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Versicherungen einfach verstehen.

Von der ersten Frage bis zum passenden Gespräch – ohne Anmeldung und ohne Kontaktpflicht.

Versicherungswissen zum deutschen Markt. Jan Gärtner ist gebundener Vertreter der uniVersa. Themen, die Sie über ihn bei der uniVersa anfragen können, sind als „Über Jan anfragbar“ gekennzeichnet – alles andere ist Information, kein Angebot.

Nach Themen

Gesundheit und Pflege

Kranken- und Pflegeabsicherung, Zusatzschutz, Tagegelder und Beihilfe.

Arbeitskraft und Unfall

Wenn Gesundheit die Arbeitskraft einschränkt oder ein Unfall bleibende Folgen hat.

Vorsorge und Hinterbliebene

Altersvorsorge, betriebliche Wege und Absicherung von Angehörigen.

Wohnen und Eigentum

Hausrat, Gebäude, Elementar und Wertsachen.

Haftung und Recht

Wenn andere Ansprüche stellen oder Sie Ihr Recht durchsetzen wollen.

Mobilität und Reise

Auto, Zweirad, Boot und Schutz unterwegs und im Ausland.

Tiere, Digitales und Finanzen

Tierhaltung, Schutz im Netz und Absicherung von Krediten.

  • Versicherungsart

    Private Arbeitslosen­versicherung (Einkommensschutz)

    Private Arbeitslosen- oder Einkommensschutzversicherungen zahlen bei unverschuldetem Jobverlust für begrenzte Zeit einen vereinbarten Monatsbetrag zusätzlich zum gesetzlichen Arbeitslosengeld. Das Angebot ist schmal, die Zugangsvoraussetzungen sind eng und die Bedingungen unterscheiden sich stark.

    Verstehen: Private Arbeitslosenversicherung (Einkommensschutz)
  • Versicherungsart

    Private Cyber­versicherung

    Eine private Cyberversicherung kann bei Schäden aus der Internetnutzung helfen, etwa bei Betrug beim Online-Kauf, Identitätsmissbrauch oder Cybermobbing. Viele Risiken sind teils schon über Hausrat, Haftpflicht oder Rechtsschutz abgedeckt; die Verbraucherzentrale hält eine separate Police oft für verzichtbar.

    1 Abschnitt zu Bausteinen und Varianten

    Identitätsschutz

    Verstehen: Private Cyberversicherung
  • Versicherungsart

    Restschuld­versicherung

    Eine Restschuldversicherung soll Kreditraten oder die Restschuld übernehmen, wenn die versicherte Person stirbt, arbeitsunfähig oder unverschuldet arbeitslos wird – je nach vereinbarten Bausteinen und meist zeitlich begrenzt. Zu Allgemein-Verbraucherdarlehen darf sie frühestens eine Woche nach dem Kreditvertrag abgeschlossen werden.

    Verstehen: Restschuldversicherung
  • Versicherungsart

    Tier-OP-Versicherung

    Die Tier-OP-Versicherung übernimmt Kosten für medizinisch notwendige Operationen eines versicherten Tieres samt Vor- und Nachsorge. Behandlungen ohne Operation sind nicht versichert.

    1 Abschnitt zu Bausteinen und Varianten

    Pferde-OP-Versicherung

    Verstehen: Tier-OP-Versicherung
  • Versicherungsart

    Tierkranken­versicherung

    Die Tierkrankenversicherung erstattet tierärztliche Behandlungskosten für ein versichertes Tier – meist Hund, Katze oder Pferd – im Rahmen der Bedingungen. Mit der Tierhalterhaftpflicht hat sie nichts zu tun.

    1 Abschnitt zu Bausteinen und Varianten

    Pferdekrankenversicherung

    Verstehen: Tierkrankenversicherung
  • Versicherungsart

    Tierlebens­versicherung

    Die Tierlebensversicherung entschädigt den Wert eines Tieres – heute vor allem bei Pferden –, wenn es aus versicherter Ursache stirbt, notgetötet werden muss oder je nach Tarif dauerhaft unbrauchbar wird. Behandlungskosten deckt sie nicht.

    Verstehen: Tierlebensversicherung

Selbstständige und Unternehmen

Betriebliche Haftung, Sach- und Ertragsrisiken, Kredit und Transport.

  • Versicherungsart

    Berufs­haftpflicht­versicherung

    Die Berufshaftpflicht deckt Haftungsrisiken aus einer bestimmten beruflichen, oft freiberuflichen Tätigkeit. Für einige Berufe schreibt ein Gesetz sie vor, etwa für Rechtsanwälte, Steuerberater und erlaubnispflichtige Versicherungsvermittler.

    Verstehen: Berufshaftpflichtversicherung
  • Versicherungsart

    Betriebs­haftpflicht­versicherung

    Die Betriebshaftpflicht prüft Schadenersatzansprüche, die Dritte wegen Personen- oder Sachschäden aus der betrieblichen Tätigkeit erheben, zahlt berechtigte Ansprüche und wehrt unberechtigte ab. Versichert ist das im Vertrag beschriebene Betriebsrisiko.

    2 Abschnitte zu Bausteinen und Varianten

    Erweiterte Produkthaftpflicht, Produkthaftpflicht

    Verstehen: Betriebshaftpflichtversicherung
  • Versicherungsart

    Betriebsinhalts­versicherung

    Die Betriebsinhaltsversicherung schützt Einrichtung, Maschinen, Waren und Vorräte eines Betriebs gegen ausdrücklich benannte Gefahren wie Feuer, Einbruchdiebstahl, Leitungswasser oder Sturm. Versichert ist der Sachschaden – nicht der Ertragsausfall, der danach entsteht.

    Verstehen: Betriebsinhaltsversicherung
  • Versicherungsart

    Betriebsschließungs­versicherung

    Die Betriebsschließungsversicherung leistet, wenn eine Behörde nach dem Infektionsschutzgesetz einen Betrieb wegen bestimmter Krankheiten oder Erreger im Betrieb schließt. Pandemien und allgemeine Schließungsanordnungen sind in den aktuellen GDV-Musterbedingungen ausdrücklich ausgeschlossen.

    Verstehen: Betriebsschließungsversicherung
  • Versicherungsart

    Betriebs­unterbrechungs­versicherung nach Sach­schaden

    Die Betriebsunterbrechungsversicherung ersetzt den Ertragsausfall – fortlaufende Kosten und entgangenen Gewinn –, wenn ein versicherter Sachschaden den Betrieb lahmlegt. Ein Umsatzrückgang ohne versicherten Sachschaden ist nicht versichert.

    Verstehen: Betriebsunterbrechungsversicherung nach Sachschaden
  • Versicherungsart

    Cyber­versicherung für Unternehmen

    Die Cyberversicherung verbindet Hilfe und Kosten nach einem Angriff, die Haftung gegenüber Dritten und eigene Schäden wie Betriebsunterbrechung und Datenwiederherstellung. Voraussetzung ist eine Informationssicherheitsverletzung, und vereinbarte IT-Sicherheitsmaßnahmen sind einzuhalten.

    Verstehen: Cyberversicherung für Unternehmen
  • Versicherungsart

    D&O-Versicherung

    Die D&O-Versicherung schützt Geschäftsführer, Vorstände und Aufsichtsräte, wenn sie wegen einer Pflichtverletzung bei ihrer Organtätigkeit für einen Vermögensschaden haftbar gemacht werden. Sie folgt in den GDV-Mustern dem Anspruchserhebungsprinzip.

    Verstehen: D&O-Versicherung
  • Versicherungsart

    Elektronik­versicherung

    Die Elektronikversicherung schützt betriebsfertige elektronische Anlagen und Geräte gegen unvorhergesehene Sachschäden und Diebstahl – auch bei Bedienfehlern, Überspannung oder Feuchtigkeit. Daten und Software sind keine Sachen und nur bei besonderer Vereinbarung erfasst.

    Verstehen: Elektronikversicherung
  • Versicherungsart

    Exportkredit­versicherung

    Die private Exportkreditversicherung schützt Forderungen gegenüber ausländischen Kunden vor wirtschaftlichem Zahlungsausfall. Davon zu unterscheiden sind die staatlichen Exportkreditgarantien des Bundes (Hermesdeckungen), die auch politische Risiken abdecken.

    Verstehen: Exportkreditversicherung
  • Versicherungsart

    Firmen­rechtsschutz

    Der Firmenrechtsschutz übernimmt Kosten für bestimmte Rechtsstreitigkeiten aus einer gewerblichen, freiberuflichen oder sonstigen selbstständigen Tätigkeit. Welche Rechtsbereiche versichert sind, ergibt sich aus den vereinbarten Leistungsarten.

    Verstehen: Firmenrechtsschutz
  • Versicherungsart

    Gewerbliche Gebäude­versicherung

    Die gewerbliche Gebäudeversicherung schützt Gebäude, die ganz oder überwiegend betrieblich genutzt werden, gegen vereinbarte Gefahren wie Feuer, Leitungswasser, Sturm oder Elementarereignisse. Entscheidend sind die tatsächliche Nutzung und die vereinbarten Gefahren.

    Verstehen: Gewerbliche Gebäudeversicherung
  • Versicherungsart

    Gruppenunfall­versicherung

    Eine Gruppenunfallversicherung ist eine private Unfallversicherung, die ein Arbeitgeber für Beschäftigte oder andere definierte Gruppen abschließt. Sie leistet die vereinbarten Summen nach einem Unfall und ergänzt die gesetzliche Unfallversicherung, ohne sie zu ersetzen.

    Verstehen: Gruppenunfallversicherung
  • Versicherungsart

    Kautions­versicherung

    Bei der Kautionsversicherung stellt ein Versicherer für ein Unternehmen Bürgschaften und Garantien gegenüber dessen Geschäftspartnern aus. Zahlt der Versicherer aus der Bürgschaft, kann er beim Unternehmen Rückgriff nehmen – sie ist also kein Schutz vor eigenen Fehlern.

    1 Abschnitt zu Bausteinen und Varianten

    Baugewährleistungsbürgschaft

    Verstehen: Kautionsversicherung
  • Versicherungsart

    Maschinen-Betriebs­unterbrechungs­versicherung

    Die Maschinen-Betriebsunterbrechungsversicherung ersetzt fortlaufende Kosten und entgangenen Betriebsgewinn, wenn eine versicherte Maschine nach einem Sachschaden ausfällt. Leistung gibt es nur innerhalb der vereinbarten Haftzeit und nach Abzug eines oft zeitlichen Selbstbehalts.

    Verstehen: Maschinen-Betriebsunterbrechungsversicherung
  • Versicherungsart

    Maschinen­versicherung

    Die Maschinenversicherung ersetzt unvorhergesehene Sachschäden an stationären Maschinen und Anlagen, etwa durch Bedienfehler, Materialfehler oder Überdruck. Feuer, Abnutzung und viele Naturgefahren sind nach den Musterbedingungen ausgeschlossen und gehören in andere Verträge.

    Verstehen: Maschinenversicherung
  • Versicherungsart

    Montage­versicherung

    Die Montageversicherung schützt Maschinen und Anlagen während ihrer Errichtung gegen unvorhergesehene Sachschäden und Abhandenkommen. Sie beginnt mit dem Abladen am Montageort und endet in der Regel mit der Abnahme.

    Verstehen: Montageversicherung
  • Versicherungsart

    Praxisausfall­versicherung

    Die Praxisausfallversicherung zahlt die weiterlaufenden Betriebskosten einer Praxis, wenn die Inhaberin oder der Inhaber krank oder verletzt ausfällt oder je nach Tarif ein Sachschaden oder eine behördliche Schließung den Betrieb stoppt. Sie ersetzt nicht das private Einkommen.

    Verstehen: Praxisausfallversicherung
  • Versicherungsart

    Rückrufkosten­versicherung

    Die Rückrufkostenversicherung deckt Kosten, die einem Unternehmen durch den Rückruf fehlerhafter Erzeugnisse entstehen. Diese Kosten sind in der Produkthaftpflicht nach den GDV-Mustern ausdrücklich ausgeschlossen.

    Verstehen: Rückrufkostenversicherung
  • Versicherungsart

    Schlüsselpersonen­versicherung

    Mit einer Schlüsselpersonenversicherung sichert ein Unternehmen die finanziellen Folgen ab, wenn eine zentrale Person stirbt oder je nach Vertrag dauerhaft ausfällt. Das ist kein eigener Vertragstyp, sondern meist eine Risikolebensversicherung, die das Unternehmen auf das Leben dieser Person abschließt.

    Verstehen: Schlüsselpersonenversicherung
  • Versicherungsart

    Transport­versicherung für Waren

    Die Transportversicherung für Waren ersetzt den Wert von Gütern, die auf dem Transport beschädigt werden oder verloren gehen – unabhängig davon, ob ein Frachtführer haftet. Sie schützt den Eigentümer der Ware, nicht den Transporteur.

    1 Abschnitt zu Bausteinen und Varianten

    Werkverkehrsversicherung

    Verstehen: Transportversicherung für Waren
  • Versicherungsart

    Umwelt­haftpflicht­versicherung

    Die Umwelthaftpflicht deckt privatrechtliche Schadenersatzansprüche Dritter wegen Personen- oder Sachschäden, die durch Stoffe, Gase, Geräusche oder andere Umwelteinwirkungen über Boden, Luft oder Wasser entstanden sind. Versichert sind nur die ausdrücklich genannten Risiken.

    Verstehen: Umwelthaftpflichtversicherung
  • Versicherungsart

    Umwelt­schaden­versicherung

    Die Umweltschadenversicherung deckt die öffentlich-rechtliche Pflicht eines Betriebs, Schäden an geschützten Arten und Lebensräumen, Gewässern und Boden nach dem Umweltschadensgesetz zu sanieren. Das ist etwas anderes als privatrechtlicher Schadenersatz.

    Verstehen: Umweltschadenversicherung
  • Versicherungsart

    Valoren­versicherung

    Die Valorenversicherung schützt besonders wertvolle Güter wie Schmuck, Edelmetalle, Edelsteine oder Zahlungsmittel auf dem Transport. Sie verlangt strenge Sorgfalt – etwa persönlichen Gewahrsam bei Begleittransporten.

    Verstehen: Valorenversicherung
  • Versicherungsart

    Veranstalter­haftpflicht­versicherung

    Die Veranstalterhaftpflicht deckt die gesetzliche Haftpflicht als Veranstalter einer im Vertrag beschriebenen Veranstaltung, etwa wegen Verletzung von Besuchern. Sie wird häufig für einzelne Veranstaltungen abgeschlossen.

    Verstehen: Veranstalterhaftpflichtversicherung
  • Versicherungsart

    Veranstaltungsausfall­versicherung

    Die Veranstaltungsausfallversicherung ersetzt Vermögensschäden, wenn eine Veranstaltung wegen eines versicherten Ereignisses ausfällt, abgebrochen, eingeschränkt, verschoben oder verlegt wird. Welche Ursachen versichert sind, legen die Deckungsformen des Vertrags fest; übertragbare Krankheiten sind häufig ausgeschlossen.

    Verstehen: Veranstaltungsausfallversicherung
  • Versicherungsart

    Vereins­haftpflicht­versicherung

    Die Vereinshaftpflicht ist eine Variante der Betriebshaftpflicht für Vereine. Sie deckt die Haftung des Vereins und je nach Vertrag seiner Organe, Mitglieder und Helfer bei satzungsgemäßen Tätigkeiten und Vereinsveranstaltungen.

    Verstehen: Vereinshaftpflichtversicherung
  • Versicherungsart

    Verkehrshaftungs­versicherung

    Die Verkehrshaftungsversicherung schützt Frachtführer, Spediteure und Lagerhalter vor Ansprüchen ihrer Auftraggeber wegen beschädigter, verlorener oder verspäteter Güter. Sie versichert die Haftung des Dienstleisters – nicht den Warenwert des Eigentümers.

    2 Abschnitte zu Bausteinen und Varianten

    Frachtführerhaftpflicht, Speditionshaftung

    Verstehen: Verkehrshaftungsversicherung
  • Versicherungsart

    Vermögens­schaden­haftpflicht­versicherung

    Die Vermögensschadenhaftpflicht deckt Ansprüche wegen reiner Vermögensschäden, die ohne Personen- oder Sachschaden entstehen, etwa durch fehlerhafte Beratung. Wann der Versicherungsfall eintritt, hängt vom Bedingungswerk ab.

    Verstehen: Vermögensschadenhaftpflichtversicherung
  • ÜberblickÜber Jan anfragbar

    Versicherungen für Selbstständige und Unternehmen

    Wer selbstständig ist oder einen Betrieb führt, hat zwei Seiten abzusichern: die eigene Person und den Betrieb. Dieser Überblick ordnet die betrieblichen Themen nach Haftung, Sachen und Ertrag, Personen und Recht.

    Verstehen: Versicherungen für Selbstständige und Unternehmen
  • Versicherungsart

    Vertrauens­schaden­versicherung

    Die Vertrauensschadenversicherung ersetzt Vermögensschäden, die einem Unternehmen durch vorsätzliche unerlaubte Handlungen eigener Vertrauenspersonen entstehen, etwa Unterschlagung oder Betrug. Je nach Vertrag sind auch Taten externer Dritter eingeschlossen.

    Verstehen: Vertrauensschadenversicherung
  • Versicherungsart

    Warenkredit­versicherung

    Die Warenkreditversicherung schützt Lieferanten, wenn gewerbliche Kunden offene Rechnungen nicht oder nicht rechtzeitig bezahlen. Der Versicherer setzt für jeden Abnehmer ein Kreditlimit fest und kann es bei schlechterer Bonität senken oder streichen.

    Verstehen: Warenkreditversicherung

Spezialmärkte

Seltene, hochspezialisierte Deckungen – zur Einordnung.

Grundlagen und Sozialsysteme

Gesetzliche Systeme, Beihilfe und institutionelle Begriffe.

  • Systemwissen

    Arbeitslosen­versicherung

    Die gesetzliche Arbeitslosenversicherung nach dem SGB III zahlt Arbeitslosengeld, wenn jemand arbeitslos ist, sich gemeldet hat und die Anwartschaftszeit erfüllt. Höhe und Dauer sind gesetzlich festgelegt.

  • Systemwissen

    Beihilfe

    Beihilfe ist keine Versicherung, sondern eine Fürsorgeleistung des Dienstherrn: Er erstattet Beamtinnen und Beamten einen Prozentsatz ihrer beihilfefähigen Krankheits-, Pflege- und Geburtskosten. Für den Rest besteht eine eigene Pflicht zur Absicherung.

  • Systemwissen

    Berufsständisches Versorgungswerk

    Berufsständische Versorgungswerke sichern Angehörige verkammerter freier Berufe im Alter, bei Berufsunfähigkeit und für Hinterbliebene ab. Sie beruhen auf Landesrecht; Mitglieder können sich unter Voraussetzungen von der gesetzlichen Rentenversicherung befreien lassen.

  • Systemwissen

    Freie Heilfürsorge

    Freie Heilfürsorge ist die unmittelbare Gesundheitsversorgung bestimmter Beamtengruppen, etwa im Polizeivollzugsdienst, durch den Dienstherrn. Sie unterscheidet sich von Beihilfe und gesetzlicher Krankenversicherung und gilt nicht für Angehörige.

  • Systemwissen

    Gesetzliche Kranken­versicherung

    Die gesetzliche Krankenversicherung ist der Zweig der Sozialversicherung, über den der größte Teil der Bevölkerung im Krankheitsfall abgesichert ist. Wer pflichtversichert ist, was die Kasse leistet und wo Grenzen liegen, regelt das Fünfte Buch Sozialgesetzbuch (SGB V).

  • Systemwissen

    Gesetzliche Renten­versicherung

    Die gesetzliche Rentenversicherung nach dem SGB VI zahlt drei Arten von Renten: wegen Alters, wegen Erwerbsminderung und wegen Todes an Hinterbliebene. Jede Rentenart hat eigene Voraussetzungen.

  • Systemwissen

    Gesetzliche Unfall­versicherung

    Die gesetzliche Unfallversicherung nach dem SGB VII schützt bei Arbeitsunfällen, Wegeunfällen und Berufskrankheiten – auch Kinder in der Kita, Schüler und Studierende. Unfälle in der Freizeit sind davon nicht erfasst.

  • Historischer Begriff

    Heirats- und Geburten­versicherung

    Die Heirats- und Geburtenversicherung ist eine eigene Sparte der Lebensversicherung im Aufsichtsrecht (Nr. 20 der Anlage 1 VAG). Ein heute abschließbares Angebot unter dieser Bezeichnung haben wir im deutschen Markt nicht gefunden; der Begriff wird hier historisch und aufsichtsrechtlich erklärt.

  • Systemwissen

    Kapitalisierungsgeschäfte

    Kapitalisierungsgeschäfte sind Geschäfte von Lebensversicherern, bei denen gegen vorher festgelegte Zahlungen eine Leistung bestimmter Dauer und Höhe zugesagt wird – ohne dass ein Lebensrisiko wie Tod oder Langlebigkeit versichert ist. Das VAG führt sie als Sparte Nr. 23.

  • Systemwissen

    Rück­versicherung

    Rückversicherung ist die Versicherung von Versicherungsunternehmen: Ein Erstversicherer gibt Teile seiner Risiken an einen Rückversicherer ab. Für Kundinnen und Kunden bleibt der Erstversicherer Vertragspartner; Rückversicherung ist nichts, was man privat abschließen kann.

  • Systemwissen

    Soziale Pflege­versicherung

    Die soziale Pflegeversicherung nach dem SGB XI zahlt bei anerkannter Pflegebedürftigkeit Leistungen je nach Pflegegrad. Sie ist ausdrücklich ein Teilleistungssystem: Ein Teil der Kosten bleibt in der Regel bei den Pflegebedürftigen.

  • Historischer Begriff

    Tontinengeschäfte

    Eine Tontine ist eine Gemeinschaft, deren Mitglieder Beiträge zusammenlegen; das Vermögen wird später unter den Überlebenden verteilt. Das VAG führt Tontinengeschäfte als eigene Sparte (Nr. 22) – ein aktuelles Endkundenangebot in Deutschland folgt daraus nicht.

  • Systemwissen

    Verwaltung von Versorgungseinrichtungen

    Gemeint sind Geschäfte, bei denen ein Lebensversicherer die Versorgungseinrichtungen von Gruppen – etwa die Altersversorgung eines Unternehmens – verwaltet, einschließlich der Anlage der Mittel. Das VAG führt sie als Sparte Nr. 24; ein privater Einzeltarif ist das nicht.

A–Z

A

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Nach Lebenssituation

Eine Lebenssituation sagt noch nichts darüber, was Ihnen fehlt. Sie zeigt nur, welche Themen in dieser Lage häufig zur Sprache kommen.

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Schon eine Frage im Kopf?

Merken Sie Themen vor und nehmen Sie Ihren Wunschplan mit ins Gespräch – unverbindlich und ohne Beitragsberechnung.

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