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Beamte und Anwärter

Verbeamtet: Absicherung passend ordnen.

Mit der Ernennung ändert sich die Krankenabsicherung: Die Beihilfe des Dienstherrn übernimmt einen Teil der Krankheitskosten, den übrigen Anteil sichern Sie in der Regel über eine beihilfekonforme Restkostenversicherung ab. Was genau gilt, hängt von Dienstherr, Bundesland und Beihilfeform ab. Getrennt davon stellt sich die Frage, wie das Einkommen bei Dienstunfähigkeit abgesichert ist – gerade in den ersten Dienstjahren.

So läuft das Gespräch für Sie

  1. Sie bringen, wenn vorhanden, Ernennungsunterlagen und Ihre Beihilfeinformationen mit.

  2. Wir klären Beihilfebemessungssatz, Familienstand und Ihre Wünsche an Wahlleistungen.

  3. Auf Wunsch erhalten Sie danach konkrete Angebote der uniVersa – ohne Verpflichtung.

Jan Gärtner

Gebundener Versicherungsvertreter der uniVersa, Heidelberg

Ihre Situation besprechen

Schildern Sie kurz Ihr Anliegen. Jan meldet sich auf dem Weg, den Sie wählen.

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