der Betriebshaftpflicht für Vereine. Sie deckt die Haftung des Vereins und je nach Vertrag seiner Organe, Mitglieder und Helfer bei satzungsgemäßen Tätigkeiten und Vereinsveranstaltungen.
Versicherungsart
Verkehrshaftungsversicherung
Die Verkehrshaftungsversicherung schützt Frachtführer, Spediteure und Lagerhalter vor Ansprüchen ihrer Auftraggeber wegen beschädigter, verlorener oder verspäteter Güter. Sie versichert die Haftung des Dienstleisters – nicht den Warenwert des Eigentümers.
2 Abschnitte zu Bausteinen und Varianten
Versicherungsart
Vermögensschadenhaftpflichtversicherung
Die Vermögensschadenhaftpflicht deckt Ansprüche wegen reiner Vermögensschäden, die ohne Personen- oder Sachschaden entstehen, etwa durch fehlerhafte Beratung. Wann der Versicherungsfall eintritt, hängt vom Bedingungswerk ab.
ÜberblickÜber Jan anfragbar
Versicherungen für Selbstständige und Unternehmen
Wer selbstständig ist oder einen Betrieb führt, hat zwei Seiten abzusichern: die eigene Person und den Betrieb. Dieser Überblick ordnet die betrieblichen Themen nach Haftung, Sachen und Ertrag, Personen und Recht.
Versicherungsart
Vertrauensschadenversicherung
Die Vertrauensschadenversicherung ersetzt Vermögensschäden, die einem Unternehmen durch vorsätzliche unerlaubte Handlungen eigener Vertrauenspersonen entstehen, etwa Unterschlagung oder Betrug. Je nach Vertrag sind auch Taten externer Dritter eingeschlossen.
Versicherungsart
Warenkreditversicherung
Die Warenkreditversicherung schützt Lieferanten, wenn gewerbliche Kunden offene Rechnungen nicht oder nicht rechtzeitig bezahlen. Der Versicherer setzt für jeden Abnehmer ein Kreditlimit fest und kann es bei schlechterer Bonität senken oder streichen.
Spezialmärkte
Seltene, hochspezialisierte Deckungen – zur Einordnung.
Versicherungsart
Ausstellungs- und Messeversicherung
Die Ausstellungs- und Messeversicherung schützt ausgestellte Waren, Exponate und Standeinrichtungen auf dem Weg zur Ausstellung, während der Veranstaltung und auf dem Rückweg.
Versicherungsart
Entführungs- und Lösegeldversicherung
Lösegeldversicherungen decken finanzielle Folgen von Lösegeldforderungen, etwa bei Entführung, Erpressung von Unternehmen oder Cyberangriffen. Die BaFin erlaubt sie nur unter strengen Auflagen, unter anderem mit Werbeverbot und Geheimhaltungspflicht.
Versicherungsart
Ernte-Mehrgefahrenversicherung
Die Mehrgefahrenversicherung ersetzt Ertragsschäden an Kulturen durch mehrere Wettergefahren wie Hagel, Sturm, Starkregen, Starkfrost oder Dürre. Hagel ist dabei meist die Grundgefahr, weitere Gefahren kommen als Bausteine hinzu.
1 Abschnitt zu Bausteinen und Varianten
Versicherungsart
Ertragsschadenversicherung für Tierhalter
Die Ertragsschadenversicherung ersetzt Tierhaltern Ertragsausfälle und Mehrkosten, wenn eine anzeigepflichtige Tierseuche oder ein Unfall im Tierbestand den Betrieb trifft. Die Tierseuchenkasse zahlt dagegen nur für den Wert getöteter Tiere.
Versicherungsart
Filmproduktionsversicherung
Die Filmproduktionsversicherung ist ein Paket aus mehreren Bausteinen für Film- und Fernsehproduktionen: Personenausfall, Filmmaterial, Produktionsmehrkosten, Requisiten, Technik, Produktionskasse und Haftpflicht.
Versicherungsart
Nutztier-Lebensversicherung
Die Nutztier-Lebensversicherung ersetzt den Wert landwirtschaftlicher Tiere bei Tod durch Verenden oder bei einer tierärztlich begründeten Nottötung. Je nach Vertrag kommen Diebstahl oder Zuchtuntauglichkeit hinzu.
Versicherungsart
Probandenversicherung
Die Probandenversicherung schützt Menschen, die an einer klinischen Prüfung von Arzneimitteln oder Medizinprodukten teilnehmen. Sie ist gesetzlich vorgeschrieben und leistet auch dann, wenn niemand für den Gesundheitsschaden haftet.
Versicherungsart
Prospekthaftpflichtversicherung
Die Prospekthaftpflichtversicherung deckt Ansprüche von Anlegern wegen unrichtiger oder unvollständiger Angaben in Wertpapier- oder Verkaufsprospekten. Am Markt heißt sie oft POSI und ergänzt die D&O-Versicherung.
Versicherungsart
Raumfahrt- und Satellitenversicherung
Raumfahrtversicherungen sichern Satelliten und Trägerprojekte vor dem Start, beim Start und im Orbit ab. Ein deutsches Weltraumgesetz mit Absicherungspflicht ist geplant, war im Oktober 2026 aber noch nicht als Entwurf veröffentlicht.
Versicherungsart
Schienenfahrzeugkasko
Die Schienenfahrzeugkasko ersetzt Schäden an Lokomotiven, Triebzügen und Wagen. Sie ist ein Spezialmarkt für Eisenbahnunternehmen und Fahrzeughalter; vorgeschrieben ist dagegen die Haftpflichtversicherung nach dem Eisenbahngesetz.
Versicherungsart
Schiffskaskoversicherung (gewerbliche Schifffahrt)
Die Schiffskaskoversicherung ersetzt Schäden am eigenen, gewerblich genutzten Schiff und seinen Maschinen. Sie ist ein Spezialmarkt für Reedereien und Schiffseigentümer, kein Thema für private Boote.
1 Abschnitt zu Bausteinen und Varianten
Versicherungsart
Seeschiffshaftpflicht (P&I-Versicherung)
Die Seeschiffshaftpflicht deckt Ansprüche Dritter gegen Reeder und Schiffseigentümer, etwa wegen Personenschäden, Ladungsschäden, Verschmutzung oder Wrackbeseitigung. International wird sie überwiegend von P&I-Clubs auf Gegenseitigkeit getragen.
Versicherungsart
Strahlenhaftpflicht (atomrechtliche Deckungsvorsorge)
Wer genehmigungspflichtig mit radioaktiven Stoffen oder Anlagen zur Erzeugung ionisierender Strahlen arbeitet, muss für Schadensersatzpflichten vorsorgen. Diese Deckungsvorsorge wird meist durch eine spezielle Haftpflichtversicherung erbracht.
Versicherungsart
Terrorversicherung
Die Terrorversicherung deckt Sach- und Betriebsunterbrechungsschäden durch Terrorakte an Standorten in Deutschland. Für große Risiken gibt es mit der Extremus AG einen Spezialversicherer mit Staatsgarantie des Bundes.
Versicherungsart
Versicherung politischer Risiken
Politische Risiken sind Verluste durch staatliches Handeln oder Unruhen im Ausland, etwa Enteignung, Krieg, Zahlungsverbote oder Transferbeschränkungen. Abgesichert wird das über Bundesgarantien oder private Spezialversicherer, jeweils nur für genau beschriebene Fälle.
Versicherungsart
W&I-Versicherung (Warranty & Indemnity)
Die W&I-Versicherung deckt Schäden aus der Verletzung von Verkäufergarantien und Steuerfreistellungen beim Unternehmenskauf. Versichert sind regelmäßig nur unbekannte Risiken.
Versicherungsart
Waldversicherung
Waldversicherungen ersetzen Schäden am stehenden Waldbestand durch Brand oder Sturm. Für Waldbesitzer kommt häufig eine eigene Haftpflicht hinzu, etwa wenn ein Baum auf einen Weg stürzt.
Grundlagen und Sozialsysteme
Gesetzliche Systeme, Beihilfe und institutionelle Begriffe.
Systemwissen
Arbeitslosenversicherung
Die gesetzliche Arbeitslosenversicherung nach dem SGB III zahlt Arbeitslosengeld, wenn jemand arbeitslos ist, sich gemeldet hat und die Anwartschaftszeit erfüllt. Höhe und Dauer sind gesetzlich festgelegt.
Systemwissen
Beihilfe
Beihilfe ist keine Versicherung, sondern eine Fürsorgeleistung des Dienstherrn: Er erstattet Beamtinnen und Beamten einen Prozentsatz ihrer beihilfefähigen Krankheits-, Pflege- und Geburtskosten. Für den Rest besteht eine eigene Pflicht zur Absicherung.
Systemwissen
Berufsständisches Versorgungswerk
Berufsständische Versorgungswerke sichern Angehörige verkammerter freier Berufe im Alter, bei Berufsunfähigkeit und für Hinterbliebene ab. Sie beruhen auf Landesrecht; Mitglieder können sich unter Voraussetzungen von der gesetzlichen Rentenversicherung befreien lassen.
Systemwissen
Freie Heilfürsorge
Freie Heilfürsorge ist die unmittelbare Gesundheitsversorgung bestimmter Beamtengruppen, etwa im Polizeivollzugsdienst, durch den Dienstherrn. Sie unterscheidet sich von Beihilfe und gesetzlicher Krankenversicherung und gilt nicht für Angehörige.
Systemwissen
Gesetzliche Krankenversicherung
Die gesetzliche Krankenversicherung ist der Zweig der Sozialversicherung, über den der größte Teil der Bevölkerung im Krankheitsfall abgesichert ist. Wer pflichtversichert ist, was die Kasse leistet und wo Grenzen liegen, regelt das Fünfte Buch Sozialgesetzbuch (SGB V).
Systemwissen
Gesetzliche Rentenversicherung
Die gesetzliche Rentenversicherung nach dem SGB VI zahlt drei Arten von Renten: wegen Alters, wegen Erwerbsminderung und wegen Todes an Hinterbliebene. Jede Rentenart hat eigene Voraussetzungen.
Systemwissen
Gesetzliche Unfallversicherung
Die gesetzliche Unfallversicherung nach dem SGB VII schützt bei Arbeitsunfällen, Wegeunfällen und Berufskrankheiten – auch Kinder in der Kita, Schüler und Studierende. Unfälle in der Freizeit sind davon nicht erfasst.
Historischer Begriff
Heirats- und Geburtenversicherung
Die Heirats- und Geburtenversicherung ist eine eigene Sparte der Lebensversicherung im Aufsichtsrecht (Nr. 20 der Anlage 1 VAG). Ein heute abschließbares Angebot unter dieser Bezeichnung haben wir im deutschen Markt nicht gefunden; der Begriff wird hier historisch und aufsichtsrechtlich erklärt.
Systemwissen
Kapitalisierungsgeschäfte
Kapitalisierungsgeschäfte sind Geschäfte von Lebensversicherern, bei denen gegen vorher festgelegte Zahlungen eine Leistung bestimmter Dauer und Höhe zugesagt wird – ohne dass ein Lebensrisiko wie Tod oder Langlebigkeit versichert ist. Das VAG führt sie als Sparte Nr. 23.
Systemwissen
Rückversicherung
Rückversicherung ist die Versicherung von Versicherungsunternehmen: Ein Erstversicherer gibt Teile seiner Risiken an einen Rückversicherer ab. Für Kundinnen und Kunden bleibt der Erstversicherer Vertragspartner; Rückversicherung ist nichts, was man privat abschließen kann.
Systemwissen
Soziale Pflegeversicherung
Die soziale Pflegeversicherung nach dem SGB XI zahlt bei anerkannter Pflegebedürftigkeit Leistungen je nach Pflegegrad. Sie ist ausdrücklich ein Teilleistungssystem: Ein Teil der Kosten bleibt in der Regel bei den Pflegebedürftigen.
Historischer Begriff
Tontinengeschäfte
Eine Tontine ist eine Gemeinschaft, deren Mitglieder Beiträge zusammenlegen; das Vermögen wird später unter den Überlebenden verteilt. Das VAG führt Tontinengeschäfte als eigene Sparte (Nr. 22) – ein aktuelles Endkundenangebot in Deutschland folgt daraus nicht.
Systemwissen
Verwaltung von Versorgungseinrichtungen
Gemeint sind Geschäfte, bei denen ein Lebensversicherer die Versorgungseinrichtungen von Gruppen – etwa die Altersversorgung eines Unternehmens – verwaltet, einschließlich der Anlage der Mittel. Das VAG führt sie als Sparte Nr. 24; ein privater Einzeltarif ist das nicht.
A–Z
A
- Akkuschutz beim Elektroauto – Leistungsmerkmal bei Kfz-Versicherung
- Altersvorsorge – Überblick
- Ambulante Zusatzversicherung – Versicherungsart
- Anhängerversicherung – Variante bei Kfz-Versicherung
- Arbeitslosenversicherung – Systemwissen
- AU-Klausel (Leistung bei Arbeitsunfähigkeit) – Klausel bei Berufsunfähigkeitsversicherung
- Auslandsreisekrankenversicherung – Versicherungsart
- Auslandsschadenschutz – Baustein bei Kfz-Versicherung
- Ausstellungs- und Messeversicherung – Versicherungsart
B
- Basisrente (Rürup-Rente) – Förderweg
- Basistarif der PKV – Sonderform bei Private Krankenvollversicherung
- Baugewährleistungsbürgschaft – Variante bei Kautionsversicherung
- Bauhelfer-Unfallversicherung – Variante bei Private Unfallversicherung
- Bauherrenhaftpflicht – Versicherungsart
- Bauleistungsversicherung – Versicherungsart
- Beihilfe – Systemwissen
- Beihilfekonforme Restkostenversicherung – Versicherungsart
- Beitragsentlastung im Alter (PKV) – Baustein bei Private Krankenvollversicherung
- Bergungskosten im Wintersport – Leistungsmerkmal bei Private Unfallversicherung
- Berufshaftpflichtversicherung – Versicherungsart
- Berufsrechtsschutz – Baustein bei Privatrechtsschutz
- Berufsständisches Versorgungswerk – Systemwissen
- Berufsunfähigkeitsversicherung – Versicherungsart
- Betriebliche Altersversorgung – Systemwissen
- Betriebliche Krankenversicherung – Versicherungsart
- Betriebshaftpflichtversicherung – Versicherungsart
- Betriebsinhaltsversicherung – Versicherungsart
- Betriebsschließungsversicherung – Versicherungsart
- Betriebsunterbrechungsversicherung nach Sachschaden – Versicherungsart
- Binnenschiffskasko (Flusskasko) – Variante bei Schiffskaskoversicherung (gewerbliche Schifffahrt)
- Bootskasko – Versicherungsart
- BU-Option (Wechsel- und Umstellungsrecht) – Vertragsoption bei Berufsunfähigkeitsversicherung
C
- Campingversicherung – Versicherungsart
- Cyberversicherung für Unternehmen – Versicherungsart
D
- D&O-Versicherung – Versicherungsart
- Deliktunfähige Kinder – Baustein bei Privathaftpflichtversicherung
- Diensthaftpflicht – Versicherungsart
- Dienstunfähigkeitsklausel – Klausel
- Direkter Facharztzugang im Primärarzttarif – Baustein bei Private Krankenvollversicherung
- Direktversicherung – Durchführungsweg
- Direktzusage – Systemwissen
- Drohnenhaftpflicht – Variante
E
- E-Bike-Versicherung – Variante bei Fahrradversicherung (Fahrradkasko)
- E-Scooter-Versicherung – Variante
- Einbettzimmer – Baustein bei Krankenhaus-Zusatzversicherung
- Elektronikversicherung – Versicherungsart
- Elektronikversicherung (privat) – Versicherungsart
- Elementarschadenversicherung – Baustein bei Hausratversicherung
- Entführungs- und Lösegeldversicherung – Versicherungsart
- Ernte-Mehrgefahrenversicherung – Versicherungsart
- Ertragsschadenversicherung für Tierhalter – Versicherungsart
- Erweiterte Produkthaftpflicht – Baustein bei Betriebshaftpflichtversicherung
- Erwerbsunfähigkeitsversicherung – Versicherungsart
- Exportkreditversicherung – Versicherungsart
F
- Fahrerschutz – Baustein bei Kfz-Versicherung
- Fahrradversicherung (Fahrradkasko) – Versicherungsart
- Familien- und Erbrechtsschutz – Leistungsmerkmal bei Privatrechtsschutz
- Feuer-Rohbauversicherung – Baustein bei Wohngebäudeversicherung
- Filmproduktionsversicherung – Versicherungsart
- Firmenrechtsschutz – Versicherungsart
- Fondsgebundene Lebensversicherung – Versicherungsart
- Fondsgebundene Rentenversicherung – Variante bei Private Rentenversicherung
- Forderungsausfalldeckung – Baustein bei Privathaftpflichtversicherung
- Frachtführerhaftpflicht – Variante bei Verkehrshaftungsversicherung
- Freie Heilfürsorge – Systemwissen
- Freiwillige Beihilfeergänzung – Versicherungsart
- Funktionsinvaliditätsversicherung – Versicherungsart
G
- GAP-Deckung – Baustein bei Kfz-Versicherung
- Gartenhausversicherung – Variante bei Wohngebäudeversicherung
- Geförderte Pflegezusatzversicherung (Pflege-Bahr) – Förderweg
- Gesetzliche Krankenversicherung – Systemwissen
- Gesetzliche Rentenversicherung – Systemwissen
- Gesetzliche Unfallversicherung – Systemwissen
- Gesundheitsbudget – Tarifmodell bei Betriebliche Krankenversicherung
- Gewässerschadenhaftpflicht – Versicherungsart
- Gewerbliche Gebäudeversicherung – Versicherungsart
- Glasversicherung – Versicherungsart
- Große Anwartschaftsversicherung – Vertragsoption bei Private Krankenvollversicherung
- Grundfähigkeitsversicherung – Versicherungsart
- Gruppenunfallversicherung – Variante
H
- Hagelversicherung für Kulturen – Baustein bei Ernte-Mehrgefahrenversicherung
- Handyversicherung – Variante bei Elektronikversicherung (privat)
- Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht – Versicherungsart
- Haus- und Wohnungsschutzbrief – Assistance bei Hausratversicherung
- Hausratversicherung – Versicherungsart
- Heilpraktiker und Naturheilverfahren – Baustein bei Ambulante Zusatzversicherung
- Heirats- und Geburtenversicherung – Bestandskontext
- Hilfsmittel – Baustein bei Ambulante Zusatzversicherung
- Hinterbliebenenleistung in der Rentenversicherung – Baustein bei Private Rentenversicherung
- Hundehaftpflicht – Variante
- Hybride Rentenversicherung – Tarifmodell bei Private Rentenversicherung
I
- Identitätsschutz – Baustein bei Private Cyberversicherung
- Insassenunfallversicherung – erklärt unter Fahrerschutz
- Invaliditätsleistung und Gliedertaxe – Baustein bei Private Unfallversicherung
J
- Jagdhaftpflicht – Versicherungsart
K
- Kapitalisierungsgeschäfte – Systemwissen
- Kapitallebensversicherung – Versicherungsart
- Kautionsversicherung – Versicherungsart
- Kfz-Flottenversicherung – Versicherungsart
- Kfz-Schutzbrief – Assistance bei Kfz-Versicherung
- Kfz-Versicherung – Versicherungsart
- Kieferorthopädie – Baustein bei Zahnzusatzversicherung
- Kinderunfallversicherung – Variante bei Private Unfallversicherung
- Kleine Anwartschaftsversicherung – Vertragsoption bei Private Krankenvollversicherung
- Krankenhaus-Zusatzversicherung – Versicherungsart
- Krankenhaustagegeld – Versicherungsart
- Krankentagegeld – Versicherungsart
- Krankenversicherung für Anwärter und Referendare – Variante bei Beihilfekonforme Restkostenversicherung
- Krankenversicherung für Gäste aus dem Ausland (Incoming) – Variante bei Auslandsreisekrankenversicherung
- Kunstversicherung – Variante bei Wertsachenversicherung
- Kurtagegeld – Versicherungsart
L
- Langzeit-Auslandskrankenversicherung – Variante bei Auslandsreisekrankenversicherung
- Laptopversicherung – Variante bei Elektronikversicherung (privat)
- Luftfahrthalterhaftpflicht – Versicherungsart
- Luftfahrzeugkasko – Versicherungsart
M
- Maschinen-Betriebsunterbrechungsversicherung – Versicherungsart
- Maschinenversicherung – Versicherungsart
- Mietausfallversicherung bei Nichtzahlung – Versicherungsart
- Mietkautionsversicherung – Versicherungsart
- Mietsachschäden – Baustein bei Privathaftpflichtversicherung
- Mietwagen-Selbstbehaltversicherung – Versicherungsart
- Montageversicherung – Versicherungsart
- Moped- und Rollerversicherung – Variante
- Motorradversicherung – Variante bei Kfz-Versicherung
- Musikinstrumentenversicherung – Variante bei Wertsachenversicherung
N
- Notlagentarif der PKV – Sonderkontext bei Private Krankenvollversicherung
- Nutztier-Lebensversicherung – Versicherungsart
O
- Oldtimerversicherung – Variante
- Optionsversicherung – Versicherungsart
P
- Patientenrechtsschutz – Leistungsmerkmal bei Privatrechtsschutz
- Pensionsfonds – Durchführungsweg
- Pensionskasse – Durchführungsweg
- Pferde-OP-Versicherung – Variante bei Tier-OP-Versicherung
- Pferdehaftpflicht – Variante bei Tierhalterhaftpflicht
- Pferdekrankenversicherung – Variante bei Tierkrankenversicherung
- Pflegekostenversicherung – Versicherungsart
- Pflegerentenversicherung – Versicherungsart
- Pflegetagegeldversicherung – Versicherungsart
- Pflegezusatzversicherung – Überblick
- Photovoltaikversicherung – Versicherungsart
- PKV-Tarife für Ärztinnen und Ärzte – Variante bei Private Krankenvollversicherung
- Praxisausfallversicherung – Versicherungsart
- Private Arbeitslosenversicherung (Einkommensschutz) – Versicherungsart
- Private Cyberversicherung – Versicherungsart
- Private Krankenversicherung für Studierende – Variante bei Private Krankenvollversicherung
- Private Krankenvollversicherung – Versicherungsart
- Private Pflegepflichtversicherung – Versicherungsart
- Private Rentenversicherung – Versicherungsart
- Private Unfallversicherung – Versicherungsart
- Privathaftpflichtversicherung – Versicherungsart
- Privatrechtsschutz – Versicherungsart
- Probandenversicherung – Versicherungsart
- Produkthaftpflicht – Baustein bei Betriebshaftpflichtversicherung
- Progression – Tarifmerkmal bei Private Unfallversicherung
- Prospekthaftpflichtversicherung – Versicherungsart
- Psychotherapie – Leistungsmerkmal bei Private Krankenvollversicherung
R
- Rabattschutz – Tarifmerkmal bei Kfz-Versicherung
- Raumfahrt- und Satellitenversicherung – Versicherungsart
- Rehabilitation – Leistungsmerkmal bei Private Krankenvollversicherung
- Reise-Schutzbrief – Assistance bei Auslandsreisekrankenversicherung
- Reiseabbruchversicherung – erklärt unter Reiserücktrittsversicherung
- Reisegepäckversicherung – Versicherungsart
- Reiserücktrittsversicherung – Versicherungsart
- Reiseunfallversicherung – Variante bei Private Unfallversicherung
- Reparaturkostenversicherung – Versicherungsart
- Restschuldversicherung – Versicherungsart
- Riester-Rente – Förderweg
- Risikolebensversicherung – Versicherungsart
- Risikolebensversicherung auf verbundene Leben – Variante bei Risikolebensversicherung
- Risikolebensversicherung mit fallender Summe – Variante bei Risikolebensversicherung
- Rückdeckungsversicherung – Versicherungsart
- Rückrufkostenversicherung – Versicherungsart
- Rückversicherung – Systemwissen
S
- S-Pedelec-Versicherung – Variante bei Kfz-Versicherung
- Schienenfahrzeugkasko – Versicherungsart
- Schiffskaskoversicherung (gewerbliche Schifffahrt) – Versicherungsart
- Schlüsselpersonenversicherung – Zielgruppenkonzept
- Schlüsselverlust – Baustein bei Privathaftpflichtversicherung
- Schmuckversicherung – Variante bei Wertsachenversicherung
- Schulunfähigkeitsversicherung – Versicherungsart
- Schwere-Krankheiten-Versicherung (Dread Disease) – Versicherungsart
- Seeschiffshaftpflicht (P&I-Versicherung) – Versicherungsart
- Sehhilfen – Baustein bei Ambulante Zusatzversicherung
- Senioren-Unfallversicherung – Variante bei Private Unfallversicherung
- Sofortrente – Variante bei Private Rentenversicherung
- Soziale Pflegeversicherung – Systemwissen
- Speditionshaftung – Variante bei Verkehrshaftungsversicherung
- Spezial-Strafrechtsschutz – Versicherungsart
- Standardtarif der PKV – Bestandskontext bei Private Krankenvollversicherung
- Sterbegeldversicherung – Versicherungsart
- Strahlenhaftpflicht (atomrechtliche Deckungsvorsorge) – Versicherungsart
- Such-, Rettungs- und Bergungskosten – Baustein bei Private Unfallversicherung
T
- Teilkasko – Baustein bei Kfz-Versicherung
- Terrorversicherung – Versicherungsart
- Ticketversicherung – Versicherungsart
- Tier-OP-Versicherung – Versicherungsart
- Tierhalterhaftpflicht – Versicherungsart
- Tierhüterhaftpflicht – Variante bei Tierhalterhaftpflicht
- Tierkrankenversicherung – Versicherungsart
- Tierlebensversicherung – Versicherungsart
- Todesfallleistung bei Unfalltod – Baustein bei Private Unfallversicherung
- Tontinengeschäfte – Systemwissen
- Transportversicherung für Waren – Versicherungsart
U
- Umwelthaftpflichtversicherung – Versicherungsart
- Umweltschadenversicherung – Versicherungsart
- Unfallrente – Baustein bei Private Unfallversicherung
- Unfallversicherung mit Beitragsrückgewähr – Variante bei Private Unfallversicherung
- Unterstützungskasse – Systemwissen
V
- Valorenversicherung – Variante
- Veranstalterhaftpflichtversicherung – Versicherungsart
- Veranstaltungsausfallversicherung – Versicherungsart
- Vereinshaftpflichtversicherung – Variante
- Verkehrshaftungsversicherung – Versicherungsart
- Verkehrsrechtsschutz – Baustein bei Privatrechtsschutz
- Vermieterrechtsschutz – Versicherungsart
- Vermögensschadenhaftpflichtversicherung – Versicherungsart
- Versicherung politischer Risiken – Versicherungsart
- Versicherungen für Selbstständige und Unternehmen – Überblick
- Vertrauensschadenversicherung – Versicherungsart
- Verwaltung von Versorgungseinrichtungen – Systemwissen
- Vollkasko – Baustein bei Kfz-Versicherung
- Vorsorge für Kinder – Zielgruppenkonzept
W
- W&I-Versicherung (Warranty & Indemnity) – Versicherungsart
- Wahlärztliche Behandlung – Baustein bei Krankenhaus-Zusatzversicherung
- Wahltarife der gesetzlichen Krankenversicherung – Systemoption
- Waldversicherung – Versicherungsart
- Warenkreditversicherung – Versicherungsart
- Wassersporthaftpflicht – Versicherungsart
- Werkverkehrsversicherung – Variante bei Transportversicherung für Waren
- Wertsachenversicherung – Versicherungsart
- Wohngebäudeversicherung – Versicherungsart
- Wohnmobilversicherung – Variante
- Wohnrechtsschutz – Baustein bei Privatrechtsschutz
Z
- Zahnbehandlung – Baustein bei Zahnzusatzversicherung
- Zahnersatz und Implantate – Baustein bei Zahnzusatzversicherung
- Zahnprophylaxe – Baustein bei Zahnzusatzversicherung
- Zahnzusatzversicherung – Versicherungsart
- Zweibettzimmer – Baustein bei Krankenhaus-Zusatzversicherung
Nach Lebenssituation
Eine Lebenssituation sagt noch nichts darüber, was Ihnen fehlt. Sie zeigt nur, welche Themen in dieser Lage häufig zur Sprache kommen.
Beamte und Anwärter
Mit der Ernennung ändert sich die Krankenabsicherung: Die Beihilfe des Dienstherrn übernimmt einen Teil der Krankheitskosten, den übrigen Anteil sichern Sie in der Regel über eine beihilfekonforme Restkostenversicherung ab.
Themen: Beihilfe, Beihilfekonforme Restkostenversicherung, Freiwillige Beihilfeergänzung, Dienstunfähigkeitsklausel, Berufsunfähigkeitsversicherung, Private Pflegepflichtversicherung
Selbstständige und Freiberufler
Selbstständige regeln vieles selbst, was bei Angestellten über Arbeitgeber und Sozialversicherung mitläuft: die Krankenversicherung, den Schutz des Einkommens bei Krankheit oder Berufsunfähigkeit und die Altersvorsorge.
Themen: Gesetzliche Krankenversicherung, Private Krankenvollversicherung, Krankentagegeld, Berufsunfähigkeitsversicherung, Altersvorsorge, Versicherungen für Selbstständige und Unternehmen
Angestellte
Als Angestellte sind Sie über Sozialversicherung und Arbeitgeber grundlegend abgesichert.
Themen: Krankentagegeld, Berufsunfähigkeitsversicherung, Zahnzusatzversicherung, Krankenhaus-Zusatzversicherung, Ambulante Zusatzversicherung, Private Krankenvollversicherung
Studierende und Berufseinsteiger
Am Anfang lohnt der Blick darauf, was noch über die Familie oder die Hochschule besteht – etwa die Privathaftpflicht der Eltern, die oft bis zum Ende der ersten Ausbildung mitversichert.
Themen: Privathaftpflichtversicherung, Berufsunfähigkeitsversicherung, Hausratversicherung, Altersvorsorge
Familien
Mit Kindern stellen sich neue Fragen: Sind alle Familienmitglieder in den bestehenden Verträgen erfasst? Wie ist das Einkommen abgesichert, wenn ein Elternteil länger ausfällt oder stirbt? Familienmitglieder können unterschiedlich krankenversichert sein – etwa ein Elternteil gesetzlich und ein Kind privat.
Themen: Privathaftpflichtversicherung, Risikolebensversicherung, Berufsunfähigkeitsversicherung, Private Unfallversicherung, Kieferorthopädie, Gesetzliche Krankenversicherung
Ruhestand und Pension
Mit dem Ruhestand ändern sich Einkommen und Alltag – und damit manchmal auch, welche Verträge noch passen.
Themen: Soziale Pflegeversicherung, Pflegezusatzversicherung, Beihilfe, Privathaftpflichtversicherung, Auslandsreisekrankenversicherung
Vermietung und Eigentum
Wer ein Haus besitzt oder eine Wohnung vermietet, trägt andere Risiken als Mieter: Schäden am Gebäude, Haftung als Eigentümer und mögliche Streitigkeiten mit Mietern.
Themen: Wohngebäudeversicherung, Elementarschadenversicherung, Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht, Vermieterrechtsschutz, Photovoltaikversicherung
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