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Versicherungswissen

Kapitalisierungsgeschäfte

Kapitalisierungsgeschäfte sind Geschäfte von Lebensversicherern, bei denen gegen vorher festgelegte Zahlungen eine Leistung bestimmter Dauer und Höhe zugesagt wird – ohne dass ein Lebensrisiko wie Tod oder Langlebigkeit versichert ist. Das VAG führt sie als Sparte Nr. 23.

Wichtige Grenze: Ein biometrisches Risiko: Es gibt keine Leistung, weil jemand stirbt, krank wird oder besonders lange lebt.

Überblick

Nach der Solvabilität-II-Richtlinie sind Kapitalisierungsgeschäfte Geschäfte, denen ein versicherungsmathematisches Verfahren zugrunde liegt und bei denen gegen im Voraus festgesetzte einmalige oder wiederkehrende Zahlungen Verpflichtungen von bestimmter Dauer und Höhe übernommen werden. Begrifflich wichtig: Anders als bei einer Versicherung hängt die Leistung nicht vom Eintritt eines ungewissen Ereignisses wie Tod oder Erleben ab. Es wird kein versichertes Risiko übernommen, sondern ein Sparvorgang kalkuliert.

Wann kann es leisten?

Die Leistung wird zum vereinbarten Termin oder nach vereinbarter Dauer fällig; ein Versicherungsfall im eigentlichen Sinn, etwa Tod oder Krankheit, ist nicht erforderlich.

Was versichert sein kann – und was typischerweise nicht

Kann versichert sein

  • Eine vertraglich zugesagte Leistung bestimmter Dauer und Höhe gegen vorher festgelegte Zahlungen.
  • Aufsichtsrechtlich: die Zuordnung zur Sparte Nr. 23, sodass das Geschäft der Versicherungsaufsicht unterliegt, wenn es ein Lebensversicherer betreibt.

Typischerweise nicht versichert

  • Ein biometrisches Risiko: Es gibt keine Leistung, weil jemand stirbt, krank wird oder besonders lange lebt.
  • Eine Absicherung der Familie oder der Arbeitskraft – dafür sind Risikolebens-, Berufsunfähigkeits- oder Rentenversicherungen gedacht.

Allgemeine Beschreibung. Was ein Vertrag konkret enthält, regeln seine Versicherungsbedingungen.

Für wen das Thema relevant sein kann

Kann relevant sein für

  • Interessierte, die den Begriff in der Spartenliste des VAG oder in Vertragsunterlagen finden.
  • Personen und Einrichtungen, denen ein Lebensversicherer ein solches Geschäft anbietet und die es von einer Versicherung unterscheiden möchten.

Vorher zu klären

  • Ob ein Vertrag tatsächlich ein Kapitalisierungsgeschäft oder eine Lebensversicherung mit Todesfallleistung ist – das bestimmt Leistung, Kündigungsrechte und steuerliche Behandlung.
  • Welche Leistung garantiert ist und welche von Überschüssen abhängt.
  • Ob und für wen der jeweilige Versicherer solche Verträge überhaupt anbietet; das ergibt sich nur aus dessen eigenen Unterlagen.

Überschneidungen mit anderem Schutz

  • Kapitallebens- und Rentenversicherungen: enthalten zusätzlich biometrische Leistungen wie Todesfallschutz oder lebenslange Rente.
  • Bank- und Sparprodukte: ähneln wirtschaftlich, unterliegen aber anderer Aufsicht und anderen Sicherungseinrichtungen.

Nicht verwechseln – verwandte Themen

  • TontinengeschäfteSystemwissen

    Eine Tontine ist eine Gemeinschaft, deren Mitglieder Beiträge zusammenlegen; das Vermögen wird später unter den Überlebenden verteilt. Das VAG führt Tontinengeschäfte als eigene Sparte (Nr. 22) – ein aktuelles Endkundenangebot in Deutschland folgt daraus nicht.

  • Private RentenversicherungVersicherungsart

    Zahlt ab einem vereinbarten Rentenbeginn eine lebenslange Rente aus dem angesparten Kapital – je nach Vertrag mit Kapitalwahlrecht, Hinterbliebenenleistung und garantierten sowie nicht garantierten Bestandteilen.

Was ist wichtig?

Versicherungsmathematische Kalkulation

Die Zusage beruht auf einem versicherungsmathematischen Verfahren, nicht auf einem versicherten Ereignis.

Sparte Nr. 23 VAG

Eigene Sparte neben der allgemeinen Lebensversicherung (Nr. 19) und der fondsgebundenen Lebensversicherung (Nr. 21).

Wartezeiten, Grenzen und Nachweise

  • Dauer und Höhe der Verpflichtung werden bei Vertragsschluss festgelegt.
  • Ohne versichertes Risiko gibt es keine Leistung „im Ernstfall“ vor dem vereinbarten Termin, sofern der Vertrag nichts anderes vorsieht.

Fragen vor einer Entscheidung

  1. Enthält mein Vertrag eine Leistung im Todesfall oder nur eine Zahlung zum vereinbarten Termin?
  2. Welche Leistung ist garantiert?
  3. Welche Kündigungs- und Auszahlungsregeln gelten vor dem Ende der Laufzeit?

Beispiel und Gegenbeispiel

Fiktives Beispiel mit Leistung

Eine Einrichtung zahlt bei einem Lebensversicherer einen Einmalbetrag ein; vereinbart ist eine bestimmte Auszahlung nach zehn Jahren. Nach Ablauf der zehn Jahre wird die vereinbarte Leistung fällig, unabhängig davon, ob jemand gestorben ist.

Fiktives Gegenbeispiel ohne Leistung

Der Ansprechpartner der Einrichtung stirbt im dritten Jahr. Weil kein Todesfallrisiko versichert ist, löst sein Tod keine Leistung aus; es bleibt beim vereinbarten Auszahlungstermin.

Beide Fälle sind erfunden und dienen nur der Veranschaulichung. Sie enthalten keine Beiträge.

Quellen und Stand

Quellenstand: 21.10.2026. Diese Seite erklärt allgemein und ersetzt keine Beratung im Einzelfall; maßgeblich sind immer die Versicherungsbedingungen und gesetzlichen Regelungen in ihrer jeweils gültigen Fassung.

Alle 2 Quellen mit Verwendungszweck anzeigen
  1. Anlage 1 VAG – Einteilung der Risiken nach Sparten (öffnet in neuem Tab) – Bundesministerium der Justiz / gesetze-im-internet.de, abgerufen am 21.10.2026

    Verwendet für: Sparte Nr. 23 Kapitalisierungsgeschäfte

  2. Richtlinie 2009/138/EG (Solvabilität II), Artikel 2 – Anwendungsbereich (öffnet in neuem Tab) – Europäisches Parlament und Rat; Textwiedergabe gesetze.legal, abgerufen am 21.10.2026

    Verwendet für: Begriff der Kapitalisierungsgeschäfte (versicherungsmathematisches Verfahren, festgesetzte Zahlungen, bestimmte Dauer und Höhe)

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Jan ordnet das Thema im Gespräch ein und sagt offen, ob er dazu eine Lösung der uniVersa anbieten kann.

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