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Versicherungswissen

Private Renten­versicherung

Zahlt ab einem vereinbarten Rentenbeginn eine lebenslange Rente aus dem angesparten Kapital – je nach Vertrag mit Kapitalwahlrecht, Hinterbliebenenleistung und garantierten sowie nicht garantierten Bestandteilen.

Wichtige Grenze: Keine garantierte Höhe der Überschussrente

Frage im Gespräch klären

Überblick

Eine private Rentenversicherung baut bis zum Rentenbeginn Kapital auf (Aufschubzeit) und zahlt dann eine lebenslange Rente – unabhängig davon, wie alt Sie werden. Außer bei rein fondsgebundenen Produkten besteht die Rente in der Regel aus einem garantierten Anteil und einer Überschussbeteiligung. Ist ein Kapitalwahlrecht vereinbart, können Sie statt der Rente eine einmalige Auszahlung wählen. Varianten sind die Sofortrente gegen Einmalbeitrag, die fondsgebundene und die hybride Rentenversicherung.

Eigene Seiten zu verwandten Varianten: Basisrente (Rürup-Rente), Riester-Rente, Vorsorge für Kinder.

Wann kann es leisten?

Erreichen des vereinbarten Rentenbeginns. Tod vor oder nach Rentenbeginn löst nur dann eine Leistung an Hinterbliebene aus, wenn dafür eine Todesfallleistung, Beitragsrückgewähr oder Rentengarantiezeit vereinbart ist.

Was versichert sein kann – und was typischerweise nicht

Kann versichert sein

  • Lebenslange Rentenzahlung ab dem vereinbarten Beginn
  • Garantierter Rentenanteil (außer bei rein fondsgebundenen Tarifen) und Überschussrente
  • Je nach Vertrag Kapitalabfindung statt Rente
  • Je nach Vertrag Leistungen an Hinterbliebene bei Tod vor oder nach Rentenbeginn

Typischerweise nicht versichert

  • Keine garantierte Höhe der Überschussrente
  • Ohne vereinbarten Hinterbliebenenschutz verfällt das verbleibende Kapital nach Rentenbeginn in der Regel zugunsten der Versichertengemeinschaft
  • Nach Rentenbeginn ist eine Kündigung in der Regel ausgeschlossen; das Kapital bleibt gebunden

Allgemeine Beschreibung. Was ein Vertrag konkret enthält, regeln seine Versicherungsbedingungen.

Für wen das Thema relevant sein kann

Kann relevant sein für

  • Menschen, die ein lebenslanges Zusatzeinkommen absichern möchten, auch wenn sie sehr alt werden
  • Selbstständige ohne oder mit geringer gesetzlicher Rentenversicherung als Ergänzung
  • Menschen, die einen Einmalbetrag in eine Rente umwandeln möchten (Sofortrente)

Vorher zu klären

  • Ob Ihnen Garantie, Fondschance oder eine Mischung wichtiger ist
  • Welche Kosten das Angebot ausweist (Abschluss-, Verwaltungs- und Effektivkosten)
  • Ob ein Kapitalwahlrecht und Hinterbliebenenleistungen gewünscht sind
  • Wie flexibel Beiträge, Zuzahlungen und Pausen möglich sind
  • Ob geförderte Wege wie betriebliche Altersversorgung oder Basisrente für Sie in Frage kommen

Überschneidungen mit anderem Schutz

  • Die gesetzliche Rente ist für die meisten die Basisversorgung; die private Rente ergänzt sie.
  • Basisrente und Riester-Rente sind geförderte Sonderformen mit eigenen gesetzlichen Bedingungen.
  • In der betrieblichen Altersversorgung kann eine Rentenversicherung als Direktversicherung über den Arbeitgeber laufen.
  • Die Verbraucherzentralen halten ungeförderte private Rentenversicherungen wegen Kosten und geringer Flexibilität meist nicht für empfehlenswert und verweisen auf Alternativen wie ETF-Sparpläne.

Nicht verwechseln – verwandte Themen

  • AltersvorsorgeÜberblick

    Überblick, wie sich Einkommen im Alter in Deutschland zusammensetzen kann: gesetzliche Rente oder Versorgungswerk, betriebliche Altersversorgung und private Vorsorge – mit den Förderwegen und ihrem aktuellen Reformstand.

  • SofortrenteVariante

    Ein Einmalbeitrag wird sofort in eine lebenslange Rente umgewandelt; das Kapital ist danach gebunden.

  • Fondsgebundene RentenversicherungVariante

    Rentenversicherung, deren Sparbeiträge in Fonds fließen; die spätere Rente hängt von der Fondsentwicklung ab.

  • Hybride RentenversicherungTarifmodell

    Kombiniert einen garantierten Teil mit einer Fondsanlage; die Garantiehöhe ergibt sich nur aus dem konkreten Tarif.

  • Hinterbliebenenleistung in der RentenversicherungBaustein

    Vertraglich vereinbarte Leistung an Hinterbliebene, wenn die versicherte Person vor oder nach Rentenbeginn stirbt – etwa Beitragsrückgewähr, Rentengarantiezeit oder eine Hinterbliebenenrente.

  • Basisrente (Rürup-Rente)Förderweg

    Steuerlich geförderte private Altersvorsorge der Basisversorgung: Beiträge können als Sonderausgaben berücksichtigt werden, ausgezahlt wird nur eine lebenslange Rente – ohne Kapitalauszahlung, nicht vererblich und nicht beleihbar.

  • Riester-RenteFörderweg

    Staatlich geförderte Altersvorsorge mit Zulagen und möglichem Sonderausgabenabzug. Ab 1. Januar 2027 ersetzen neue Produktformen das bisherige Riester-Modell; vorher abgeschlossene Verträge genießen Bestandsschutz.

Was ist wichtig?

Rentenbeginn und Aufschubzeit

Der Rentenbeginn wird vereinbart; je nach Tarif lässt er sich in Grenzen vorziehen oder hinausschieben.

Kapitalwahlrecht

Nur wenn vereinbart. Bei Sofortrenten gegen Einmalbeitrag entfällt es meist.

Hinterbliebenenleistung

Beitragsrückgewähr, Rentengarantiezeit oder andere Todesfallleistung – siehe Abschnitt Hinterbliebenenleistung.

Standmitteilung

Versicherer müssen jährlich in Textform über den Vertragsstand, Rückkaufswert und Leistung bei Beitragsfreistellung informieren.

Wartezeiten, Grenzen und Nachweise

  • Kündigung meist nur vor Rentenbeginn möglich; der Rückkaufswert enthält oft Abschläge (§ 169 VVG).
  • Wird statt der Rente das Kapital gewählt, ist der Ertrag steuerpflichtig; unter gesetzlichen Voraussetzungen wird nur die Hälfte angesetzt (§ 20 Abs. 1 Nr. 6 EStG).
  • Laufende Renten werden nach anderen Regeln besteuert als eine Kapitalauszahlung; Details klären Finanzamt oder steuerliche Beratung.
  • Der Versicherer kann einen Lebensnachweis verlangen.

Bausteine und Varianten

Nicht jeder Baustein ist ein eigener Vertrag und nicht jeder ist bei jedem Anbieter frei wählbar. Ob ein Merkmal in einem Tarif enthalten, optional oder nicht vorgesehen ist, steht in dessen Bedingungen.

Fondsgebundene Renten­versicherung

Variante

Bei der fondsgebundenen Rentenversicherung wird das Guthaben bis zum Rentenbeginn in Investmentfonds angelegt. Zum Rentenbeginn wird es nach den vertraglichen Rechnungsgrundlagen in eine lebenslange Rente umgerechnet oder, wenn vereinbart, als Kapital ausgezahlt. Anders als beim direkten Fondssparplan erhalten Sie damit einen Versicherungsvertrag mit Rentenleistung – dafür fallen zusätzlich zu den Fondskosten Versicherungskosten an.

Wichtige Grenze: Sie tragen das Kapitalmarktrisiko; eine negative Fondsentwicklung kann das Absicherungsziel gefährden.

Leistung, alle Grenzen und Fragen zu Fondsgebundene Rentenversicherung
Was gemeint ist
Lebenslange Rente ab dem vereinbarten Beginn, deren Höhe vom Fondsguthaben und den Verrentungsgrundlagen abhängt; je nach Tarif Todesfallleistung vor Rentenbeginn.
Was daraus nicht folgt
Eine garantierte Rentenhöhe folgt daraus nicht; bei rein fondsgebundenen Produkten gibt es laut BaFin in der Regel keinen garantierten Rentenanteil in der Ansparphase.
Grenzen
  • Sie tragen das Kapitalmarktrisiko; eine negative Fondsentwicklung kann das Absicherungsziel gefährden.
  • Steuerliche Freibeträge für Kapitalerträge eines direkten Fondsdepots, etwa auf den Namen eines Kindes, lassen sich in einer Rentenversicherung nicht nutzen.
  • Kosten im teuersten Marktviertel sind laut BaFin weiterhin hoch.
Fragen dazu
  • Wie wird mein Fondsguthaben bei Rentenbeginn in eine Rente umgerechnet, und was davon steht heute schon fest?
  • Was kostet der Vertrag zusätzlich zu einem vergleichbaren Fondssparplan?
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Hinterbliebenen­leistung in der Renten­versicherung

Baustein

In einer Rentenversicherung erhalten Hinterbliebene nur dann etwas, wenn das im Vertrag vereinbart ist. Möglich sind je nach Tarif eine Rückzahlung von Beiträgen oder Guthaben bei Tod vor Rentenbeginn, eine Beitragsrückgewähr abzüglich gezahlter Renten, eine Rentengarantiezeit oder eine Rente an Hinterbliebene. Wer die Leistung erhält, richtet sich nach dem Bezugsrecht.

Wichtige Grenze: Der Baustein verringert in der Regel die eigene Rente, weil ein Teil des Kapitals für Hinterbliebene reserviert wird.

Leistung, alle Grenzen und Fragen zu Hinterbliebenenleistung in der Rentenversicherung
Was gemeint ist
Zahlung an die bezugsberechtigten Personen nach Art und Höhe der vereinbarten Hinterbliebenenleistung.
Was daraus nicht folgt
Ohne diesen Baustein verfällt das verbleibende Kapital nach Rentenbeginn in der Regel zugunsten der Versichertengemeinschaft. Eine gesetzliche Witwen- oder Waisenrente wird dadurch weder ersetzt noch erhöht.
Grenzen
  • Der Baustein verringert in der Regel die eigene Rente, weil ein Teil des Kapitals für Hinterbliebene reserviert wird.
  • Bei der Basisrente sind als Hinterbliebene nur der Ehegatte und kindergeldberechtigte Kinder zulässig (§ 10 EStG).
  • Bei geförderten Altersvorsorgeverträgen muss die Förderung im Erbfall grundsätzlich zurückgezahlt werden; eine Übertragung auf einen Vertrag des überlebenden Ehegatten ist ohne Abzüge möglich.
Fragen dazu
  • Wer soll im Todesfall begünstigt sein, und ist das Bezugsrecht aktuell eingetragen?
  • Wie stark mindert der Hinterbliebenenschutz meine eigene Rente?
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Hybride Renten­versicherung

Tarifmodell

Hybride Renten- und Lebensversicherungen kombinieren die klassische Anlage des Versicherers mit Zinsgarantie und eine fondsgebundene Anlage. Laut GDV-Statistik wurden 2024 viele Renten- und Pensionsversicherungen als solche Mischprodukte mit Garantien abgeschlossen. Wie das Guthaben zwischen Garantie- und Fondsteil aufgeteilt und umgeschichtet wird, regelt jeder Tarif anders.

Wichtige Grenze: Je höher die Garantie, desto weniger Kapital steht in der Regel für chancenreichere Anlagen zur Verfügung.

Leistung, alle Grenzen und Fragen zu Hybride Rentenversicherung
Was gemeint ist
Eine in den Vertragsunterlagen festgelegte Garantie, etwa auf einen Teil der Beiträge zum Rentenbeginn, plus Chancen aus dem Fondsanteil.
Was daraus nicht folgt
Weder eine bestimmte Garantiehöhe noch eine Mindestrendite folgt allein aus der Bezeichnung „Hybrid“. Maßgeblich ist nur, was der konkrete Vertrag garantiert.
Grenzen
  • Je höher die Garantie, desto weniger Kapital steht in der Regel für chancenreichere Anlagen zur Verfügung.
  • Umschichtungen zwischen Garantie- und Fondsteil folgen den Tarifregeln und können Chancen begrenzen.
  • Die Effektivkosten hybrider Produkte sind laut BaFin seit 2021 gesunken, unterscheiden sich aber stark zwischen Anbietern.
Fragen dazu
  • Welcher Betrag ist zu welchem Zeitpunkt genau garantiert?
  • Nach welchen Regeln wird zwischen Garantie- und Fondsteil umgeschichtet?
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Sofortrente

Variante

Bei der Sofortrente zahlen Sie einen Einmalbeitrag, und die Rentenzahlung beginnt direkt danach. Laut GDV nutzen Kundinnen und Kunden dafür zum Beispiel Ablaufleistungen aus Kapitallebensversicherungen oder andere vorhandene Vermögenswerte.

Wichtige Grenze: Das eingesetzte Kapital bleibt dauerhaft gebunden.

Leistung, alle Grenzen und Fragen zu Sofortrente
Was gemeint ist
Lebenslange Rente ab Vertragsbeginn aus garantiertem Anteil und gegebenenfalls Überschüssen, je nach Vertrag mit Rentengarantiezeit oder Kapitalrückgewähr.
Was daraus nicht folgt
Ein Recht, sich das Kapital später wieder auszahlen zu lassen, entfällt bei Sofortrenten laut BaFin. Nach Rentenbeginn ist eine Kündigung in der Regel ausgeschlossen.
Grenzen
  • Das eingesetzte Kapital bleibt dauerhaft gebunden.
  • Ohne vereinbarte Garantiezeit oder Rückgewähr verfällt verbleibendes Kapital beim Tod in der Regel zugunsten der Versichertengemeinschaft.
Fragen dazu
  • Brauche ich das Geld noch für andere Zwecke oder als Notreserve?
  • Was sollen meine Angehörigen erhalten, wenn ich früh sterbe?
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Fragen vor einer Entscheidung

  1. Welcher Teil meiner Rente ist garantiert, welcher nicht?
  2. Möchte ich mir die Möglichkeit offenhalten, das Kapital statt einer Rente zu nehmen?
  3. Was erhalten meine Angehörigen, wenn ich vor oder kurz nach Rentenbeginn sterbe?
  4. Welche Kosten fallen über die gesamte Laufzeit an?
  5. Was passiert, wenn ich die Beiträge senken oder aussetzen muss?

Beispiel und Gegenbeispiel

Fiktives Beispiel mit Leistung

Ein Selbstständiger zahlt 25 Jahre in eine private Rentenversicherung mit Rentengarantiezeit ein. Ab dem vereinbarten Beginn erhält er eine lebenslange Rente aus garantiertem Anteil und Überschüssen.

Fiktives Gegenbeispiel ohne Leistung

Eine Kundin ohne vereinbarte Garantiezeit oder Beitragsrückgewähr stirbt zwei Jahre nach Rentenbeginn. Ihre Kinder erhalten nichts aus dem Vertrag, weil keine Hinterbliebenenleistung vereinbart war.

Beide Fälle sind erfunden und dienen nur der Veranschaulichung. Sie enthalten keine Beiträge.

Quellen und Stand

Quellenstand: 21.10.2026. Diese Seite erklärt allgemein und ersetzt keine Beratung im Einzelfall; maßgeblich sind immer die Versicherungsbedingungen und gesetzlichen Regelungen in ihrer jeweils gültigen Fassung.

Alle 11 Quellen mit Verwendungszweck anzeigen
  1. Verbraucherinnen und Verbraucher: Private Rentenversicherung (öffnet in neuem Tab) – Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, abgerufen am 21.10.2026

    Verwendet für: Lebenslange Rente, Garantie- und Überschussanteil, Kapitalabfindung, Hinterbliebenenleistung, Einmalbeitrag, Kündigung, Kosten, Standmitteilung, Lebensnachweis; Fondsgebundene Rentenversicherung: Fondsgebundene Rentenversicherung: kein garantierter Anteil bei rein fondsgebundenen Produkten, Kapitalmarktrisiko; Hinterbliebenenleistung in der Rentenversicherung: Hinterbliebenenleistung vor und nach Rentenbeginn, Beitragsrückgewähr, Garantiezeit, Verfall ohne Vereinbarung; Hybride Rentenversicherung: Garantierter Anteil und Überschüsse in der Rentenversicherung; Sofortrente: Einmalbeitrag, sofortiger Rentenbeginn, Wegfall des Kapitalwahlrechts, Kündigung nach Rentenbeginn ausgeschlossen, Hinterbliebenenleistung

  2. Altersvorsorge: Welche Möglichkeiten gibt es? (öffnet in neuem Tab) – Verbraucherzentrale Bundesverband / verbraucherzentrale.de, Stand 26.11.2025, abgerufen am 21.10.2026

    Verwendet für: Bewertung durch die Verbraucherzentralen, gesetzliche Rente als Basisversorgung

  3. § 20 EStG – Kapitalvermögen (Abs. 1 Nr. 6: Erträge aus Lebens- und Rentenversicherungen) (öffnet in neuem Tab) – Bundesministerium der Justiz / gesetze-im-internet.de, abgerufen am 21.10.2026

    Verwendet für: Besteuerung bei Kapitalwahl

  4. § 169 VVG – Rückkaufswert (öffnet in neuem Tab) – Bundesministerium der Justiz / gesetze-im-internet.de, abgerufen am 21.10.2026

    Verwendet für: Rückkaufswert

  5. Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG) einschließlich Anlage 1 (Sparten) (öffnet in neuem Tab) – Bundesministerium der Justiz / gesetze-im-internet.de, abgerufen am 20.10.2026

    Verwendet für: Sparte 19 Leben und 21 fondsgebundene Lebensversicherung (Anlage 1 VAG)

  6. Kundennutzen in der Lebensversicherung: Aktuelle Untersuchung gibt neue Einblicke (öffnet in neuem Tab) – Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, Fachartikel vom 19.06.2026, abgerufen am 21.10.2026

    Verwendet für: Fondsgebundene Rentenversicherung: Direkte Partizipation an der Kapitalanlage, Effektivkosten, Rentenbezugszeit; Hybride Rentenversicherung: Definition hybrider Produkte als Kombination aus klassischer und fondsgebundener Anlage, Effektivkosten

  7. Sinnvoll für Kinder und Enkelkinder sparen (öffnet in neuem Tab) – Verbraucherzentrale Bundesverband / verbraucherzentrale.de, Stand 04.07.2025, abgerufen am 21.10.2026

    Verwendet für: Fondsgebundene Rentenversicherung: Sparerpauschbetrag beim Fondssparplan im Gegensatz zur Rentenversicherung

  8. § 10 EStG – Sonderausgaben (u. a. Basisrente, Höchstbetrag Abs. 3) (öffnet in neuem Tab) – Bundesministerium der Justiz / gesetze-im-internet.de, abgerufen am 21.10.2026

    Verwendet für: Hinterbliebenenleistung in der Rentenversicherung: Hinterbliebenenbegriff bei der Basisrente

  9. Fragen und Antworten zur Reform der geförderten privaten Altersvorsorge (öffnet in neuem Tab) – Bundesministerium der Finanzen, abgerufen am 21.10.2026

    Verwendet für: Hinterbliebenenleistung in der Rentenversicherung: Vererbung geförderter Altersvorsorge, Rückzahlung der Förderung, Übertragung auf Ehegattenvertrag, Rentengarantiezeit

  10. Renten an Hinterbliebene (öffnet in neuem Tab) – Deutsche Rentenversicherung, abgerufen am 21.10.2026

    Verwendet für: Hinterbliebenenleistung in der Rentenversicherung: Abgrenzung zu gesetzlichen Witwen-, Witwer- und Waisenrenten

  11. Die deutsche Lebensversicherung in Zahlen 2025 (öffnet in neuem Tab) – Gesamtverband der Versicherer (GDV), Berichtsjahr 2024, abgerufen am 21.10.2026

    Verwendet für: Hybride Rentenversicherung: Mischprodukte mit Garantien im Neugeschäft 2024; Sofortrente: Verwendung von Ablaufleistungen für sofort beginnende Rentenversicherungen gegen Einmalbeitrag

Frage zu diesem Thema?

Jan ordnet das Thema im Gespräch ein und sagt offen, ob er dazu eine Lösung der uniVersa anbieten kann.

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