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Versicherungswissen

Bauherren­haftpflicht

Die Bauherrenhaftpflicht deckt die Haftung als privater Bauherr, wenn durch das Bauvorhaben Dritte zu Schaden kommen. Schäden am eigenen Bau sind ein anderes Thema.

Wichtige Grenze: Schäden am eigenen Bauvorhaben selbst – dafür ist die Bauleistungsversicherung gedacht

Frage im Gespräch klären

Überblick

Als Bauherr bleiben Sie für Ihr Bauvorhaben verantwortlich, auch wenn Sie Planung und Ausführung an Fachleute vergeben – etwa für die Sicherung der Baustelle gegenüber Passanten und Nachbarn. Verletzen Sie dabei schuldhaft eine Pflicht, haften Sie nach § 823 BGB. Die private Bauherrenhaftpflicht versichert diese Haftung für das im Vertrag beschriebene Bauvorhaben. Kleinere Bauvorhaben können bis zu einer vereinbarten Bausumme bereits in der Privathaftpflicht enthalten sein.

Wann kann es leisten?

Ein Dritter verlangt Schadensersatz, weil er durch Ihre Baustelle zu Schaden gekommen ist – zum Beispiel ein Passant, der über ungesichertes Baumaterial stürzt, oder ein Nachbar, dessen Auto durch herabfallende Teile beschädigt wird.

Was versichert sein kann – und was typischerweise nicht

Kann versichert sein

  • Haftpflicht als privater Bauherr für das im Versicherungsschein beschriebene Bauvorhaben
  • Prüfung, Abwehr und Ersatz berechtigter Ansprüche wegen Personen-, Sach- und daraus folgender Vermögensschäden Dritter
  • Je nach Vereinbarung: Bauausführung in Eigenleistung oder Nachbarschaftshilfe und eigene Planung oder Bauleitung

Typischerweise nicht versichert

  • Schäden am eigenen Bauvorhaben selbst – dafür ist die Bauleistungsversicherung gedacht
  • Eigenleistung, eigene Planung oder Bauleitung, wenn sie nicht gesondert vereinbart sind (Musterbedingungen)
  • Arbeitsunfälle von Bauhelfern im Sinne der gesetzlichen Unfallversicherung (Musterbedingungen)
  • Vorsätzlich herbeigeführte Schäden

Allgemeine Beschreibung. Was ein Vertrag konkret enthält, regeln seine Versicherungsbedingungen.

Für wen das Thema relevant sein kann

Kann relevant sein für

  • Private Bauherren eines Neubaus, Umbaus oder einer größeren Sanierung
  • Bauherren, die selbst mitbauen oder Freunde mithelfen lassen
  • Personen, deren Bauvorhaben über die in der Privathaftpflicht eingeschlossene Bausumme hinausgeht

Vorher zu klären

  • Bis zu welcher Bausumme Ihre Privathaftpflicht Bauvorhaben bereits einschließt.
  • Ob Planung, Bauleitung und Ausführung vollständig vergeben sind oder Eigenleistung geplant ist.
  • Wie lange die Bauzeit voraussichtlich dauert.
  • Ob Sie zusätzlich Schutz für Schäden am Bau selbst und für Helfer brauchen.

Überschneidungen mit anderem Schutz

  • Privathaftpflicht: schließt nach den Musterbedingungen Bauarbeiten an selbst genutzten Objekten bis zu einer vereinbarten Bausumme ein; darüber gilt die Vorsorgeversicherung oder ein eigener Vertrag.
  • Bauleistungsversicherung: versichert Lieferungen und Leistungen für das Bauvorhaben selbst gegen unvorhergesehene Schäden – nicht die Haftung gegenüber Dritten.
  • Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht: deckt nach Fertigstellung die Haftung aus dem fertigen Gebäude.
  • Unfälle von Helfern auf der Baustelle betreffen die Unfallabsicherung, nicht die Haftpflicht.

Nicht verwechseln – verwandte Themen

  • BauleistungsversicherungVersicherungsart

    Ersetzt unvorhergesehene Schäden am entstehenden Bau während der Bauphase, etwa durch Unwetter, Vandalismus oder Fehler am Bau – Mängel selbst und normale Witterung sind nicht versichert.

  • PrivathaftpflichtversicherungVersicherungsart

    Die Privathaftpflicht prüft, ob Sie für einen Schaden, den Sie einem anderen im Alltag zufügen, rechtlich haften, wehrt unberechtigte Forderungen ab und zahlt berechtigte bis zur vereinbarten Versicherungssumme.

  • Haus- und GrundbesitzerhaftpflichtVersicherungsart

    Die Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht deckt die Haftung aus einem Gebäude oder Grundstück, etwa bei verletzter Streupflicht oder herabfallenden Gebäudeteilen – vor allem dort, wo die Privathaftpflicht nicht greift.

  • Bauhelfer-UnfallversicherungVariante

    Private Unfallversicherung für Helfer auf der privaten Baustelle – ergänzt die gesetzliche Unfallversicherung der BG BAU und ersetzt nicht die Anmeldepflicht.

Was ist wichtig?

Vergabe an Fachleute

Die Musterbedingungen setzen voraus, dass Planung, Bauleitung und Bauausführung an Dritte vergeben sind; Abweichungen müssen ausdrücklich vereinbart werden.

Laufzeit

Der Vertrag endet nach den Musterbedingungen mit Ende der Bauarbeiten, spätestens nach einer vereinbarten Zahl von Jahren; eine automatische Verlängerung ist dort ausgeschlossen.

Wartezeiten, Grenzen und Nachweise

  • Versichert ist nur das beschriebene Bauvorhaben mit der angegebenen Bausumme.
  • Leistung bis zur vereinbarten Versicherungssumme.
  • Der Schutz endet mit dem Bauende oder der vereinbarten Höchstdauer.

Fragen vor einer Entscheidung

  1. Reicht die in meiner Privathaftpflicht eingeschlossene Bausumme für mein Vorhaben?
  2. Ist Eigenleistung oder Nachbarschaftshilfe mitversichert?
  3. Was passiert, wenn sich die Bauzeit verlängert?
  4. Brauche ich zusätzlich eine Bauleistungsversicherung für Schäden am Bau selbst?

Beispiel und Gegenbeispiel

Fiktives Beispiel mit Leistung

Auf der Baustelle von Familie K. ist eine Grube abends nicht ausreichend abgesperrt. Ein Fußgänger stürzt hinein und verletzt sich. Die Bauherrenhaftpflicht prüft, ob die Familie ihre Sicherungspflicht verletzt hat, und zahlt den berechtigten Schadensersatz.

Fiktives Gegenbeispiel ohne Leistung

Ein Unwetter beschädigt den frisch errichteten Rohbau von Herrn L.; Dritte kommen nicht zu Schaden. Für die Reparatur des eigenen Rohbaus leistet die Bauherrenhaftpflicht nicht.

Beide Fälle sind erfunden und dienen nur der Veranschaulichung. Sie enthalten keine Beiträge.

Quellen und Stand

Quellenstand: 21.10.2026. Diese Seite erklärt allgemein und ersetzt keine Beratung im Einzelfall; maßgeblich sind immer die Versicherungsbedingungen und gesetzlichen Regelungen in ihrer jeweils gültigen Fassung.

Alle 4 Quellen mit Verwendungszweck anzeigen
  1. § 823 BGB Schadensersatzpflicht (öffnet in neuem Tab) – Bundesministerium der Justiz / gesetze-im-internet.de, abgerufen am 21.10.2026

    Verwendet für: Haftung bei schuldhafter Pflichtverletzung, etwa unzureichender Sicherung der Baustelle

  2. AVB für die Private Bauherrenhaftpflichtversicherung (AVB Private BauherrenHV) (öffnet in neuem Tab) – Gesamtverband der Versicherer (GDV), Musterbedingungen, Stand Mai 2020, abgerufen am 21.10.2026

    Verwendet für: Versichertes Bauvorhaben, Vergabe-Voraussetzung, Eigenleistung/Planung als Option, Laufzeit, Ausschluss Arbeitsunfälle

  3. Allgemeine Versicherungsbedingungen für die Privathaftpflichtversicherung (AVB PHV) (öffnet in neuem Tab) – Gesamtverband der Versicherer (GDV), Musterbedingungen, Stand Mai 2020, abgerufen am 21.10.2026

    Verwendet für: A1-6.3 Bauarbeiten bis zu einer vereinbarten Bausumme in der Privathaftpflicht

  4. Allgemeine Bedingungen für die Bauleistungsversicherung (ABBL 2018) (öffnet in neuem Tab) – Gesamtverband der Versicherer (GDV), Musterbedingungen, Version 01.07.2025, abgerufen am 21.10.2026

    Verwendet für: Bauleistungsversicherung versichert Lieferungen und Leistungen für das Bauvorhaben

Frage zu diesem Thema?

Jan ordnet das Thema im Gespräch ein und sagt offen, ob er dazu eine Lösung der uniVersa anbieten kann.

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