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Versicherungswissen

Ticket­versicherung

Die Ticketversicherung erstattet den Preis einer Eintrittskarte, wenn Sie eine Veranstaltung aus einem versicherten Grund nicht besuchen können – etwa wegen einer unerwarteten schweren Erkrankung. Sie zahlt nicht, wenn die Veranstaltung ausfällt.

Wichtige Grenze: Absage oder Verlegung der Veranstaltung durch den Veranstalter – hier bestehen Ansprüche gegen den Veranstalter.

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Überblick

Die Ticketversicherung ist eine Rücktrittsversicherung für Eintrittskarten zu Konzerten, Musicals, Theater, Sport oder Messen. Sie wird meist direkt beim Ticketkauf angeboten und erstattet die Stornokosten bis zur Höhe des versicherten Ticketpreises, wenn ein im Vertrag genannter Verhinderungsgrund eintritt.

Wann kann es leisten?

Ein versicherter Verhinderungsgrund bei der versicherten Person, typischerweise eine unerwartete schwere Erkrankung, ein schwerer Unfall, ein Todesfall in der Familie, je nach Tarif auch eine erhebliche Verspätung öffentlicher Verkehrsmittel, Arbeitsplatzverlust oder die Aufnahme eines neuen Arbeitsverhältnisses.

Was versichert sein kann – und was typischerweise nicht

Kann versichert sein

  • Erstattung des versicherten Eintrittspreises bei einem versicherten Verhinderungsgrund.
  • Je nach Tarif mehrere Tickets einer Buchung, etwa für Begleitpersonen.

Typischerweise nicht versichert

  • Absage oder Verlegung der Veranstaltung durch den Veranstalter – hier bestehen Ansprüche gegen den Veranstalter.
  • Verhinderungsgründe, die nicht im Vertrag genannt sind, etwa fehlende Lust oder Terminüberschneidungen.
  • Je nach Tarif Versand- und Servicegebühren.
  • Gründe, die bei Abschluss schon absehbar waren.

Allgemeine Beschreibung. Was ein Vertrag konkret enthält, regeln seine Versicherungsbedingungen.

Für wen das Thema relevant sein kann

Kann relevant sein für

  • Käufer teurer Tickets, die lange vor der Veranstaltung gebucht werden.
  • Familien und Gruppen mit mehreren Karten.

Vorher zu klären

  • Wie teuer sind die Tickets, und erstattet der Veranstalter bei persönlicher Verhinderung etwas?
  • Ist ein Weiterverkauf oder eine Umschreibung der Tickets möglich?
  • Bis wann muss die Versicherung nach dem Ticketkauf abgeschlossen werden?

Überschneidungen mit anderem Schutz

  • Reiserücktrittsversicherung: deckt Reisen, nicht einzelne Veranstaltungstickets – außer das Ticket ist Teil einer versicherten Reise.
  • Kreditkarten: enthalten teils eine Ticketversicherung mit eigenen Grenzen und Selbstbeteiligungen.

Nicht verwechseln – verwandte Themen

  • ReiserücktrittsversicherungVersicherungsart

    Die Reiserücktrittsversicherung erstattet Stornokosten, wenn Sie eine gebuchte Reise aus einem versicherten Grund nicht antreten können. Die Reiseabbruchversicherung ersetzt Mehrkosten und nicht genutzte Leistungen, wenn Sie die Reise aus einem solchen Grund vorzeitig beenden müssen.

Was ist wichtig?

Abschlussfrist

Bei einem Anbieter muss die Versicherung spätestens 30 Tage vor Veranstaltungsbeginn abgeschlossen werden; liegen weniger als 30 Tage zwischen Kauf und Veranstaltung, bis zum dritten Werktag nach der Buchung.

Nachweise

Für die Erstattung werden in der Regel Buchungsbestätigung, Zahlungsnachweis, Versicherungsnachweis und je nach Grund ein ärztliches Attest verlangt.

Wartezeiten, Grenzen und Nachweise

  • Erstattung höchstens bis zum versicherten Ticketpreis; Tarife setzen oft einen Höchstbetrag je Ticket oder Buchung.
  • Selbstbeteiligungen sind je nach Anbieter möglich.
  • Abschlussfristen nach dem Ticketkauf sind einzuhalten.

Fragen vor einer Entscheidung

  1. Welche Verhinderungsgründe sind versichert?
  2. Gibt es eine Selbstbeteiligung und einen Höchstbetrag je Ticket?
  3. Bis wann kann ich die Versicherung nach dem Kauf abschließen?

Beispiel und Gegenbeispiel

Fiktives Beispiel mit Leistung

Am Tag vor einem lange geplanten Konzert erkrankt eine Besucherin schwer und kann laut ärztlichem Attest nicht teilnehmen. Ihre Ticketversicherung erstattet den versicherten Eintrittspreis.

Fiktives Gegenbeispiel ohne Leistung

Das Konzert wird wegen Krankheit des Künstlers abgesagt. Die Ticketversicherung zahlt nicht; den Ticketpreis muss der Veranstalter erstatten.

Beide Fälle sind erfunden und dienen nur der Veranschaulichung. Sie enthalten keine Beiträge.

Quellen und Stand

Quellenstand: 21.10.2026. Diese Seite erklärt allgemein und ersetzt keine Beratung im Einzelfall; maßgeblich sind immer die Versicherungsbedingungen und gesetzlichen Regelungen in ihrer jeweils gültigen Fassung.

Alle 3 Quellen mit Verwendungszweck anzeigen
  1. Wie funktioniert die Ticketversicherung? (öffnet in neuem Tab) – GDV-Verbraucherportal DieVersicherer.de, 12.03.2024, abgerufen am 21.10.2026

    Verwendet für: Erstattung des Eintrittspreises, typische Gründe, rechtzeitiger Abschluss, Buchung beim Ticketkauf, auch Sport und Messen

  2. Ticketversicherung (öffnet in neuem Tab) – HanseMerkur Reiseversicherung, abgerufen am 21.10.2026

    Verwendet für: Beleg: Erstattung der Stornokosten bis zum versicherten Eintrittspreis, versicherte Gründe, Abschlussfrist 30 Tage bzw. dritter Werktag

  3. Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG) einschließlich Anlage 1 (Sparten) (öffnet in neuem Tab) – Bundesministerium der Justiz / gesetze-im-internet.de, abgerufen am 20.10.2026

    Verwendet für: Sparte 16 (verschiedene finanzielle Verluste) nach Anlage 1 VAG

Frage zu diesem Thema?

Jan ordnet das Thema im Gespräch ein und sagt offen, ob er dazu eine Lösung der uniVersa anbieten kann.

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