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Versicherungswissen · über Jan anfragbar

Risikolebens­versicherung

Zahlt eine vereinbarte Summe an die Bezugsberechtigten, wenn die versicherte Person während der Vertragslaufzeit stirbt. Sie ist reiner Todesfallschutz – kein Sparvertrag und kein allgemeiner Einkommensersatz.

Wichtige Grenze: Keine Auszahlung, wenn die versicherte Person das Vertragsende erlebt; gezahlte Beiträge werden nicht erstattet

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Überblick

Die Risikolebensversicherung sichert ausschließlich das Todesfallrisiko einer versicherten Person ab. Stirbt diese Person während der vereinbarten Laufzeit, zahlt der Versicherer die vereinbarte Versicherungssumme an die eingesetzten Bezugsberechtigten, zum Beispiel Partner, Kinder oder eine kreditgebende Bank. Überlebt die versicherte Person das Vertragsende, endet der Vertrag ohne Auszahlung. Die Beiträge fließen nicht in einen Vermögensaufbau.

Wann kann es leisten?

Auslöser ist allein der Tod der versicherten Person innerhalb der Vertragslaufzeit. Krankheit, Berufsunfähigkeit oder Arbeitslosigkeit lösen keine Leistung aus.

Was versichert sein kann – und was typischerweise nicht

Kann versichert sein

  • Einmalige Auszahlung der vereinbarten Versicherungssumme im Todesfall während der Laufzeit
  • Auszahlung an frei bestimmbare Bezugsberechtigte, nicht nur an Angehörige
  • Leistung auch dann, wenn erst kurze Zeit Beiträge gezahlt wurden – vorbehaltlich der gesetzlichen Frist bei Selbsttötung und korrekter Gesundheitsangaben
  • Je nach Tarif gleichbleibende, fallende oder steigende Versicherungssumme

Typischerweise nicht versichert

  • Keine Auszahlung, wenn die versicherte Person das Vertragsende erlebt; gezahlte Beiträge werden nicht erstattet
  • Kein Einkommensersatz bei Krankheit, Berufsunfähigkeit oder Arbeitslosigkeit
  • Keine Leistung bei vorsätzlicher Selbsttötung innerhalb von drei Jahren nach Vertragsabschluss, außer bei krankhafter Störung der Geistestätigkeit
  • Je nach Tarif vereinbarte Ausschlüsse, etwa für bestimmte gefährliche Sportarten

Allgemeine Beschreibung. Was ein Vertrag konkret enthält, regeln seine Versicherungsbedingungen.

Für wen das Thema relevant sein kann

Kann relevant sein für

  • Familien mit Kindern, wenn der Tod eines Elternteils eine finanzielle Lücke reißen würde
  • Verheiratete und unverheiratete Paare, die gemeinsam Miete oder Kredit tragen
  • Geschäftspartner mit hohen gemeinsamen finanziellen Verpflichtungen
  • Kreditnehmer, die eine Immobilienfinanzierung für den Todesfall absichern möchten

Vorher zu klären

  • Wen die Summe absichern soll und wie lange – etwa bis die Kinder finanziell selbstständig sind oder ein Kredit getilgt ist
  • Welche Summe Ihre Hinterbliebenen brauchen; die Verbraucherzentralen nennen als Orientierung ein Mehrfaches des Jahresnettoeinkommens je nach Familiensituation
  • Wer Versicherungsnehmer, versicherte Person und Bezugsberechtigter sein soll
  • Welche Gesundheitsfragen gestellt werden und ob alle Angaben vollständig sind

Überschneidungen mit anderem Schutz

  • Hinterbliebenenrenten der gesetzlichen Rentenversicherung (Witwen-, Witwer-, Waisenrente) können einen Teil abdecken, setzen aber eigene Voraussetzungen voraus.
  • Eine Unfallversicherung mit Todesfallleistung zahlt nur bei Unfalltod; die Risikolebensversicherung auch bei Tod durch Krankheit.
  • Eine Restschuldversicherung des Kreditgebers kann ähnliche Ziele verfolgen; die Verbraucherzentralen nennen die Risikolebensversicherung als Alternative.
  • Die Berufsunfähigkeitsversicherung sichert das zweite Einkommensrisiko ab – lange nicht arbeiten zu können. Beide Verträge haben unterschiedliche Auslöser.

Nicht verwechseln – verwandte Themen

  • Risikolebensversicherung auf verbundene LebenVariante

    Zwei Personen sind in einem Vertrag versichert; die Summe wird beim ersten Todesfall einmal gezahlt, danach endet der Vertrag.

  • Risikolebensversicherung mit fallender SummeVariante

    Die Versicherungssumme sinkt planmäßig über die Laufzeit, oft passend zur Tilgung eines Kredits.

  • KapitallebensversicherungVersicherungsart

    Kombiniert Todesfallschutz mit einem Sparvorgang: Gezahlt wird bei Tod während der Laufzeit oder zum Vertragsende. Garantierter Teil und nicht garantierte Überschüsse sind zu unterscheiden.

  • BerufsunfähigkeitsversicherungVersicherungsart

    Die Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt eine vereinbarte monatliche Rente, wenn Sie Ihren zuletzt ausgeübten Beruf aus gesundheitlichen Gründen voraussichtlich auf Dauer ganz oder teilweise nicht mehr ausüben können. Eine kurze Krankschreibung ist noch keine Berufsunfähigkeit.

  • RestschuldversicherungVersicherungsart

    Eine Restschuldversicherung soll Kreditraten oder die Restschuld übernehmen, wenn die versicherte Person stirbt, arbeitsunfähig oder unverschuldet arbeitslos wird – je nach vereinbarten Bausteinen und meist zeitlich begrenzt. Zu Allgemein-Verbraucherdarlehen darf sie frühestens eine Woche nach dem Kreditvertrag abgeschlossen werden.

  • WohngebäudeversicherungVersicherungsart

    Ersetzt Schäden am Wohngebäude, seinen Bestandteilen und seinem Zubehör durch Brand, Leitungswasser, Sturm und Hagel – Elementargefahren und Photovoltaik nur mit Zusatzvereinbarung.

  • Todesfallleistung bei UnfalltodBaustein

    Die Todesfallleistung zahlt die vereinbarte Summe, wenn die versicherte Person an den Folgen eines Unfalls stirbt. Sie ist keine allgemeine Risikolebensversicherung.

  • Hinterbliebenenleistung in der RentenversicherungBaustein

    Vertraglich vereinbarte Leistung an Hinterbliebene, wenn die versicherte Person vor oder nach Rentenbeginn stirbt – etwa Beitragsrückgewähr, Rentengarantiezeit oder eine Hinterbliebenenrente.

Was ist wichtig?

Überschussverwendung

Beim Todesfallbonus erhöhen Überschüsse die Summe, der Bonus ist nicht garantiert. Bei der Beitragsverrechnung senken Überschüsse den Zahlbeitrag; der Beitrag kann bis zum vereinbarten Bruttobeitrag steigen.

Verlauf der Versicherungssumme

Gleichbleibend, fallend (siehe Abschnitt fallende Summe) oder steigend, je nach Tarif.

Mehrere Personen

Partner können zwei Einzelverträge, Verträge über Kreuz oder einen Vertrag auf verbundene Leben wählen (siehe Abschnitt).

Nachversicherung

Manche Tarife erlauben eine Erhöhung ohne neue Gesundheitsprüfung bei bestimmten Ereignissen wie Heirat oder Geburt – nur wenn die Bedingungen das vorsehen.

Wartezeiten, Grenzen und Nachweise

  • Selbsttötung: Leistungspflicht erst nach Ablauf von drei Jahren seit Vertragsabschluss; die Frist kann einzelvertraglich verlängert werden (§ 161 VVG).
  • Versicherung auf das Leben eines anderen: ab einer Summe über den gewöhnlichen Beerdigungskosten ist die schriftliche Einwilligung der versicherten Person nötig (§ 150 VVG).
  • Verschwiegene Vorerkrankungen können die Leistung gefährden.
  • Die Leistung ist auf die Laufzeit begrenzt; Tod nach Vertragsende löst nichts aus.

Bausteine und Varianten

Nicht jeder Baustein ist ein eigener Vertrag und nicht jeder ist bei jedem Anbieter frei wählbar. Ob ein Merkmal in einem Tarif enthalten, optional oder nicht vorgesehen ist, steht in dessen Bedingungen.

Risikolebens­versicherung auf verbundene Leben

Variante

Bei einer Risikolebensversicherung auf verbundene Leben sind beide Partner über einen einzigen Vertrag versichert. Stirbt einer von beiden während der Laufzeit, erhält der andere die Versicherungssumme. Davon zu unterscheiden ist die Versicherung über Kreuz, bei der jeder Partner einen eigenen Vertrag auf das Leben des anderen abschließt.

Wichtige Grenze: Der Vertrag erlischt nach dem ersten Leistungsfall.

Leistung, alle Grenzen und Fragen zu Risikolebensversicherung auf verbundene Leben
Was gemeint ist
Einmalige Auszahlung der Versicherungssumme beim ersten Todesfall eines der beiden Partner während der Laufzeit.
Was daraus nicht folgt
Der überlebende Partner ist danach nicht mehr versichert. Sterben beide gleichzeitig, etwa bei einem Verkehrsunfall, wird die Summe nur einmal gezahlt.
Grenzen
  • Der Vertrag erlischt nach dem ersten Leistungsfall.
  • Bei einer Trennung kann die gemeinsame Bindung schwer aufzulösen sein; die Verbraucherzentrale Hamburg rät deshalb von dieser Variante ab.
  • Einzelheiten zu Bezugsrecht und Kündigung regeln die Bedingungen des konkreten Tarifs.
Fragen dazu
  • Brauchen wir nach dem ersten Todesfall weiterhin Schutz für den Überlebenden oder die Kinder?
  • Wären zwei Einzelverträge oder Verträge über Kreuz für uns passender?
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Risikolebens­versicherung mit fallender Summe

Variante

Bei dieser Variante sinkt die Versicherungssumme nach einem vereinbarten Plan. Sie wird häufig zur Absicherung eines Darlehens genutzt, dessen Restschuld mit jeder Rate kleiner wird. Die Verbraucherzentralen empfehlen dann, Darlehens- und Versicherungssumme aufeinander abzustimmen.

Wichtige Grenze: Der Finanzbedarf der Familie muss nicht stetig sinken; die Verbraucherzentrale Hamburg hält deshalb eine konstante Summe, die bei Bedarf teilweise reduziert wird, oft für flexibler.

Leistung, alle Grenzen und Fragen zu Risikolebensversicherung mit fallender Summe
Was gemeint ist
Im Todesfall während der Laufzeit wird die zu diesem Zeitpunkt vereinbarte, bereits abgesunkene Summe gezahlt.
Was daraus nicht folgt
Die Summe folgt dem vereinbarten Plan, nicht automatisch der tatsächlichen Restschuld. Bei Sondertilgungen, Zinsänderungen oder Anschlussfinanzierung können beide auseinanderlaufen.
Grenzen
  • Der Finanzbedarf der Familie muss nicht stetig sinken; die Verbraucherzentrale Hamburg hält deshalb eine konstante Summe, die bei Bedarf teilweise reduziert wird, oft für flexibler.
  • Der Preisvorteil gegenüber einer konstanten Summe hängt vom Tarif ab.
Fragen dazu
  • Passt der Verlauf der Summe zum Tilgungsplan meines Kredits?
  • Soll neben dem Kredit auch der Lebensunterhalt der Familie abgesichert sein?
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Fragen vor einer Entscheidung

  1. Wer wäre finanziell betroffen, wenn ich sterbe – und wie lange?
  2. Welche Summe würde Kredit, laufende Kosten und Ausbildung der Kinder für eine Übergangszeit tragen?
  3. Gleichbleibende oder fallende Summe – und passt der Verlauf zu meinem Kredit?
  4. Wer soll die Summe erhalten, und wissen diese Personen von dem Vertrag?
  5. Wie werden Überschüsse verwendet und welcher Teil der Leistung ist garantiert?

Beispiel und Gegenbeispiel

Fiktives Beispiel mit Leistung

Ein Vater von zwei Kindern versichert sein Leben bis zum geplanten Ausbildungsende des jüngsten Kindes und setzt seine Partnerin als Bezugsberechtigte ein. Er stirbt im sechsten Vertragsjahr an einer Krankheit. Die Partnerin erhält die vereinbarte Versicherungssumme.

Fiktives Gegenbeispiel ohne Leistung

Eine Kundin wird im zehnten Vertragsjahr dauerhaft berufsunfähig und kann nicht mehr arbeiten. Die Risikolebensversicherung leistet nicht, weil nur der Tod versichert ist. Für Einkommensausfall bräuchte es eine Berufsunfähigkeitsversicherung.

Beide Fälle sind erfunden und dienen nur der Veranschaulichung. Sie enthalten keine Beiträge.

Häufige Fragen

Brauchen wir das, wenn beide verdienen?

Das hängt davon ab, ob ein Einkommen allein Miete oder Kredit, Betreuung und Alltag tragen könnte, wenn der andere Partner stirbt. Für Paare gibt es die Über-Kreuz-Gestaltung: Jeder versichert das Leben des anderen. Wie sich das steuerlich auswirken kann, klären wir im Gespräch.

Quellen und Stand

Quellenstand: 21.10.2026. Diese Seite erklärt allgemein und ersetzt keine Beratung im Einzelfall; maßgeblich sind immer die Versicherungsbedingungen und gesetzlichen Regelungen in ihrer jeweils gültigen Fassung.

Alle 7 Quellen mit Verwendungszweck anzeigen
  1. Verbraucherinnen und Verbraucher: Risikolebensversicherung (öffnet in neuem Tab) – Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, abgerufen am 21.10.2026

    Verwendet für: Leistung nur im Todesfall während der Laufzeit, frei wählbare Bezugsberechtigte, keine Beitragserstattung, Absicherung von Krediten; Risikolebensversicherung auf verbundene Leben: Grundprinzip Leistung im Todesfall an Bezugsberechtigte; Risikolebensversicherung mit fallender Summe: Eignung zur Kreditabsicherung

  2. Risiko-Lebensversicherung: Schutz im Todesfall (öffnet in neuem Tab) – Verbraucherzentrale Bundesverband / verbraucherzentrale.de, Stand 16.02.2026, abgerufen am 21.10.2026

    Verwendet für: Zielgruppen, Laufzeit und Summenorientierung, Todesfallbonus und Beitragsverrechnung, Ausschlüsse, Restschuld-Alternative; Risikolebensversicherung mit fallender Summe: Fallende Summe zur Darlehensabsicherung, Abstimmung von Darlehens- und Versicherungssumme

  3. § 161 VVG – Selbsttötung (öffnet in neuem Tab) – Bundesministerium der Justiz / gesetze-im-internet.de, abgerufen am 21.10.2026

    Verwendet für: Dreijahresfrist bei Selbsttötung

  4. § 150 VVG – Versicherte Person (Einwilligung bei Versicherung auf das Leben eines anderen) (öffnet in neuem Tab) – Bundesministerium der Justiz / gesetze-im-internet.de, abgerufen am 21.10.2026

    Verwendet für: Einwilligung bei Versicherung auf das Leben eines anderen

  5. Renten an Hinterbliebene (öffnet in neuem Tab) – Deutsche Rentenversicherung, abgerufen am 21.10.2026

    Verwendet für: Gesetzliche Witwen-, Witwer- und Waisenrenten als Überschneidung

  6. Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG) einschließlich Anlage 1 (Sparten) (öffnet in neuem Tab) – Bundesministerium der Justiz / gesetze-im-internet.de, abgerufen am 20.10.2026

    Verwendet für: Sparte 19 Leben (Anlage 1 VAG)

  7. Risikolebensversicherung: Schutz für die Familie (öffnet in neuem Tab) – Verbraucherzentrale Hamburg, Stand 11.06.2024, abgerufen am 21.10.2026

    Verwendet für: Risikolebensversicherung auf verbundene Leben: Funktionsweise verbundener Leben, einmalige Zahlung, Erlöschen, Bewertung der Variante; Risikolebensversicherung mit fallender Summe: Kritische Einordnung der fallenden Summe, schwankender Finanzbedarf

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