Überblick
Die Elektronikversicherung ist eine technische Sachversicherung für Computer, Server, Telefonanlagen, Medizin- oder Messtechnik. Nach den GDV-Musterbedingungen ABE 2020 leistet sie für unvorhergesehen eintretende Beschädigungen oder Zerstörungen und für das Abhandenkommen durch Diebstahl, Einbruchdiebstahl oder Raub. Sie geht damit über die benannten Gefahren der Inhaltsversicherung hinaus.
Wann kann es leisten?
Ein versichertes Gerät wird unvorhergesehen beschädigt oder zerstört – etwa durch Bedienfehler, Kurzschluss, Überspannung, Wasser oder Feuchtigkeit, Brand oder Sturm – oder kommt durch Diebstahl, Einbruchdiebstahl oder Raub abhanden.
Was versichert sein kann – und was typischerweise nicht
Kann versichert sein
- Im Versicherungsschein bezeichnete elektrotechnische und elektronische Anlagen und Geräte, sobald sie betriebsfertig sind.
- Schäden durch Bedienungsfehler, Ungeschicklichkeit, Vorsatz Dritter, Konstruktions-, Material- oder Ausführungsfehler, Kurzschluss, Überstrom, Überspannung, Brand, Blitzschlag, Explosion, Wasser, Feuchtigkeit, Sturm, Frost und Überschwemmung (Aufzählung nach ABE 2020).
- Diebstahl, Einbruchdiebstahl und Raub der versicherten Geräte.
- Je nach Vereinbarung Kosten für Datenrettung oder Mehrkosten, etwa für Ersatzgeräte; dafür bietet der Markt Zusatzbausteine.
Typischerweise nicht versichert
- Daten, Software und Programme – sie sind nach den ABE keine Sachen.
- Wechseldatenträger, Verbrauchsmaterial, Werkzeuge und Akkumulatoren (ABE 2020).
- Elektronische Bauteile ohne nachweisbare Einwirkung von außen; dann genügt nach den ABE allerdings schon die überwiegende Wahrscheinlichkeit einer äußeren Ursache.
- Vorsätzlich herbeigeführte Schäden und Mängel, die bei Vertragsschluss bekannt sein mussten.
- Cyberangriffe als solche und deren Vermögensfolgen; das ist Thema der Cyberversicherung.
Allgemeine Beschreibung. Was ein Vertrag konkret enthält, regeln seine Versicherungsbedingungen.
Für wen das Thema relevant sein kann
Kann relevant sein für
- Büros, Kanzleien und Agenturen mit eigener IT und Kommunikationstechnik.
- Arzt- und Zahnarztpraxen mit Medizintechnik.
- Betriebe mit Mess-, Steuer- oder Regeltechnik und Kassensystemen.
Vorher zu klären
- Welche Geräte sollen einzeln oder pauschal versichert werden und mit welchem Neuwert?
- Werden Geräte auch außerhalb des Betriebs genutzt, etwa Laptops oder mobile Diagnostik?
- Gibt es Wartungsverträge, die bestimmte Schäden bereits abdecken?
- Welche Datensicherung und IT-Sicherheit ist im Betrieb vorhanden?
Überschneidungen mit anderem Schutz
- Die Inhaltsversicherung deckt Geräte nur gegen benannte Gefahren; die Elektronikversicherung deckt zusätzlich typische Betriebsrisiken. Wo beide Verträge gelten, regeln die Bedingungen die Abgrenzung.
- Herstellergarantien und Wartungsverträge können Reparaturkosten teilweise übernehmen.
- Die Cyberversicherung kümmert sich um Datenverlust und Vermögensschäden nach Angriffen, nicht um defekte Hardware nach Wasserschaden.
Nicht verwechseln – verwandte Themen
- MaschinenversicherungVersicherungsart
Die Maschinenversicherung ersetzt unvorhergesehene Sachschäden an stationären Maschinen und Anlagen, etwa durch Bedienfehler, Materialfehler oder Überdruck. Feuer, Abnutzung und viele Naturgefahren sind nach den Musterbedingungen ausgeschlossen und gehören in andere Verträge.
- BetriebsinhaltsversicherungVersicherungsart
Die Betriebsinhaltsversicherung schützt Einrichtung, Maschinen, Waren und Vorräte eines Betriebs gegen ausdrücklich benannte Gefahren wie Feuer, Einbruchdiebstahl, Leitungswasser oder Sturm. Versichert ist der Sachschaden – nicht der Ertragsausfall, der danach entsteht.
- Cyberversicherung für UnternehmenVersicherungsart
Die Cyberversicherung verbindet Hilfe und Kosten nach einem Angriff, die Haftung gegenüber Dritten und eigene Schäden wie Betriebsunterbrechung und Datenwiederherstellung. Voraussetzung ist eine Informationssicherheitsverletzung, und vereinbarte IT-Sicherheitsmaßnahmen sind einzuhalten.
- Elektronikversicherung (privat)Versicherungsart
Ersetzt Reparatur oder Ersatz eines angemeldeten Geräts bei vertraglich genannten Ursachen wie Sturz, Flüssigkeit oder Diebstahl – keine automatische Allgefahrendeckung und oft nachrangig zur Hausrat.
Was ist wichtig?
Versicherungsort
Versicherungsschutz besteht nach den ABE 2020 nur innerhalb des im Versicherungsschein bezeichneten Versicherungsortes. Für mobile Geräte muss ein erweiterter Geltungsbereich vereinbart werden.
Sicherheitsobliegenheiten zur IT
Die ABE 2020 sehen unter anderem regelmäßige Datensicherungen, automatisch aktualisierte Schutzmaßnahmen wie Firewall und Virenscanner, ein Patch-Management und die Nutzung nur solcher Software vor, für die der Hersteller noch Sicherheitsupdates liefert.
Versicherungssumme und Unterversicherung
Maßgeblich ist in der Regel der Neuwert. Bei zu niedriger Summe kann die Entschädigung anteilig gekürzt werden.
Selbstbehalt
Ein Selbstbehalt je Schadenfall ist üblich; für Diebstahl mobiler Geräte gelten oft eigene Regeln.
Wartezeiten, Grenzen und Nachweise
- Schutz beginnt erst, wenn die Sache betriebsfertig ist; spätere Unterbrechungen der Betriebsfertigkeit, etwa bei Umzug innerhalb des Versicherungsorts, unterbrechen den Schutz nach den ABE nicht.
- Schäden an Röhren und Zwischenbildträgern sind nach den ABE nur bei bestimmten Gefahren wie Brand oder Explosion versichert.
- Verletzte Sicherheitsobliegenheiten können zur Kürzung oder Leistungsfreiheit führen.
Fragen vor einer Entscheidung
- Sind alle wichtigen Geräte im Vertrag aufgeführt oder pauschal erfasst?
- Gilt der Schutz auch für mobile Geräte unterwegs?
- Sind Datenrettungskosten mitversichert?
- Welche IT-Sicherheitsvorgaben muss ich einhalten?
Beispiel und Gegenbeispiel
Fiktives Beispiel mit Leistung
In einer Steuerkanzlei verursacht eine Überspannung nach einem Gewitter einen Defekt am Server. Überspannung ist in der Elektronikversicherung versichert. Der Versicherer zahlt die Reparatur abzüglich Selbstbehalt.
Fiktives Gegenbeispiel ohne Leistung
Durch einen Bedienfehler werden Mandantendaten gelöscht, die Hardware bleibt intakt. Daten sind keine Sachen; ohne vereinbarten Datenbaustein gibt es keine Leistung aus der Elektronikversicherung.
Beide Fälle sind erfunden und dienen nur der Veranschaulichung. Sie enthalten keine Beiträge.
Quellen und Stand
Quellenstand: 21.10.2026. Diese Seite erklärt allgemein und ersetzt keine Beratung im Einzelfall; maßgeblich sind immer die Versicherungsbedingungen und gesetzlichen Regelungen in ihrer jeweils gültigen Fassung.
Alle 2 Quellen mit Verwendungszweck anzeigen
- Allgemeine Bedingungen für die Elektronikversicherung (ABE 2020) (öffnet in neuem Tab) – Gesamtverband der Versicherer (GDV), GDV 0818, Version 01.07.2025, abgerufen am 21.10.2026
Verwendet für: Versicherte Sachen, Gefahrenaufzählung, nicht versicherte Sachen, elektronische Bauelemente, Versicherungsort, IT-Obliegenheiten
- GDV-Musterbedingungen: Technische Versicherungen (Übersicht AMB, ABMG, ABE, AMoB) (öffnet in neuem Tab) – Gesamtverband der Versicherer (GDV), abgerufen am 21.10.2026
Verwendet für: Übersicht und Aktualität der GDV-Musterbedingungen der technischen Versicherung