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Entführungs- und Lösegeld­versicherung

Lösegeldversicherungen decken finanzielle Folgen von Lösegeldforderungen, etwa bei Entführung, Erpressung von Unternehmen oder Cyberangriffen. Die BaFin erlaubt sie nur unter strengen Auflagen, unter anderem mit Werbeverbot und Geheimhaltungspflicht.

Wichtige Grenze: Fälle, in denen Pflichten verletzt wurden, etwa die unverzügliche Anzeige bei der Polizei, je nach Bedingungen

Überblick

Lösegeldversicherungen sind ein streng regulierter Spezialmarkt. Die Finanzaufsicht BaFin hat die Voraussetzungen im Rundschreiben 01/2026 (VA) zusammengefasst, das seit 1. April 2026 gilt und die Regeln von 1998 ablöst. Der Betrieb ist nur zulässig, wenn hohe Geheimhaltung gewahrt bleibt, die Polizeiarbeit nicht behindert wird und Absprachen mit Tätern ausgeschlossen sind. Diese Seite erklärt das Thema nur als Marktwissen; wegen des Werbeverbots und der Vertraulichkeit ist es im Wunschplan nicht vormerkbar.

Wann kann es leisten?

Eine Lösegeldforderung im versicherten Zusammenhang, zum Beispiel nach Entführung oder Bedrohung einer Person, bei Produkterpressung oder nach einem Cyberangriff, und die daraus entstehenden versicherten finanziellen Folgen nach den Bedingungen.

Was versichert sein kann – und was typischerweise nicht

Kann versichert sein

  • Finanzielle Folgen aus Lösegeldforderungen in den vereinbarten Fallgruppen, je nach Bedingungen
  • Leistungen im Rahmen der vertraglich beschriebenen Krisenbewältigung, je nach Vertrag

Typischerweise nicht versichert

  • Fälle, in denen Pflichten verletzt wurden, etwa die unverzügliche Anzeige bei der Polizei, je nach Bedingungen
  • Bündelung mit anderen Versicherungen ist nicht zulässig; Ausnahme ist die Kombination mit einer Cyberversicherung
  • Versicherungssummen, die nicht zu den wirtschaftlichen Verhältnissen des Versicherungsnehmers passen

Allgemeine Beschreibung. Was ein Vertrag konkret enthält, regeln seine Versicherungsbedingungen.

Für wen das Thema relevant sein kann

Kann relevant sein für

  • Unternehmen mit Beschäftigten in Krisenregionen oder mit Erpressungsrisiken
  • Unternehmen, die eine Cyberversicherung mit Lösegeldbaustein prüfen
  • Kein Thema für den privaten Wunschplan: Werbung ist untersagt, und der Kreis der Eingeweihten soll klein bleiben

Vorher zu klären

  • Ob ein Sicherheitsunternehmen vor Vertragsschluss präventiv beraten hat, wie es die BaFin vorsieht
  • Wer im Unternehmen von der Versicherung wissen darf (Geheimhaltungspflicht)
  • Wie das Zusammenspiel mit Polizei und Strafverfolgung im Schadenfall geregelt ist

Überschneidungen mit anderem Schutz

  • Cyberversicherung: Lösegeldforderungen nach Cyberangriffen können dort eingeschlossen sein, sofern zulässig vereinbart
  • Unfall- und Krankenversicherungen: decken gesundheitliche Folgen für Betroffene, nicht die Lösegeldforderung

Nicht verwechseln – verwandte Themen

  • Cyberversicherung für UnternehmenVersicherungsart

    Die Cyberversicherung verbindet Hilfe und Kosten nach einem Angriff, die Haftung gegenüber Dritten und eigene Schäden wie Betriebsunterbrechung und Datenwiederherstellung. Voraussetzung ist eine Informationssicherheitsverletzung, und vereinbarte IT-Sicherheitsmaßnahmen sind einzuhalten.

Was ist wichtig?

Werbeverbot

Für Lösegeldversicherungen darf nicht geworben werden; das gilt für den Versicherungsbetrieb nach dem BaFin-Rundschreiben 01/2026 (VA).

Kurze Laufzeit

Die Laufzeit beträgt höchstens ein Jahr; Verlängerungen nur unter Auflagen, insbesondere einer jährlichen Überprüfung.

Polizeiliche Anzeige

Im Schadenfall besteht die Pflicht zur unverzüglichen Anzeige bei der Polizei und zur Unterstützung der Strafverfolgung.

Wartezeiten, Grenzen und Nachweise

  • Laufzeit höchstens ein Jahr; ohne rechtzeitige Überprüfung endet ein Verlängerungsvertrag automatisch
  • Geheimhaltungspflicht des Versicherungsnehmers
  • Aufsichtsrechtlich der Sparte „sonstige finanzielle Verluste“ zugeordnet

Fragen vor einer Entscheidung

  1. Besteht für das Unternehmen ein konkretes, nachvollziehbares Erpressungs- oder Entführungsrisiko?
  2. Ist eine Lösegeldkomponente bereits in einer Cyberversicherung enthalten?
  3. Wie ist sichergestellt, dass Geheimhaltung und Anzeigepflicht eingehalten werden?

Beispiel und Gegenbeispiel

Fiktives Beispiel mit Leistung

Ein Unternehmen mit Lösegeldversicherung erhält eine Erpressungsforderung. Es zeigt den Fall sofort bei der Polizei an und folgt den vertraglichen Abläufen. Der Versicherer leistet für die versicherten finanziellen Folgen nach den Bedingungen.

Fiktives Gegenbeispiel ohne Leistung

Ein Unternehmen verschweigt eine Erpressung gegenüber Polizei und Versicherer und regelt sie eigenmächtig. Wegen der verletzten Anzeigepflicht kann der Versicherungsschutz entfallen.

Beide Fälle sind erfunden und dienen nur der Veranschaulichung. Sie enthalten keine Beiträge.

Quellen und Stand

Quellenstand: 21.10.2026. Diese Seite erklärt allgemein und ersetzt keine Beratung im Einzelfall; maßgeblich sind immer die Versicherungsbedingungen und gesetzlichen Regelungen in ihrer jeweils gültigen Fassung.

Alle 1 Quellen mit Verwendungszweck anzeigen
  1. Rundschreiben 01/2026 (VA): Hinweise der BaFin zum Betrieb von Lösegeldversicherungen (öffnet in neuem Tab) – Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), 01.04.2026, ersetzt R 3/1998 (VA), abgerufen am 21.10.2026

    Verwendet für: Anwendungsbereich, Zulässigkeitsgrundsatz, Werbe- und Bündelungsverbot, Laufzeit, Versicherungssumme, Präventivberatung, Geheimhaltung, Polizeianzeige, Sparte 16, Ablösung R 3/1998

Frage zu diesem Thema?

Jan ordnet das Thema im Gespräch ein und sagt offen, ob er dazu eine Lösung der uniVersa anbieten kann.

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