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Versicherungswissen

Mietwagen-Selbstbehalt­versicherung

Die Mietwagen-Selbstbehaltversicherung erstattet den Eigenanteil, den der Autovermieter nach einem Schaden am Mietwagen trotz Vollkasko berechnet. Sie ergänzt den Mietvertrag, ersetzt aber nicht dessen Haftpflicht- und Kaskoschutz.

Wichtige Grenze: Fahrten durch Personen, die im Mietvertrag nicht als Fahrer eingetragen sind.

Frage im Gespräch klären

Überblick

Mietwagen werden meist mit Haftpflicht und einer Vollkasko mit Selbstbehalt vermietet. Kommt es zu einem Schaden, stellt der Vermieter den Selbstbehalt in Rechnung. Eine Selbstbehaltversicherung – angeboten von Reiseversicherern oder als Teil von Kreditkarten – erstattet diesen Eigenanteil. Manche Produkte erhöhen zusätzlich die oft niedrige Haftpflicht-Deckungssumme des Mietvertrags im Ausland („Mallorca-Police“).

Wann kann es leisten?

Ein Schaden am Mietfahrzeug, für den der Vermieter laut Mietvertrag einen Selbstbehalt fordert – je nach Produkt bei Unfall, Diebstahl, Vandalismus oder Elementarereignissen.

Was versichert sein kann – und was typischerweise nicht

Kann versichert sein

  • Der im Mietvertrag vereinbarte und vom Vermieter berechnete Selbstbehalt bis zur Versicherungssumme.
  • Je nach Produkt Schäden an Reifen, Unterboden, Scheiben, Spiegeln oder Dach, wenn der Mietvertrag dafür keinen Schutz vorsieht.
  • Je nach Produkt eine Aufstockung der Kfz-Haftpflicht des Mietwagens.

Typischerweise nicht versichert

  • Fahrten durch Personen, die im Mietvertrag nicht als Fahrer eingetragen sind.
  • Je nach Produkt Schäden an Innenraum oder Ölwanne sowie bestimmte Fahrzeugarten wie Motorräder oder Camper.
  • Schäden, die der Mietvertrag ohnehin nicht als Kaskoschaden anerkennt, etwa bei Vertragsverstößen.
  • Fahrzeuge, die nicht von einer offiziellen Vermietung stammen, etwa Probefahrten.

Allgemeine Beschreibung. Was ein Vertrag konkret enthält, regeln seine Versicherungsbedingungen.

Für wen das Thema relevant sein kann

Kann relevant sein für

  • Reisende, die im In- oder Ausland Mietwagen nutzen und keinen Schutz über die Kreditkarte haben.
  • Wer den teuren Selbstbehaltverzicht beim Vermieter vermeiden möchte.

Vorher zu klären

  • Enthält der Mietvertrag Haftpflicht und Vollkasko, und wie hoch ist der Selbstbehalt?
  • Bietet die eigene Kreditkarte oder eine Jahres-Reiseversicherung bereits Selbstbehaltschutz?
  • Welche Fahrer werden im Mietvertrag eingetragen?
  • Welche Fahrzeugart wird gemietet, und für wie viele Tage?

Überschneidungen mit anderem Schutz

  • Mallorca-Police: ergänzt die Kfz-Haftpflicht des Mietwagens auf deutsches Niveau und ist häufig schon in der eigenen Kfz-Haftpflicht enthalten.
  • Kreditkarten-Versicherungen: Schutz kann bereits über die Kreditkarte bestehen, mit der gebucht wurde.
  • Vollkasko mit Rückerstattung: Wer von Deutschland aus bucht, kann eine Vollkasko wählen, bei der Schäden nach der Rückkehr abgewickelt werden.

Nicht verwechseln – verwandte Themen

  • Kfz-VersicherungVersicherungsart

    Die Kfz-Haftpflicht ist für Halter von Kraftfahrzeugen und Anhängern gesetzliche Pflicht und zahlt Schäden, die Sie mit dem Fahrzeug anderen zufügen. Teilkasko und Vollkasko sind freiwillige Bausteine für Schäden am eigenen Fahrzeug.

  • Reise-SchutzbriefAssistance

    Der Reise-Schutzbrief organisiert Hilfe in Notlagen auf Reisen – etwa Arztvermittlung, Benachrichtigung von Angehörigen oder Hilfe bei verlorenen Zahlungsmitteln. Organisieren und Bezahlen sind dabei zu unterscheiden: Manche Leistungen sind nur Vermittlung oder Darlehen.

Was ist wichtig?

Vorleistung

Im Schadenfall berechnet der Vermieter den Selbstbehalt meist sofort, etwa über die Kaution auf der Kreditkarte; die Versicherung erstattet anschließend gegen Nachweis.

Belege

Mietvertrag, Unfallbericht, Rechnung des Vermieters sowie Nachweise über Kaution und gezahlten Selbstbehalt sollten aufbewahrt werden.

Wartezeiten, Grenzen und Nachweise

  • Die Erstattung ist auf die vereinbarte Versicherungssumme begrenzt.
  • Viele Produkte gelten nur für eine begrenzte Mietdauer pro Reise.
  • Schaden und Selbstbehaltrechnung sind fristgerecht beim Versicherer zu melden.

Fragen vor einer Entscheidung

  1. Habe ich schon Selbstbehaltschutz über Kreditkarte oder Reiseversicherung?
  2. Welche Schäden schließt der Mietvertrag aus, und übernimmt die Versicherung diese?
  3. Sind alle Fahrer im Mietvertrag eingetragen?

Beispiel und Gegenbeispiel

Fiktives Beispiel mit Leistung

Im Urlaub streift eine Reisende beim Einparken eine Mauer. Der Vermieter belastet ihre Kreditkarte mit dem Selbstbehalt aus dem Mietvertrag. Nach der Rückkehr reicht sie Mietvertrag und Rechnung ein; die Selbstbehaltversicherung erstattet den Betrag.

Fiktives Gegenbeispiel ohne Leistung

Ein Freund, der nicht im Mietvertrag eingetragen ist, fährt den Mietwagen und verursacht einen Schaden. Weil nur eingetragene Fahrer geschützt sind, erstattet die Versicherung den Selbstbehalt nicht.

Beide Fälle sind erfunden und dienen nur der Veranschaulichung. Sie enthalten keine Beiträge.

Quellen und Stand

Quellenstand: 21.10.2026. Diese Seite erklärt allgemein und ersetzt keine Beratung im Einzelfall; maßgeblich sind immer die Versicherungsbedingungen und gesetzlichen Regelungen in ihrer jeweils gültigen Fassung.

Alle 5 Quellen mit Verwendungszweck anzeigen
  1. Auslandsurlaub mit dem Mietwagen: So vermeiden Sie Ärger und Fallen (öffnet in neuem Tab) – Verbraucherzentrale, Stand 31.07.2026, abgerufen am 21.10.2026

    Verwendet für: Vollkasko ohne Selbstbeteiligung empfohlen, Vollkasko mit Rückerstattung, nur angemeldete Fahrer, Kaution über Kreditkarte, Belege aufbewahren

  2. Auslandsreisen – welcher Versicherungsschutz ist notwendig? (öffnet in neuem Tab) – Verbraucherzentrale, Stand 18.03.2026, abgerufen am 21.10.2026

    Verwendet für: Mallorca-Police und Traveller-Police für Mietwagen, oft in eigener Kfz-Haftpflicht enthalten

  3. Mietwagen-Versicherung – Selbstbehalt versichern (öffnet in neuem Tab) – HanseMerkur Reiseversicherung, abgerufen am 21.10.2026

    Verwendet für: Beleg für Selbstbehaltversicherung (Eigenanteil wird ersetzt) und Ergänzung der Haftpflicht-Deckungssumme

  4. Mietwagen-Versicherung (öffnet in neuem Tab) – ERGO Reiseversicherung, abgerufen am 21.10.2026

    Verwendet für: Beleg: Übernahme des im Mietvertrag vereinbarten Selbstbehalts, berechtigte Fahrer, ausgeschlossene Schäden und Fahrzeugarten, nur offizielle Vermietungen

  5. Versicherungen rund ums Reisen (Verbraucherbroschüre) (öffnet in neuem Tab) – Gesamtverband der Versicherer (GDV) / DieVersicherer.de, Stand Januar 2025, abgerufen am 21.10.2026

    Verwendet für: Mallorca-Police gleicht Ansprüche über die Deckung der Mietwagenversicherung hinaus aus

Frage zu diesem Thema?

Jan ordnet das Thema im Gespräch ein und sagt offen, ob er dazu eine Lösung der uniVersa anbieten kann.

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