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Versicherungswissen

Kapitallebens­versicherung

Kombiniert Todesfallschutz mit einem Sparvorgang: Gezahlt wird bei Tod während der Laufzeit oder zum Vertragsende. Garantierter Teil und nicht garantierte Überschüsse sind zu unterscheiden.

Wichtige Grenze: Keine garantierte Gesamtrendite; die Überschussbeteiligung kann sinken

Frage im Gespräch klären

Überblick

Bei einer Kapitallebensversicherung zahlt der Versicherer die vereinbarte Summe, wenn die versicherte Person während der Laufzeit stirbt oder das Vertragsende erlebt. Der Beitrag setzt sich aus Sparanteil, Risikoanteil und Kostenanteil zusammen. Der Sparanteil wird mit einem bei Abschluss festgelegten Rechnungszins (Garantiezins) verzinst; darüber hinaus gibt es eine nicht garantierte Überschussbeteiligung. Im Neugeschäft ist die klassische Form selten geworden – Renten- und Pensionsversicherungen sowie Produkte mit abgesenkten Garantien und fondsgebundene Tarife überwiegen.

Wann kann es leisten?

Tod der versicherten Person während der Laufzeit (Todesfallleistung) oder Erleben des vereinbarten Ablaufs (Erlebensfallleistung). Bei Kündigung wird der Rückkaufswert gezahlt.

Was versichert sein kann – und was typischerweise nicht

Kann versichert sein

  • Garantierte Erlebensfallleistung zum Vertragsende nach den Rechnungsgrundlagen bei Abschluss
  • Todesfallleistung an Bezugsberechtigte während der Laufzeit
  • Laufende Überschussanteile und gegebenenfalls ein Schlussüberschussanteil, beide nicht in voller Höhe garantiert
  • Je nach Vertrag Beleihung als Sicherheit für ein Darlehen

Typischerweise nicht versichert

  • Keine garantierte Gesamtrendite; die Überschussbeteiligung kann sinken
  • Kein Schutz des Kaufkraftverlusts durch Inflation
  • Bei früher Kündigung keine Rückzahlung aller eingezahlten Beiträge; der Rückkaufswert ist anfangs oft gering

Allgemeine Beschreibung. Was ein Vertrag konkret enthält, regeln seine Versicherungsbedingungen.

Für wen das Thema relevant sein kann

Kann relevant sein für

  • Menschen, die Todesfallschutz und Sparen bewusst in einem Vertrag verbinden möchten
  • Bestandskunden mit älteren Verträgen, deren Garantiezins höher ist als heute möglich
  • Sicherheitsorientierte Sparer, die eine feste Garantie wichtiger finden als Renditechancen

Vorher zu klären

  • Ob Todesfallschutz und Vermögensaufbau getrennt günstiger und flexibler wären – BaFin und Verbraucherzentralen weisen auf diese Alternative hin
  • Welcher Rechnungszins und welche Kosten im Angebot stehen; die Effektivkosten zeigen, wie stark Kosten die Rendite mindern
  • Ob die Laufzeit zu Ihren Plänen passt und Sie die Beiträge sicher bis zum Ende zahlen können
  • Wie die Auszahlung später steuerlich behandelt wird – das hängt vom Vertragsjahr und Ihrer persönlichen Lage ab

Überschneidungen mit anderem Schutz

  • Der Todesfallschutz überschneidet sich mit einer Risikolebensversicherung; reiner Risikoschutz ist deutlich günstiger, weil kein Sparanteil enthalten ist.
  • Die Sterbegeldversicherung ist meist eine kleine Kapitallebensversicherung mit Bestattungszweck.
  • Die fondsgebundene Lebensversicherung ersetzt den festen Zins durch die Wertentwicklung von Fonds.

Nicht verwechseln – verwandte Themen

  • RisikolebensversicherungVersicherungsart

    Zahlt eine vereinbarte Summe an die Bezugsberechtigten, wenn die versicherte Person während der Vertragslaufzeit stirbt. Sie ist reiner Todesfallschutz – kein Sparvertrag und kein allgemeiner Einkommensersatz.

  • Fondsgebundene LebensversicherungVersicherungsart

    Lebensversicherung, bei der die Sparbeiträge in Investmentfonds fließen. Der Wert schwankt mit dem Kapitalmarkt; garantiert ist meist nur eine Leistung im Todesfall.

  • Private RentenversicherungVersicherungsart

    Zahlt ab einem vereinbarten Rentenbeginn eine lebenslange Rente aus dem angesparten Kapital – je nach Vertrag mit Kapitalwahlrecht, Hinterbliebenenleistung und garantierten sowie nicht garantierten Bestandteilen.

  • SterbegeldversicherungVersicherungsart

    Eine meist kleine Lebensversicherung, deren Summe im Todesfall für Bestattungskosten gedacht ist. Wartezeiten und das Verhältnis von Beiträgen zur Leistung sollten vor dem Abschluss geprüft werden.

Was ist wichtig?

Höchstrechnungszins

Für Neuverträge mit Zinsgarantie gilt seit 1. Januar 2025 ein Höchstzinssatz von 1 Prozent für die Deckungsrückstellung (§ 2 DeckRV). Der bei Abschluss verwendete Rechnungszins gilt für die gesamte Laufzeit; Versicherer dürfen darunter bleiben.

Überschussbeteiligung

Zins-, Risiko- und Kostenüberschüsse werden jährlich als laufende Anteile zugeteilt; der Schlussüberschuss wird einmalig am Ende festgelegt und ist nicht garantiert.

Rückkaufswert und Beitragsfreistellung

Bei Kündigung zahlt der Versicherer den Rückkaufswert (§ 169 VVG). Statt zu kündigen, kann der Vertrag oft beitragsfrei gestellt oder der Beitrag gesenkt werden.

Steuerlicher Rahmen

Bei Verträgen ab 2005 ist der Ertrag im Erlebensfall oder bei Rückkauf steuerpflichtig; unter gesetzlichen Voraussetzungen (Mindestlaufzeit von zwölf Jahren, Mindestalter) wird nur die Hälfte angesetzt (§ 20 Abs. 1 Nr. 6 EStG). Ob das im Einzelfall vorteilhaft ist, hängt vom persönlichen Steuersatz ab.

Wartezeiten, Grenzen und Nachweise

  • Kündigung bei laufenden Beiträgen meist zum Ende der Versicherungsperiode; in den ersten Jahren ist der Rückkaufswert oft niedrig und erreicht auch später nicht unbedingt die Beitragssumme.
  • Bei Selbsttötung gilt die Dreijahresfrist; ist der Versicherer danach nicht zur Leistung verpflichtet, zahlt er den Rückkaufswert (§ 161 VVG).
  • Versicherung auf das Leben eines anderen braucht ab einer Summe über den gewöhnlichen Beerdigungskosten dessen schriftliche Einwilligung (§ 150 VVG).

Fragen vor einer Entscheidung

  1. Welcher Teil der Ablaufleistung ist garantiert und welcher hängt von Überschüssen ab?
  2. Wie hoch sind die Effektivkosten, und wie entwickelt sich der Rückkaufswert in den ersten Jahren?
  3. Brauche ich den Todesfallschutz überhaupt in dieser Höhe, oder wäre eine Trennung von Schutz und Sparen sinnvoller?
  4. Was passiert, wenn ich Beiträge zeitweise nicht zahlen kann?

Beispiel und Gegenbeispiel

Fiktives Beispiel mit Leistung

Ein Kunde hat vor vielen Jahren eine Kapitallebensversicherung mit 20 Jahren Laufzeit abgeschlossen und zahlt bis zum Ende. Zum Ablauf erhält er die garantierte Summe zuzüglich der zugeteilten Überschüsse laut Abrechnung des Versicherers.

Fiktives Gegenbeispiel ohne Leistung

Eine Kundin kündigt ihren Vertrag nach drei Jahren, weil sie Geld braucht. Sie erhält nur den Rückkaufswert, der deutlich unter der Summe ihrer eingezahlten Beiträge liegt; eine Todesfall- oder Ablaufleistung entfällt.

Beide Fälle sind erfunden und dienen nur der Veranschaulichung. Sie enthalten keine Beiträge.

Quellen und Stand

Quellenstand: 21.10.2026. Diese Seite erklärt allgemein und ersetzt keine Beratung im Einzelfall; maßgeblich sind immer die Versicherungsbedingungen und gesetzlichen Regelungen in ihrer jeweils gültigen Fassung.

Alle 10 Quellen mit Verwendungszweck anzeigen
  1. Verbraucherinnen und Verbraucher: Kapitallebensversicherung (öffnet in neuem Tab) – Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, abgerufen am 21.10.2026

    Verwendet für: Leistung im Todes- oder Erlebensfall, Spar-, Risiko- und Kostenanteil, Garantiezins, Überschussbeteiligung, Rückkaufswert, Beleihung, Trennung von Schutz und Sparen

  2. § 2 Deckungsrückstellungsverordnung (DeckRV) – Höchstzinssatz (öffnet in neuem Tab) – Bundesministerium der Justiz / gesetze-im-internet.de, abgerufen am 21.10.2026

    Verwendet für: Höchstzinssatz 1 Prozent, Rechnungszins für die gesamte Laufzeit

  3. Garantiezins: Das müssen Versicherungskunden wissen (öffnet in neuem Tab) – Gesamtverband der Versicherer (GDV) / dieversicherer.de, Beitrag vom 29.04.2024, abgerufen am 21.10.2026

    Verwendet für: Anhebung des Höchstrechnungszinses auf 1 Prozent ab 2025, Bestandsverträge behalten ihren Zins, Garantiezins als Untergrenze

  4. Die deutsche Lebensversicherung in Zahlen 2025 (öffnet in neuem Tab) – Gesamtverband der Versicherer (GDV), Berichtsjahr 2024, abgerufen am 21.10.2026

    Verwendet für: Neugeschäft 2024: klassische Kapitalversicherungen nur kleiner Anteil, Renten- und Pensionsversicherungen und Mischprodukte mit Garantien überwiegen

  5. Kundennutzen in der Lebensversicherung: Aktuelle Untersuchung gibt neue Einblicke (öffnet in neuem Tab) – Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, Fachartikel vom 19.06.2026, abgerufen am 21.10.2026

    Verwendet für: Effektivkosten als Kostenindikator, klassische Produkte mit Zinsgarantie

  6. § 169 VVG – Rückkaufswert (öffnet in neuem Tab) – Bundesministerium der Justiz / gesetze-im-internet.de, abgerufen am 21.10.2026

    Verwendet für: Rückkaufswert bei Kündigung

  7. § 161 VVG – Selbsttötung (öffnet in neuem Tab) – Bundesministerium der Justiz / gesetze-im-internet.de, abgerufen am 21.10.2026

    Verwendet für: Selbsttötungsfrist und Zahlung des Rückkaufswerts

  8. § 150 VVG – Versicherte Person (Einwilligung bei Versicherung auf das Leben eines anderen) (öffnet in neuem Tab) – Bundesministerium der Justiz / gesetze-im-internet.de, abgerufen am 21.10.2026

    Verwendet für: Einwilligung der versicherten Person

  9. § 20 EStG – Kapitalvermögen (Abs. 1 Nr. 6: Erträge aus Lebens- und Rentenversicherungen) (öffnet in neuem Tab) – Bundesministerium der Justiz / gesetze-im-internet.de, abgerufen am 21.10.2026

    Verwendet für: Besteuerung der Erträge, hälftiger Ansatz unter Voraussetzungen

  10. Altersvorsorge: Welche Möglichkeiten gibt es? (öffnet in neuem Tab) – Verbraucherzentrale Bundesverband / verbraucherzentrale.de, Stand 26.11.2025, abgerufen am 21.10.2026

    Verwendet für: Kritische Bewertung kapitalbildender Versicherungen wegen Kosten und Flexibilität

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Jan ordnet das Thema im Gespräch ein und sagt offen, ob er dazu eine Lösung der uniVersa anbieten kann.

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