Überblick
Die Schwere-Krankheiten-Versicherung, auch Dread-Disease-Versicherung genannt, zahlt eine vereinbarte Summe aus, wenn eine im Vertrag ausdrücklich aufgeführte schwere Krankheit oder ein definiertes Ereignis eintritt, etwa Krebs, Herzinfarkt oder Schlaganfall in einem bestimmten Schweregrad. Ob Sie noch arbeiten können, spielt keine Rolle. Nach Angaben der Verbraucherzentralen wird die Summe einmalig gezahlt, eine monatliche Rente ist nicht vorgesehen, und mit der Auszahlung endet der Vertrag. Wie viele Krankheiten versichert sind, unterscheidet sich stark zwischen den Anbietern.
Wann kann es leisten?
Die Diagnose einer im Vertrag definierten Krankheit oder ein definierter Eingriff wie eine Bypass-Operation oder Organtransplantation, wenn das verlangte Stadium oder der verlangte Schweregrad erreicht ist. Frühe Krebsstadien sind laut Verbraucherzentralen oft nicht erfasst.
Was versichert sein kann – und was typischerweise nicht
Kann versichert sein
- Einmalige Kapitalzahlung in Höhe der vereinbarten Versicherungssumme nach Diagnose einer versicherten Krankheit; das Geld ist frei verwendbar.
- Je nach Tarif eine Todesfallleistung, wenn die versicherte Person an einer versicherten Krankheit stirbt.
- Je nach Tarif Optionen wie Nachversicherung zu bestimmten Anlässen oder die Mitversicherung von Kindern.
Typischerweise nicht versichert
- Krankheiten, die nicht in der Liste des Vertrags stehen; nicht jede schwere Diagnose ist automatisch versichert.
- Nach Darstellung der Verbraucherzentralen typischerweise Erkrankungen des Bewegungsapparats, Rheuma und psychische Erkrankungen wie Depressionen.
- Eine zweite Erkrankung nach bereits erfolgter Auszahlung, weil der Vertrag dann endet.
Allgemeine Beschreibung. Was ein Vertrag konkret enthält, regeln seine Versicherungsbedingungen.
Für wen das Thema relevant sein kann
Kann relevant sein für
- Menschen, die für den Fall einer schweren Diagnose schnell verfügbares Kapital wünschen, etwa für Umbau, zusätzliche Behandlungen oder eine Auszeit.
- Personen, die nach erfolgloser Suche nach Berufsunfähigkeits-, Erwerbsunfähigkeits- und Grundfähigkeitsschutz eine weitere Möglichkeit prüfen; die Verbraucherzentralen sehen sie erst an vierter Stelle.
Vorher zu klären
- Welche Krankheiten in welchem Stadium versichert sind und wie sie definiert werden.
- Welche Warte- und Karenzzeiten gelten.
- Ob die Versicherungssumme zum Zweck passt; Einkommensausfall über viele Jahre auszugleichen, würde sehr hohe Summen erfordern.
Überschneidungen mit anderem Schutz
- Berufsunfähigkeitsversicherung: Manche BU-Tarife enthalten eine befristete Zusatzleistung bei schwerer Krankheit. Ein Ersatz für die BU ist die Dread-Disease-Versicherung nach Einschätzung der Verbraucherzentralen nicht.
- Risikolebensversicherung: Sie leistet beim versicherten Todesfall während der Laufzeit. Gesetzliche und vertragliche Ausnahmen bleiben zu beachten.
- Krankenversicherung: Sie übernimmt Behandlungskosten; die Dread-Disease-Summe ist dagegen eine frei verwendbare Geldleistung.
Nicht verwechseln – verwandte Themen
- BerufsunfähigkeitsversicherungVersicherungsart
Die Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt eine vereinbarte monatliche Rente, wenn Sie Ihren zuletzt ausgeübten Beruf aus gesundheitlichen Gründen voraussichtlich auf Dauer ganz oder teilweise nicht mehr ausüben können. Eine kurze Krankschreibung ist noch keine Berufsunfähigkeit.
- GrundfähigkeitsversicherungVersicherungsart
Die Grundfähigkeitsversicherung zahlt eine Rente, wenn Sie eine im Vertrag genau beschriebene Fähigkeit wie Sehen, Gehen oder den Gebrauch einer Hand verlieren. Auf den Beruf kommt es nicht an; ein pauschaler BU-Ersatz ist sie nicht.
- RisikolebensversicherungVersicherungsart
Zahlt eine vereinbarte Summe an die Bezugsberechtigten, wenn die versicherte Person während der Vertragslaufzeit stirbt. Sie ist reiner Todesfallschutz – kein Sparvertrag und kein allgemeiner Einkommensersatz.
Was ist wichtig?
Leistung nach Diagnose
Die Summe wird nach Diagnose und Nachweis des Schweregrads fällig, nicht erst nach Feststellung bleibender Schäden; der spätere Heilungsverlauf spielt nach Angaben der Verbraucherzentralen keine Rolle.
Steuerliche Einordnung
Nach Angaben der Verbraucherzentralen ist die Auszahlung für Privatpersonen steuerfrei, während eine BU-Rente mit dem Ertragsanteil steuerpflichtig ist. Ihre persönliche Situation klären Sie mit dem Finanzamt oder einer steuerlichen Beratung.
Wartezeiten, Grenzen und Nachweise
- Wartezeiten nach Vertragsbeginn und gegebenenfalls Karenzzeiten nach der Diagnose, je nach Tarif.
- Mindeststadien und genaue Krankheitsdefinitionen.
- Gesundheitsfragen beim Antrag, mit möglichen Ausschlüssen, Zuschlägen oder Ablehnung.
Fragen vor einer Entscheidung
- Welche Krankheiten sind versichert, und welches Stadium wird jeweils verlangt?
- Welche Warte- und Karenzzeiten gelten?
- Habe ich eine Berufsunfähigkeits-, Erwerbsunfähigkeits- oder Grundfähigkeitsversicherung ernsthaft geprüft?
Beispiel und Gegenbeispiel
Fiktives Beispiel mit Leistung
Bei einer Frau wird ein Herzinfarkt mit den im Vertrag beschriebenen Befunden festgestellt. Sie reicht die Arztberichte ein; der Versicherer zahlt die vereinbarte Summe einmalig aus. Sie nutzt das Geld, um ihre Arbeitszeit für ein Jahr zu verringern.
Fiktives Gegenbeispiel ohne Leistung
Ein Fliesenleger kann wegen schwerer Kniearthrose seinen Beruf nicht mehr ausüben. Arthrose steht nicht auf der Liste der versicherten Krankheiten. Die Dread-Disease-Versicherung zahlt nicht.
Beide Fälle sind erfunden und dienen nur der Veranschaulichung. Sie enthalten keine Beiträge.
Quellen und Stand
Quellenstand: 21.10.2026. Diese Seite erklärt allgemein und ersetzt keine Beratung im Einzelfall; maßgeblich sind immer die Versicherungsbedingungen und gesetzlichen Regelungen in ihrer jeweils gültigen Fassung.
Alle 2 Quellen mit Verwendungszweck anzeigen
- Dread-Disease-Versicherung – eine Alternative gegen Berufsunfähigkeit? (öffnet in neuem Tab) – Verbraucherzentrale (Gemeinschaftsredaktion), Stand 18.03.2026, abgerufen am 21.10.2026
Verwendet für: Leistungsprinzip, Einmalzahlung, Vertragsende nach Auszahlung, typische Krankheiten und Ausschlüsse, frühe Krebsstadien, Steuer, Rangfolge der Alternativen
- Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG) einschließlich Anlage 1 (Sparten) (öffnet in neuem Tab) – Bundesministerium der Justiz / gesetze-im-internet.de, abgerufen am 20.10.2026
Verwendet für: VAG-Sparte 19 (Leben): als Personenversicherung mit Kapitalleistung von Lebensversicherern betrieben; wird sie im Einzelfall von einem Schaden-/Unfallversicherer angeboten, kämen Sparte 1 oder 2 in Betracht – je Anbieter zu prüfen.