Überblick
Die Maschinenversicherung ist eine technische Versicherung für Maschinen, maschinelle Einrichtungen und technische Anlagen eines Betriebs. Nach den GDV-Musterbedingungen AMB 2020 leistet sie für unvorhergesehene Sachschäden. Für fahrbare und transportable Geräte gibt es eigene Musterbedingungen (ABMG 2020). Sie ergänzt die Feuer- und Inhaltsversicherung um typische Betriebsrisiken.
Wann kann es leisten?
Eine versicherte Maschine wird unvorhergesehen beschädigt oder zerstört, zum Beispiel durch Bedienungsfehler, Konstruktions- oder Materialfehler, Kurzschluss, Versagen von Mess- und Sicherheitseinrichtungen, Schmiermittelmangel, Zerreißen durch Fliehkraft, Über- oder Unterdruck.
Was versichert sein kann – und was typischerweise nicht
Kann versichert sein
- Im Vertrag bezeichnete stationäre Maschinen und Anlagen nach den AMB 2020.
- Schäden durch Bedienungsfehler, Ungeschicklichkeit oder Vorsatz Dritter.
- Konstruktions-, Material- oder Ausführungsfehler sowie Kurzschluss, Überstrom und Überspannung.
- Versagen von Mess-, Regel- oder Sicherheitseinrichtungen, Wasser-, Öl- oder Schmiermittelmangel, Zerreißen infolge Fliehkraft, Über- oder Unterdruck, Sturm, Frost oder Eisgang.
Typischerweise nicht versichert
- Brand, Blitzschlag, Explosion und Flugzeugabsturz – diese Gefahren schließen die AMB 2020 aus; sie gehören in die Feuerversicherung.
- Betriebsbedingte normale oder vorzeitige Abnutzung, Korrosion und Abzehrung.
- Erdbeben, Überschwemmung und Hochwasser-Grundwasser nach den AMB-Ausschlüssen.
- Mängel, die bei Vertragsschluss bekannt waren oder bekannt sein mussten (bei grober Fahrlässigkeit mit anteiliger Kürzung).
- Krieg, innere Unruhen, Kernenergie und Vorsatz des Versicherungsnehmers.
Allgemeine Beschreibung. Was ein Vertrag konkret enthält, regeln seine Versicherungsbedingungen.
Für wen das Thema relevant sein kann
Kann relevant sein für
- Produzierende Betriebe mit Fertigungsanlagen.
- Handwerksbetriebe mit stationären Maschinen wie Pressen, Fräsen oder Kälteanlagen.
- Betreiber technischer Anlagen, etwa Blockheizkraftwerke oder Druckereimaschinen.
Vorher zu klären
- Welche Maschinen sind betriebswichtig und wie hoch ist ihr Neuwert?
- Sind Maschinen geleast oder finanziert und verlangt der Geldgeber Versicherungsschutz?
- Gibt es Wartungsverträge und Herstellergarantien?
- Ist zusätzlich eine Absicherung des Ertragsausfalls nach Maschinenschaden nötig?
Überschneidungen mit anderem Schutz
- Feuerschäden an Maschinen deckt die Inhaltsversicherung, nicht die Maschinenversicherung – daher werden beide oft kombiniert.
- Elektronische Geräte können alternativ in einer Elektronikversicherung versichert sein; die AMB enthalten eine Sonderregel für elektronische Bauelemente.
- Die Maschinen-Betriebsunterbrechungsversicherung ersetzt den Ertragsausfall, der aus einem Maschinenschaden folgt.
Nicht verwechseln – verwandte Themen
- Maschinen-BetriebsunterbrechungsversicherungVersicherungsart
Die Maschinen-Betriebsunterbrechungsversicherung ersetzt fortlaufende Kosten und entgangenen Betriebsgewinn, wenn eine versicherte Maschine nach einem Sachschaden ausfällt. Leistung gibt es nur innerhalb der vereinbarten Haftzeit und nach Abzug eines oft zeitlichen Selbstbehalts.
- ElektronikversicherungVersicherungsart
Die Elektronikversicherung schützt betriebsfertige elektronische Anlagen und Geräte gegen unvorhergesehene Sachschäden und Diebstahl – auch bei Bedienfehlern, Überspannung oder Feuchtigkeit. Daten und Software sind keine Sachen und nur bei besonderer Vereinbarung erfasst.
- MontageversicherungVersicherungsart
Die Montageversicherung schützt Maschinen und Anlagen während ihrer Errichtung gegen unvorhergesehene Sachschäden und Abhandenkommen. Sie beginnt mit dem Abladen am Montageort und endet in der Regel mit der Abnahme.
- BetriebsinhaltsversicherungVersicherungsart
Die Betriebsinhaltsversicherung schützt Einrichtung, Maschinen, Waren und Vorräte eines Betriebs gegen ausdrücklich benannte Gefahren wie Feuer, Einbruchdiebstahl, Leitungswasser oder Sturm. Versichert ist der Sachschaden – nicht der Ertragsausfall, der danach entsteht.
Was ist wichtig?
Versicherungswert Neuwert
Versicherungswert ist nach den AMB 2020 der Neuwert, also der Kauf- oder Lieferpreis im Neuzustand. Die Summe ist an die Preisentwicklung anzupassen, sonst droht Unterversicherung.
Zeitpunkt der Erkennbarkeit
Entschädigt wird, wenn der Zeitpunkt, ab dem der Schaden nach den Regeln der Technik frühestens erkennbar war, in der Versicherungsdauer liegt.
Elektronische Bauelemente
Für elektronische Bauteile einer Maschine wird nur geleistet, wenn eine versicherte Gefahr nachweislich oder überwiegend wahrscheinlich von außen eingewirkt hat.
Versicherungsort und Selbstbehalt
Schutz besteht nur am im Vertrag bezeichneten Versicherungsort. Ein Selbstbehalt je Schadenfall ist üblich.
Wartezeiten, Grenzen und Nachweise
- Bei Teilschäden wird in der Regel die Wiederherstellung ersetzt; bei Totalschaden kann der Zeitwert eine Rolle spielen, wenn die Sache nicht wiederbeschafft wird.
- Grob fahrlässig verursachte Schäden können anteilig gekürzt werden.
- Nach einem Schaden ist die Maschine bis zur Besichtigung möglichst nicht zu verändern, soweit der Betrieb das zulässt.
Fragen vor einer Entscheidung
- Welche meiner Maschinen sind über die Inhaltsversicherung nur gegen Feuer geschützt?
- Ist die Versicherungssumme auf aktuellem Neuwert-Niveau?
- Welcher Selbstbehalt gilt?
- Brauche ich zusätzlich Schutz für fahrbare Geräte?
Beispiel und Gegenbeispiel
Fiktives Beispiel mit Leistung
In einer Metallbaufirma fällt eine Kantbank aus, weil ein Mitarbeiter sie falsch bedient hat. Bedienfehler sind versichert. Die Maschinenversicherung übernimmt die Reparatur abzüglich Selbstbehalt.
Fiktives Gegenbeispiel ohne Leistung
Die Lager einer Fräse sind nach Jahren im Dreischichtbetrieb verschlissen. Betriebsbedingte Abnutzung ist ausgeschlossen. Der Versicherer leistet nicht.
Beide Fälle sind erfunden und dienen nur der Veranschaulichung. Sie enthalten keine Beiträge.
Quellen und Stand
Quellenstand: 21.10.2026. Diese Seite erklärt allgemein und ersetzt keine Beratung im Einzelfall; maßgeblich sind immer die Versicherungsbedingungen und gesetzlichen Regelungen in ihrer jeweils gültigen Fassung.
Alle 2 Quellen mit Verwendungszweck anzeigen
- Allgemeine Bedingungen für die Maschinenversicherung von stationären Maschinen (AMB 2020) (öffnet in neuem Tab) – Gesamtverband der Versicherer (GDV), GDV 0800, Version 01.07.2025, abgerufen am 21.10.2026
Verwendet für: Versicherte und ausgeschlossene Gefahren, elektronische Bauelemente, Neuwert, Erkennbarkeit, Versicherungsort
- GDV-Musterbedingungen: Technische Versicherungen (Übersicht AMB, ABMG, ABE, AMoB) (öffnet in neuem Tab) – Gesamtverband der Versicherer (GDV), abgerufen am 21.10.2026
Verwendet für: Existenz der ABMG 2020 für fahrbare und transportable Geräte