1. Versicherungswissen
  2. Selbstständige und Unternehmen

Versicherungswissen · über Jan anfragbar

Versicherungen für Selbstständige und Unternehmen

Wer selbstständig ist oder einen Betrieb führt, hat zwei Seiten abzusichern: die eigene Person und den Betrieb. Dieser Überblick ordnet die betrieblichen Themen nach Haftung, Sachen und Ertrag, Personen und Recht.

Wichtige Grenze: Das allgemeine Unternehmerrisiko, etwa schlechte Auftragslage, Preisrückgang oder Fehlentscheidungen ohne versicherten Schaden.

Gewerbe besprechen

Überblick

Eine „Gewerbeversicherung“ als einzelnen Vertrag gibt es nicht. Der Begriff fasst mehrere Versicherungsarten zusammen, die Risiken aus einer selbstständigen Tätigkeit betreffen. Sinnvoll ist eine Ordnung in vier Gruppen: Haftung gegenüber anderen, Schäden an eigenen Sachen und daraus folgender Ertragsausfall, Absicherung von Personen sowie Rechtskosten. Daneben steht die persönliche Absicherung der Unternehmerin oder des Unternehmers, etwa Krankenversicherung, Einkommen bei Krankheit und Berufsunfähigkeit.

Wann kann es leisten?

Einen gemeinsamen Auslöser gibt es nicht. Jede Versicherungsart hat ihren eigenen Versicherungsfall: in der Haftpflicht der Schadenersatzanspruch eines Dritten, in der Sachversicherung ein versicherter Schaden an eigenen Sachen, in der Cyberversicherung eine Informationssicherheitsverletzung, im Rechtsschutz ein bedingungsgemäßer Rechtsstreit.

Was versichert sein kann – und was typischerweise nicht

Kann versichert sein

  • Haftung: Betriebs- und Berufshaftpflicht, bei beratenden Tätigkeiten die Vermögensschadenhaftpflicht, je nach Betrieb Produkt- und Umweltrisiken sowie die Haftung der Geschäftsleitung (D&O).
  • Sachen und Ertrag: Betriebsinhalt (Einrichtung, Waren), Elektronik, Waren auf dem Transport und der Ertragsausfall nach einem versicherten Sachschaden.
  • Personen: Unfallschutz für Beschäftigte über eine Gruppenunfallversicherung und die finanzielle Absicherung des Betriebs beim Ausfall einer Schlüsselperson.
  • Recht und Vermögen: Firmenrechtsschutz, Cyberversicherung und Vertrauensschadenversicherung gegen kriminelle Handlungen.

Typischerweise nicht versichert

  • Das allgemeine Unternehmerrisiko, etwa schlechte Auftragslage, Preisrückgang oder Fehlentscheidungen ohne versicherten Schaden.
  • Ansprüche auf Erfüllung eines Vertrags, also die eigene Leistung selbst: Die Haftpflichtversicherung zahlt nicht dafür, dass eine Arbeit ordentlich nachgebessert wird.
  • Risiken, die im Vertrag nicht beschrieben sind: Betriebliche Verträge versichern in der Regel nur die im Versicherungsschein genannten Tätigkeiten und Eigenschaften.

Allgemeine Beschreibung. Was ein Vertrag konkret enthält, regeln seine Versicherungsbedingungen.

Für wen das Thema relevant sein kann

Kann relevant sein für

  • Gründerinnen und Gründer, die Privat- und Betriebsabsicherung zum ersten Mal ordnen.
  • Freiberufler, Solo-Selbstständige, Handwerksbetriebe, Praxen und kleine Unternehmen.
  • Betriebe, deren Tätigkeit, Größe oder Standort sich verändert hat und deren Verträge seit Jahren nicht geprüft wurden.

Vorher zu klären

  • Welche Tätigkeiten der Betrieb tatsächlich ausübt, auch Nebentätigkeiten, und ob sie im Vertrag genau so beschrieben sind.
  • Ob ein Berufsgesetz, eine Kammer, ein Auftraggeber oder ein Vermieter eine bestimmte Versicherung verlangt.
  • Ob Beschäftigte bei der zuständigen Berufsgenossenschaft angemeldet sind und ob sich die Inhaberin oder der Inhaber dort freiwillig versichern kann.
  • Welche Risiken den Betrieb ernsthaft gefährden würden und welche er selbst tragen kann.

Überschneidungen mit anderem Schutz

  • Die gesetzliche Unfallversicherung schützt Beschäftigte bei Arbeits- und Wegeunfällen; Unternehmer können sich dort auf Antrag freiwillig versichern (§ 6 SGB VII).
  • Private und betriebliche Haftpflicht trennen: Die Privathaftpflicht deckt in aller Regel keine Schäden aus beruflicher oder gewerblicher Tätigkeit.
  • Viele Risiken lassen sich in einem Vertrag bündeln. Mehrere genannte Risiken bedeuten nicht automatisch mehrere zusätzliche Verträge.

Nicht verwechseln – verwandte Themen

  • BetriebshaftpflichtversicherungVersicherungsart

    Die Betriebshaftpflicht prüft Schadenersatzansprüche, die Dritte wegen Personen- oder Sachschäden aus der betrieblichen Tätigkeit erheben, zahlt berechtigte Ansprüche und wehrt unberechtigte ab. Versichert ist das im Vertrag beschriebene Betriebsrisiko.

  • BerufshaftpflichtversicherungVersicherungsart

    Die Berufshaftpflicht deckt Haftungsrisiken aus einer bestimmten beruflichen, oft freiberuflichen Tätigkeit. Für einige Berufe schreibt ein Gesetz sie vor, etwa für Rechtsanwälte, Steuerberater und erlaubnispflichtige Versicherungsvermittler.

  • VermögensschadenhaftpflichtversicherungVersicherungsart

    Die Vermögensschadenhaftpflicht deckt Ansprüche wegen reiner Vermögensschäden, die ohne Personen- oder Sachschaden entstehen, etwa durch fehlerhafte Beratung. Wann der Versicherungsfall eintritt, hängt vom Bedingungswerk ab.

  • UmwelthaftpflichtversicherungVersicherungsart

    Die Umwelthaftpflicht deckt privatrechtliche Schadenersatzansprüche Dritter wegen Personen- oder Sachschäden, die durch Stoffe, Gase, Geräusche oder andere Umwelteinwirkungen über Boden, Luft oder Wasser entstanden sind. Versichert sind nur die ausdrücklich genannten Risiken.

  • Cyberversicherung für UnternehmenVersicherungsart

    Die Cyberversicherung verbindet Hilfe und Kosten nach einem Angriff, die Haftung gegenüber Dritten und eigene Schäden wie Betriebsunterbrechung und Datenwiederherstellung. Voraussetzung ist eine Informationssicherheitsverletzung, und vereinbarte IT-Sicherheitsmaßnahmen sind einzuhalten.

  • D&O-VersicherungVersicherungsart

    Die D&O-Versicherung schützt Geschäftsführer, Vorstände und Aufsichtsräte, wenn sie wegen einer Pflichtverletzung bei ihrer Organtätigkeit für einen Vermögensschaden haftbar gemacht werden. Sie folgt in den GDV-Mustern dem Anspruchserhebungsprinzip.

  • BetriebsinhaltsversicherungVersicherungsart

    Die Betriebsinhaltsversicherung schützt Einrichtung, Maschinen, Waren und Vorräte eines Betriebs gegen ausdrücklich benannte Gefahren wie Feuer, Einbruchdiebstahl, Leitungswasser oder Sturm. Versichert ist der Sachschaden – nicht der Ertragsausfall, der danach entsteht.

  • Betriebsunterbrechungsversicherung nach SachschadenVersicherungsart

    Die Betriebsunterbrechungsversicherung ersetzt den Ertragsausfall – fortlaufende Kosten und entgangenen Gewinn –, wenn ein versicherter Sachschaden den Betrieb lahmlegt. Ein Umsatzrückgang ohne versicherten Sachschaden ist nicht versichert.

  • ElektronikversicherungVersicherungsart

    Die Elektronikversicherung schützt betriebsfertige elektronische Anlagen und Geräte gegen unvorhergesehene Sachschäden und Diebstahl – auch bei Bedienfehlern, Überspannung oder Feuchtigkeit. Daten und Software sind keine Sachen und nur bei besonderer Vereinbarung erfasst.

  • Transportversicherung für WarenVersicherungsart

    Die Transportversicherung für Waren ersetzt den Wert von Gütern, die auf dem Transport beschädigt werden oder verloren gehen – unabhängig davon, ob ein Frachtführer haftet. Sie schützt den Eigentümer der Ware, nicht den Transporteur.

  • FirmenrechtsschutzVersicherungsart

    Der Firmenrechtsschutz übernimmt Kosten für bestimmte Rechtsstreitigkeiten aus einer gewerblichen, freiberuflichen oder sonstigen selbstständigen Tätigkeit. Welche Rechtsbereiche versichert sind, ergibt sich aus den vereinbarten Leistungsarten.

  • GruppenunfallversicherungVariante

    Eine Gruppenunfallversicherung ist eine private Unfallversicherung, die ein Arbeitgeber für Beschäftigte oder andere definierte Gruppen abschließt. Sie leistet die vereinbarten Summen nach einem Unfall und ergänzt die gesetzliche Unfallversicherung, ohne sie zu ersetzen.

  • SchlüsselpersonenversicherungZielgruppenkonzept

    Mit einer Schlüsselpersonenversicherung sichert ein Unternehmen die finanziellen Folgen ab, wenn eine zentrale Person stirbt oder je nach Vertrag dauerhaft ausfällt. Das ist kein eigener Vertragstyp, sondern meist eine Risikolebensversicherung, die das Unternehmen auf das Leben dieser Person abschließt.

  • VertrauensschadenversicherungVersicherungsart

    Die Vertrauensschadenversicherung ersetzt Vermögensschäden, die einem Unternehmen durch vorsätzliche unerlaubte Handlungen eigener Vertrauenspersonen entstehen, etwa Unterschlagung oder Betrug. Je nach Vertrag sind auch Taten externer Dritter eingeschlossen.

  • BerufsunfähigkeitsversicherungVersicherungsart

    Die Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt eine vereinbarte monatliche Rente, wenn Sie Ihren zuletzt ausgeübten Beruf aus gesundheitlichen Gründen voraussichtlich auf Dauer ganz oder teilweise nicht mehr ausüben können. Eine kurze Krankschreibung ist noch keine Berufsunfähigkeit.

  • KrankentagegeldVersicherungsart

    Vereinbarter Tagessatz als Ersatz für Verdienstausfall bei ärztlich festgestellter Arbeitsunfähigkeit, ab einem vereinbarten Tag. Krankentagegeld ist kein Krankenhaustagegeld und geht nicht automatisch nahtlos in eine Berufsunfähigkeitsrente über.

  • Private KrankenvollversicherungVersicherungsart

    Die private Krankenvollversicherung ersetzt für Selbstständige, Beamte, versicherungsfreie Angestellte und weitere Gruppen die gesetzliche Krankenversicherung. Leistungen, Beitrag und spätere Wechselmöglichkeiten richten sich nach Tarif, Eintrittsalter und Gesundheitszustand – die Entscheidung bindet oft auf Dauer.

Was ist wichtig?

Beschriebenes Risiko

Versichert ist in der betrieblichen Haftpflicht das im Versicherungsschein beschriebene Risiko mit seinen Tätigkeiten und Betriebsstätten. Neue Tätigkeiten müssen gemeldet werden.

Versicherungssumme und Jahreshöchstleistung

Je Schadenfall gilt eine vereinbarte Versicherungssumme, oft zusätzlich begrenzt für alle Schäden eines Jahres.

Selbstbehalt

Je Schaden kann ein Eigenanteil vereinbart sein; er senkt die Leistung des Versicherers im Schadenfall.

Persönliche Absicherung

Krankenversicherung, Krankentagegeld und Berufsunfähigkeit betreffen die Person und laufen unabhängig vom Betrieb weiter.

Wartezeiten, Grenzen und Nachweise

  • Rechtsschutz: Nach den GDV-Musterbedingungen gilt für den Rechtsschutz für Selbstständige oder Firmen grundsätzlich eine Wartezeit von drei Monaten, mit Ausnahmen etwa im Schadenersatz- und Strafrechtsschutz.
  • Anzeigepflichten: Gefahrerhöhungen und neue Risiken sind dem Versicherer je nach Bedingungen zu melden.
  • Obliegenheiten: Gerade in der Cyberversicherung hängen Leistungen auch von vereinbarten Sicherheitsmaßnahmen ab.

Fragen vor einer Entscheidung

  1. Welche Schäden könnte meine Tätigkeit bei anderen verursachen, und wie hoch könnten sie werden?
  2. Welche Versicherungen verlangt mein Berufsrecht, ein Auftraggeber oder mein Vermieter ausdrücklich?
  3. Wie lange könnte mein Betrieb ohne Einnahmen auskommen, wenn Räume, Technik oder Daten ausfallen?
  4. Ist meine persönliche Absicherung unabhängig vom Betrieb geregelt?

Beispiel und Gegenbeispiel

Fiktives Beispiel mit Leistung

Eine Malermeisterin gründet ihren Betrieb. Sie klärt, dass ihre Tätigkeit in einer Betriebshaftpflicht beschrieben ist, prüft Werkzeug und Material über eine Inhaltsversicherung und regelt ihr Krankentagegeld getrennt davon. Als später beim Kunden ein Farbeimer einen Parkettboden beschädigt, prüft der Haftpflichtversicherer den Anspruch des Kunden.

Fiktives Gegenbeispiel ohne Leistung

Ein Grafikdesigner verliert einen Großkunden, weil dieser die Zusammenarbeit beendet. Der Umsatzrückgang ist allgemeines Unternehmerrisiko; keine der genannten Versicherungen leistet dafür.

Beide Fälle sind erfunden und dienen nur der Veranschaulichung. Sie enthalten keine Beiträge.

Häufige Fragen

Kann ich alles bei Jan machen?

Die persönliche Absicherung ja. Für den Betrieb klärt Jan im Gespräch, welcher Schutz über die uniVersa passt – und sagt Ihnen offen, wenn ein Thema bei einem Spezialanbieter besser aufgehoben ist.

Quellen und Stand

Quellenstand: 21.10.2026. Diese Seite erklärt allgemein und ersetzt keine Beratung im Einzelfall; maßgeblich sind immer die Versicherungsbedingungen und gesetzlichen Regelungen in ihrer jeweils gültigen Fassung.

Alle 5 Quellen mit Verwendungszweck anzeigen
  1. Versicherungsschutz für Gründende (öffnet in neuem Tab) – IHK für Rheinhessen, abgerufen am 21.10.2026

    Verwendet für: Gliederung betrieblicher Versicherungen (Haftpflicht, Sach, Betriebsunterbrechung, Rechtsschutz, Personen) und Hinweis auf gesetzliche Unfallversicherung

  2. Allgemeine Versicherungsbedingungen für die Betriebs- und Berufshaftpflichtversicherung (AVB BHV), Musterbedingungen (öffnet in neuem Tab) – Gesamtverband der Versicherer (GDV), Stand: Oktober 2026, abgerufen am 21.10.2026

    Verwendet für: Beschriebenes Risiko, Ausschluss von Erfüllungsansprüchen, Versicherungssumme und Jahreshöchstersatzleistung

  3. Allgemeine Bedingungen für die Rechtsschutzversicherung (ARB 2021), Musterbedingungen (öffnet in neuem Tab) – Gesamtverband der Versicherer (GDV), Stand: Juni 2025, abgerufen am 21.10.2026

    Verwendet für: Wartezeit von drei Monaten und Ausnahmen im Rechtsschutz für Selbstständige oder Firmen

  4. Allgemeine Versicherungsbedingungen für die Cyberrisiko-Versicherung (AVB Cyber), Musterbedingungen (öffnet in neuem Tab) – Gesamtverband der Versicherer (GDV), Stand: Februar 2024, abgerufen am 21.10.2026

    Verwendet für: Obliegenheiten zur IT-Sicherheit als Leistungsvoraussetzung

  5. § 6 SGB VII – Freiwillige Versicherung (öffnet in neuem Tab) – Bundesministerium der Justiz / gesetze-im-internet.de, abgerufen am 21.10.2026

    Verwendet für: Freiwillige gesetzliche Unfallversicherung für Unternehmer

Versicherungen für Selbstständige und Unternehmen besprechen

Das Thema ist in der Anfrage schon eingetragen – Sie sehen es vor dem Absenden und können es abwählen.

AnrufenGewerbe besprechen