Überblick
Die Bauleistungsversicherung schützt Bauherren während der Bauzeit vor unvorhergesehenen Schäden an den bereits erbrachten Bauleistungen und eingebauten Bauteilen. Grundlage für Neubauten durch den Auftraggeber sind meist die ABN (Allgemeine Bedingungen für die Bauleistungsversicherung von Gebäudeneubauten durch Auftraggeber). Unvorhergesehen ist, was weder Bauherr noch Baufirmen mit dem nötigen Fachwissen vorhersehen mussten. Brand ist nach diesen Bedingungen nur auf besondere Vereinbarung eingeschlossen – dafür gibt es die Feuer-Rohbauversicherung.
Wann kann es leisten?
Eine unvorhergesehene Beschädigung oder Zerstörung versicherter Bauleistungen – etwa eingestürzte frische Mauern nach einem außergewöhnlichen Unwetter oder mutwillig beschädigte Fenster vor der Abnahme.
Was versichert sein kann – und was typischerweise nicht
Kann versichert sein
- Alle Lieferungen und Leistungen für das Bauvorhaben einschließlich Baustoffe und Bauteile.
- Unvorhergesehene Schäden etwa durch Unwetter, Vandalismus oder Fahrlässigkeit der Bauleute.
- Nach besonderer Vereinbarung Diebstahl fest eingebauter Teile, Brand, Blitzschlag und Explosion sowie ungewöhnliches Hochwasser.
Typischerweise nicht versichert
- Mängel der Bauleistung selbst – deren Beseitigung ist Sache der Gewährleistung.
- Verluste von Sachen, die nicht fest mit dem Gebäude verbunden sind, etwa lose gelagertes Material ohne Vereinbarung.
- Normale Witterungseinflüsse, mit denen nach Jahreszeit und Ort zu rechnen ist.
- Schäden während einer Bauunterbrechung von mehr als drei Monaten.
- Baugeräte, Kleingeräte, Fahrzeuge, Baucontainer sowie Gartenanlagen und Pflanzen.
Allgemeine Beschreibung. Was ein Vertrag konkret enthält, regeln seine Versicherungsbedingungen.
Für wen das Thema relevant sein kann
Kann relevant sein für
- Private Bauherren eines Neubaus oder größeren Umbaus.
- Wer mit mehreren Gewerken baut und Streit über die Schadensverantwortung vermeiden möchte.
Vorher zu klären
- Ist Brand über eine Feuer-Rohbauversicherung im Gebäudevertrag bereits abgedeckt?
- Sollen Diebstahl eingebauter Teile und Hochwasser eingeschlossen werden?
- Wie lange dauert der Bau voraussichtlich, und wie lange gilt der Schutz?
- Hat das Bauunternehmen selbst eine Bauleistungsversicherung abgeschlossen?
Überschneidungen mit anderem Schutz
- Feuer-Rohbauversicherung bzw. Wohngebäudeversicherung für Brand, Blitz und Explosion.
- Bauherrenhaftpflicht für Schäden, die Dritten durch die Baustelle entstehen.
- Gesetzliche Unfallversicherung der BG BAU und private Bauhelfer-Unfallversicherung für Verletzungen von Helfern.
- Gewährleistungsansprüche gegen die Baufirmen für mangelhafte Leistungen.
Nicht verwechseln – verwandte Themen
- Feuer-RohbauversicherungBaustein
Schützt den Rohbau gegen Feuer, Blitz und Explosion bis zur Bezugsfertigkeit – häufig beitragsfrei im Rahmen einer früh abgeschlossenen Wohngebäudeversicherung.
- BauherrenhaftpflichtVersicherungsart
Die Bauherrenhaftpflicht deckt die Haftung als privater Bauherr, wenn durch das Bauvorhaben Dritte zu Schaden kommen. Schäden am eigenen Bau sind ein anderes Thema.
- Bauhelfer-UnfallversicherungVariante
Private Unfallversicherung für Helfer auf der privaten Baustelle – ergänzt die gesetzliche Unfallversicherung der BG BAU und ersetzt nicht die Anmeldepflicht.
- WohngebäudeversicherungVersicherungsart
Ersetzt Schäden am Wohngebäude, seinen Bestandteilen und seinem Zubehör durch Brand, Leitungswasser, Sturm und Hagel – Elementargefahren und Photovoltaik nur mit Zusatzvereinbarung.
- MontageversicherungVersicherungsart
Die Montageversicherung schützt Maschinen und Anlagen während ihrer Errichtung gegen unvorhergesehene Sachschäden und Abhandenkommen. Sie beginnt mit dem Abladen am Montageort und endet in der Regel mit der Abnahme.
Was ist wichtig?
Unvorhergesehen
Versichert sind nur Schäden, die Bauherr und Baufirmen weder vorhergesehen haben noch mit dem jeweils erforderlichen Fachwissen hätten vorhersehen müssen; dabei schadet nur grobe Fahrlässigkeit, bei der der Versicherer kürzen darf.
Laufzeit
Der Schutz ist auf die Bauzeit ausgerichtet, häufig mit einer Höchstdauer von zwölf oder 24 Monaten; meist wird eine Selbstbeteiligung vereinbart.
Wartezeiten, Grenzen und Nachweise
- Bauunterbrechungen über drei Monate beenden für diesen Zeitraum den Schutz.
- Selbstbeteiligung je Schaden.
- Obliegenheiten, etwa zur Wasserhaltung und zu Prüfvorschriften für Baustoffe, sind einzuhalten.
Fragen vor einer Entscheidung
- Deckt mein Vertrag auch Brand, oder brauche ich dafür die Feuer-Rohbauversicherung?
- Ist Diebstahl eingebauter Teile eingeschlossen?
- Wie lange läuft der Schutz, und was gilt bei Bauverzögerung?
Beispiel und Gegenbeispiel
Fiktives Beispiel mit Leistung
Ein schwerer Sturm reißt die frisch gestellte, noch nicht ausgehärtete Giebelwand eines Rohbaus um. Der Schaden war unvorhergesehen; die Bauleistungsversicherung ersetzt die Wiederherstellung abzüglich Selbstbeteiligung.
Fiktives Gegenbeispiel ohne Leistung
Nach Fertigstellung zeigt sich, dass der Estrichleger zu dünn gearbeitet hat und der Boden reißt. Das ist ein Mangel der Bauleistung, kein versicherter Sachschaden; zuständig ist die Gewährleistung des Unternehmens.
Beide Fälle sind erfunden und dienen nur der Veranschaulichung. Sie enthalten keine Beiträge.
Quellen und Stand
Quellenstand: 21.10.2026. Diese Seite erklärt allgemein und ersetzt keine Beratung im Einzelfall; maßgeblich sind immer die Versicherungsbedingungen und gesetzlichen Regelungen in ihrer jeweils gültigen Fassung.
Alle 3 Quellen mit Verwendungszweck anzeigen
- Allgemeine Bedingungen für die Bauleistungsversicherung von Gebäudeneubauten durch Auftraggeber (ABN 2008) (öffnet in neuem Tab) – Dialog Versicherung AG, ABN 2008, Fassung Juni 2026, abgerufen am 21.10.2026
Verwendet für: Versicherte und nicht versicherte Sachen (§ A1), unvorhergesehene Schäden, zusätzlich versicherbare Gefahren, grobe Fahrlässigkeit und Ausschlüsse (§ A2)
- Die 5 wichtigsten Versicherungen für Bauherren (öffnet in neuem Tab) – Gesamtverband der Versicherer (GDV), dieversicherer.de, Veröffentlicht 05.01.2022, abgerufen am 21.10.2026
Verwendet für: Typische Ursachen, Laufzeit von zwölf oder 24 Monaten, Selbstbeteiligung, Abgrenzung zu Bauherrenhaftpflicht und Feuer-Rohbau
- Feuer-Rohbauversicherung (öffnet in neuem Tab) – HUK-COBURG, abgerufen am 21.10.2026
Verwendet für: Abgrenzung Feuer-Rohbau, Bauleistung und Bauherrenhaftpflicht