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Versicherungswissen

Fondsgebundene Lebens­versicherung

Lebensversicherung, bei der die Sparbeiträge in Investmentfonds fließen. Der Wert schwankt mit dem Kapitalmarkt; garantiert ist meist nur eine Leistung im Todesfall.

Wichtige Grenze: Kein garantierter Ablaufwert, sofern nicht ausdrücklich eine Garantie vereinbart ist

Frage im Gespräch klären

Überblick

Bei der fondsgebundenen Lebensversicherung werden die Sparanteile der Beiträge in Investmentfonds angelegt, die Sie meist aus einer Auswahl des Versicherers wählen. Sie partizipieren direkt an der Entwicklung dieser Anlagen – im Guten wie im Schlechten. Ein fester Garantiezins wie bei der klassischen Lebensversicherung fehlt in der Regel; vereinbart ist meist eine Leistung im Todesfall. Zum Vertragsende wird der dann vorhandene Fondswert ausgezahlt.

Wann kann es leisten?

Tod der versicherten Person während der Laufzeit oder Ablauf des Vertrags; bei Kündigung wird der Rückkaufswert auf Basis des aktuellen Fondsguthabens gezahlt.

Was versichert sein kann – und was typischerweise nicht

Kann versichert sein

  • Auszahlung des Fondsguthabens zum Vertragsende
  • Vereinbarte Todesfallleistung während der Laufzeit, je nach Tarif mindestens ein bestimmter Betrag
  • Je nach Tarif Wechsel zwischen angebotenen Fonds während der Laufzeit

Typischerweise nicht versichert

  • Kein garantierter Ablaufwert, sofern nicht ausdrücklich eine Garantie vereinbart ist
  • Kein Schutz vor Kursverlusten der gewählten Fonds
  • Keine Leistung für Berufsunfähigkeit oder Pflege ohne eigenen Zusatzbaustein

Allgemeine Beschreibung. Was ein Vertrag konkret enthält, regeln seine Versicherungsbedingungen.

Für wen das Thema relevant sein kann

Kann relevant sein für

  • Menschen mit langem Anlagehorizont, die Kursschwankungen aushalten können
  • Menschen, die eine Todesfallleistung mit einer fondsbasierten Geldanlage verbinden möchten

Vorher zu klären

  • Welche Fonds zur Auswahl stehen und welche laufenden Kosten Versicherung und Fonds zusammen verursachen
  • Ob ein direkter Fondssparplan mit getrenntem Todesfallschutz besser passt
  • Wie lange Sie sicher sparen können; vorzeitige Beendigungen erhöhen laut BaFin die Kostenbelastung

Überschneidungen mit anderem Schutz

  • Die fondsgebundene Rentenversicherung verwendet dasselbe Anlageprinzip, zielt aber auf eine lebenslange Rente.
  • Hybridprodukte kombinieren Fondsanlage mit einem garantierten Teil.
  • Für reinen Todesfallschutz ist eine Risikolebensversicherung die spezialisierte Form.

Nicht verwechseln – verwandte Themen

  • KapitallebensversicherungVersicherungsart

    Kombiniert Todesfallschutz mit einem Sparvorgang: Gezahlt wird bei Tod während der Laufzeit oder zum Vertragsende. Garantierter Teil und nicht garantierte Überschüsse sind zu unterscheiden.

  • Fondsgebundene RentenversicherungVariante

    Rentenversicherung, deren Sparbeiträge in Fonds fließen; die spätere Rente hängt von der Fondsentwicklung ab.

  • Hybride RentenversicherungTarifmodell

    Kombiniert einen garantierten Teil mit einer Fondsanlage; die Garantiehöhe ergibt sich nur aus dem konkreten Tarif.

Was ist wichtig?

Kapitalmarktrisiko

Sie tragen das Anlagerisiko; eine negative Fondsentwicklung kann das Sparziel gefährden.

Effektivkosten

Laut BaFin sind die Effektivkosten fondsgebundener und hybrider Produkte seit 2021 deutlich gesunken, im teuersten Viertel des Marktes aber weiterhin hoch.

Anlageoptionen

Viele Versicherer bieten inzwischen kostengünstigere Optionen wie Indexfonds an; die Auswahl unterscheidet sich je Anbieter.

Wartezeiten, Grenzen und Nachweise

  • Rückkaufswert bei Kündigung nach den Bedingungen und dem Fondsstand (§ 169 VVG); in den ersten Jahren oft gering.
  • Erträge sind bei Auszahlung steuerpflichtig; der hälftige Ansatz unter gesetzlichen Voraussetzungen gilt auch für fondsgebundene Lebensversicherungen (§ 20 Abs. 1 Nr. 6 EStG).
  • Selbsttötungsfrist von drei Jahren für die Todesfallleistung (§ 161 VVG).

Fragen vor einer Entscheidung

  1. Welche Fonds kann ich wählen, und was kosten sie zusätzlich zur Versicherung?
  2. Wie hoch ist die garantierte Todesfallleistung?
  3. Kann ich Fonds wechseln oder Beiträge pausieren, und was kostet das?
  4. Wie hoch sind die Effektivkosten über die geplante Laufzeit?

Beispiel und Gegenbeispiel

Fiktives Beispiel mit Leistung

Eine Kundin spart 25 Jahre in einer fondsgebundenen Lebensversicherung mit breit gestreuten Aktienfonds. Zum Ablauf wird ihr der aktuelle Wert des Fondsguthabens ausgezahlt.

Fiktives Gegenbeispiel ohne Leistung

Ein Kunde erwartet zum Vertragsende mindestens die Summe seiner Beiträge. Kurz vor Ablauf fallen die Kurse stark; ausgezahlt wird nur der niedrigere aktuelle Fondswert, weil keine Ablaufgarantie vereinbart war.

Beide Fälle sind erfunden und dienen nur der Veranschaulichung. Sie enthalten keine Beiträge.

Quellen und Stand

Quellenstand: 21.10.2026. Diese Seite erklärt allgemein und ersetzt keine Beratung im Einzelfall; maßgeblich sind immer die Versicherungsbedingungen und gesetzlichen Regelungen in ihrer jeweils gültigen Fassung.

Alle 6 Quellen mit Verwendungszweck anzeigen
  1. Verbraucherinnen und Verbraucher: Kapitallebensversicherung (öffnet in neuem Tab) – Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, abgerufen am 21.10.2026

    Verwendet für: Fondsgebundene Lebensversicherung garantiert meist nur Todesfallleistung, Kapitalmarktrisiko, Rückkaufswert

  2. Kundennutzen in der Lebensversicherung: Aktuelle Untersuchung gibt neue Einblicke (öffnet in neuem Tab) – Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, Fachartikel vom 19.06.2026, abgerufen am 21.10.2026

    Verwendet für: Direkte Partizipation an der Kapitalanlage, Effektivkosten, Anlageoptionen, Kosten vorzeitiger Beendigung

  3. § 20 EStG – Kapitalvermögen (Abs. 1 Nr. 6: Erträge aus Lebens- und Rentenversicherungen) (öffnet in neuem Tab) – Bundesministerium der Justiz / gesetze-im-internet.de, abgerufen am 21.10.2026

    Verwendet für: Besteuerung der Erträge fondsgebundener Lebensversicherungen

  4. § 169 VVG – Rückkaufswert (öffnet in neuem Tab) – Bundesministerium der Justiz / gesetze-im-internet.de, abgerufen am 21.10.2026

    Verwendet für: Rückkaufswert

  5. § 161 VVG – Selbsttötung (öffnet in neuem Tab) – Bundesministerium der Justiz / gesetze-im-internet.de, abgerufen am 21.10.2026

    Verwendet für: Selbsttötungsfrist

  6. Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG) einschließlich Anlage 1 (Sparten) (öffnet in neuem Tab) – Bundesministerium der Justiz / gesetze-im-internet.de, abgerufen am 20.10.2026

    Verwendet für: Sparte 21 fondsgebundene Lebensversicherung (Anlage 1 VAG)

Frage zu diesem Thema?

Jan ordnet das Thema im Gespräch ein und sagt offen, ob er dazu eine Lösung der uniVersa anbieten kann.

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