Überblick
Die Riester-Rente ist seit 2002 eine staatlich geförderte, kapitalgedeckte Altersvorsorge. Gefördert werden zertifizierte Rentenversicherungen, Bank- und Fondssparpläne, Wohn-Riester sowie Formen der betrieblichen Altersversorgung über Pensionskasse, Pensionsfonds oder Direktversicherung. Der Bundestag hat am 27. März 2026 das Altersvorsorgereformgesetz beschlossen, der Bundesrat stimmte am 8. Mai 2026 zu. Ab 1. Januar 2027 gibt es neue geförderte Altersvorsorgeverträge, darunter ein Altersvorsorgedepot ohne Garantie und Garantieprodukte.
Wann kann es leisten?
Beginn der Auszahlungsphase, nach bisherigem Recht für Verträge ab 2012 in der Regel frühestens mit 62 Jahren. Bei Tod während der Ansparphase greift nur die vertraglich vereinbarte Hinterbliebenenleistung.
Was versichert sein kann – und was typischerweise nicht
Kann versichert sein
- Nach bisherigem Recht: Der Anbieter garantiert, dass zu Beginn der Auszahlungsphase mindestens die eingezahlten Beiträge und Zulagen zur Verfügung stehen
- Lebenslange Rente; bei Auszahlplänen beginnt spätestens ab 85 eine lebenslange Rentenzahlung
- Einmalige Teilauszahlung von bis zu 30 Prozent des Kapitals bei Rentenbeginn, voll steuerpflichtig
- Je nach Vertrag Hinterbliebenenschutz durch Zusatzvereinbarung
Typischerweise nicht versichert
- Keine garantierte Rendite über die Beitrags- und Zulagengarantie hinaus
- Keine freie Vererbung ohne Folgen: Erben müssen die Förderung grundsätzlich zurückzahlen; eine Übertragung auf den Vertrag des überlebenden Ehegatten ist ohne Abzüge möglich
- Keine Förderung für alle: Selbstständige ohne Rentenversicherungspflicht, nicht rentenversicherungspflichtige Studierende, geringfügig Beschäftigte ohne Rentenversicherungspflicht und Pflichtmitglieder berufsständischer Versorgungswerke sind nach bisherigem Recht nicht unmittelbar förderberechtigt
Allgemeine Beschreibung. Was ein Vertrag konkret enthält, regeln seine Versicherungsbedingungen.
Für wen das Thema relevant sein kann
Kann relevant sein für
- Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie Beamte, die ihre gesetzliche Versorgung ergänzen möchten
- Familien mit Kindern und Menschen mit niedrigerem Einkommen, für die Zulagen im Verhältnis zum Eigenbeitrag stark ins Gewicht fallen
- Bestandskunden, die entscheiden müssen, ob sie ihren Vertrag weiterführen, ruhen lassen oder wechseln
Vorher zu klären
- Ob Sie unmittelbar oder über Ihren Ehegatten mittelbar förderberechtigt sind
- Ob ein Neuabschluss nach altem Recht bis 31. Dezember 2026 oder ein Vertrag nach neuem Recht ab 2027 für Sie passt
- Bei Bestandsverträgen: Kosten eines Wechsels sowie Abschluss- und Vertriebskosten eines neuen Vertrags
- Ob der Dauerzulagenantrag aktuell ist, etwa nach Einkommensänderung oder Geburt eines Kindes
Überschneidungen mit anderem Schutz
- Riester-Förderung ist auch in der betrieblichen Altersversorgung über Pensionskasse, Pensionsfonds oder Direktversicherung möglich; dann gelten die Beiträge aus individuell versteuertem Lohn.
- Ein Basisrentenvertrag kann nicht in einen neuen Altersvorsorgevertrag übertragen werden.
- Die Verbraucherzentralen halten Riester-Verträge wegen hoher Kosten aktuell nur in Einzelfällen für lohnend (Stand November 2025).
Nicht verwechseln – verwandte Themen
- AltersvorsorgeÜberblick
Überblick, wie sich Einkommen im Alter in Deutschland zusammensetzen kann: gesetzliche Rente oder Versorgungswerk, betriebliche Altersversorgung und private Vorsorge – mit den Förderwegen und ihrem aktuellen Reformstand.
- Basisrente (Rürup-Rente)Förderweg
Steuerlich geförderte private Altersvorsorge der Basisversorgung: Beiträge können als Sonderausgaben berücksichtigt werden, ausgezahlt wird nur eine lebenslange Rente – ohne Kapitalauszahlung, nicht vererblich und nicht beleihbar.
- Betriebliche AltersversorgungSystemwissen
Versorgung, die der Arbeitgeber aus Anlass des Arbeitsverhältnisses für Alter, Invalidität oder Tod zusagt. Sie läuft über einen von fünf Durchführungswegen; der Arbeitgeber steht für die Zusage ein.
Was ist wichtig?
Bisherige Förderung
Zulage aus Grundzulage (175 Euro jährlich) und Kinderzulage; die volle Zulage gibt es nur bei einem Mindesteigenbeitrag von 4 Prozent des beitragspflichtigen Vorjahreseinkommens, höchstens 2.100 Euro abzüglich der Zulagen. Zusätzlich prüft das Finanzamt einen Sonderausgabenabzug.
Bestandsschutz
Riester-Verträge, die vor dem 1. Januar 2027 abgeschlossen werden, können mit der bisherigen Förderung weitergeführt werden. Alternativ kann der Vertrag per Erklärung gegenüber dem Anbieter nur in die neue Fördersystematik wechseln oder in einen Neuvertrag übertragen werden, ohne die bisherige Förderung zurückzahlen zu müssen; dabei können Kosten anfallen.
Neue Förderung ab 2027
Laut BMF wird die Zulage beitragsproportional: 50 Cent je eingezahltem Euro bis 360 Euro Eigenbeitrag, 25 Cent je Euro für weitere bis zu 1.440 Euro; Kinderzulage 1 Euro je Euro bis höchstens 300 Euro je Kind; einmaliger Berufseinsteigerbonus von 200 Euro bei Abschluss vor dem 25. Geburtstag.
Neue Produktformen ab 2027
Altersvorsorgedepot ohne Garantie, Garantieprodukte mit 100 oder 80 Prozent Beitragsgarantie und ein Standardprodukt mit auf 1,0 Prozent begrenzten Effektivkosten. In der Auszahlungsphase wahlweise lebenslange Leibrente oder Auszahlungsplan mindestens bis 85.
Wartezeiten, Grenzen und Nachweise
- Neuabschluss nach bisherigem Riester-Recht nur noch bis 31. Dezember 2026 mit Bestandsschutz.
- Neue Produkte und Förderregeln gelten erst ab 1. Januar 2027 und sind am 21. Oktober 2026 noch nicht abschließbar.
- Teilkapitalauszahlung höchstens 30 Prozent bei Rentenbeginn; Rentenbeginn für Verträge ab 2012 in der Regel frühestens mit 62.
- Bei Umzug ins Ausland kann je nach Einzelfall Förderung zurückzuzahlen sein.
Fragen vor einer Entscheidung
- Bin ich förderberechtigt, und erhalte ich mit meinem Eigenbeitrag die volle Zulage?
- Soll ich meinen bestehenden Vertrag weiterführen, ruhen lassen oder ab 2027 in die neue Förderung wechseln?
- Welche Kosten fallen bei einem Wechsel oder Neuabschluss an?
- Wie sind Hinterbliebene in meinem Vertrag abgesichert?
Beispiel und Gegenbeispiel
Fiktives Beispiel mit Leistung
Eine angestellte Mutter zweier Kinder zahlt den nötigen Mindesteigenbeitrag in ihren Riester-Vertrag ein und erhält Grund- und Kinderzulagen. Zum Rentenbeginn steht mindestens die Summe aus Beiträgen und Zulagen für ihre lebenslange Rente zur Verfügung.
Fiktives Gegenbeispiel ohne Leistung
Ein selbstständiger Grafiker ohne Rentenversicherungspflicht und ohne förderberechtigten Ehegatten schließt einen Riester-Vertrag ab. Er erhält nach bisherigem Recht keine Zulagen, weil er nicht förderberechtigt ist.
Beide Fälle sind erfunden und dienen nur der Veranschaulichung. Sie enthalten keine Beiträge.
Quellen und Stand
Quellenstand: 21.10.2026. Diese Seite erklärt allgemein und ersetzt keine Beratung im Einzelfall; maßgeblich sind immer die Versicherungsbedingungen und gesetzlichen Regelungen in ihrer jeweils gültigen Fassung.
Alle 4 Quellen mit Verwendungszweck anzeigen
- Verbraucherinnen und Verbraucher: Riester-Rente (öffnet in neuem Tab) – Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, abgerufen am 21.10.2026
Verwendet für: Geförderte Produktformen, Mindesteigenbeitrag 4 Prozent und 2.100 Euro, Garantie von Beiträgen und Zulagen, Auszahlplan ab 85, 30 Prozent Teilauszahlung, Rentenbeginn ab 62, nicht förderberechtigte Gruppen, Hinterbliebene, Ausland
- Fragen und Antworten zur Reform der geförderten privaten Altersvorsorge (öffnet in neuem Tab) – Bundesministerium der Finanzen, abgerufen am 21.10.2026
Verwendet für: Bestandsschutz für Verträge vor 01.01.2027, Grundzulage 175 Euro, Wechseloptionen, neue Zulagen ab 2027, Garantiestufen 100/80 Prozent, Standardprodukt, Auszahlungsphase, Vererbung, bAV-Förderung, kein Basisrenten-Wechsel
- Fragen und Antworten: Private Altersvorsorge reformiert (öffnet in neuem Tab) – Presse- und Informationsamt der Bundesregierung, abgerufen am 21.10.2026
Verwendet für: Gesetzgebungsdaten, Inkrafttreten Ende Mai 2026, Umsetzung ab 01.01.2027, Kostendeckel 1,0 Prozent
- Altersvorsorge: Welche Möglichkeiten gibt es? (öffnet in neuem Tab) – Verbraucherzentrale Bundesverband / verbraucherzentrale.de, Stand 26.11.2025, abgerufen am 21.10.2026
Verwendet für: Bewertung der Riester-Rente durch die Verbraucherzentralen