Überblick
Viele Auftraggeber verlangen Sicherheiten, etwa für Vertragserfüllung, Anzahlungen oder Mängelansprüche. Statt einer Bankbürgschaft kann ein Versicherer diese Bürgschaften stellen. Nach Angaben des GDV stellt die Kautionsversicherung Garantien und Bürgschaften zur Absicherung vertraglicher oder gesetzlicher Pflichten bereit. Rechtlich verpflichtet sich der Bürge, für die Verbindlichkeit eines Dritten einzustehen (§ 765 BGB).
Wann kann es leisten?
Der Gläubiger, zum Beispiel ein Bauherr, nimmt die Bürgschaft in Anspruch, weil das versicherte Unternehmen eine abgesicherte Pflicht nicht erfüllt – etwa Mängel nicht beseitigt oder eine Anzahlung nicht zurückzahlt.
Was versichert sein kann – und was typischerweise nicht
Kann versichert sein
- Bürgschaften für Vertragserfüllung, Ausführung, Anzahlungen und Vorauszahlungen.
- Bürgschaften für Mängelansprüche nach Abnahme, etwa im Bau.
- Je nach Anbieter weitere Bürgschaften, zum Beispiel für Warenlieferungen oder gegenüber Behörden.
- Ein Rahmen (Avalrahmen), innerhalb dessen einzelne Bürgschaften abgerufen werden.
Typischerweise nicht versichert
- Das Unternehmen selbst wird nicht entlastet: Zahlt der Versicherer, geht die Forderung des Gläubigers nach § 774 BGB auf ihn über und er nimmt Rückgriff.
- Eigene Sach- oder Vermögensschäden des Unternehmens; die Kautionsversicherung ist keine Schadenversicherung für den Versicherungsnehmer.
- Verpflichtungen, die nicht in der Bürgschaftsurkunde genannt sind.
- Bürgschaften für Unternehmen ohne ausreichende Bonität; der Versicherer prüft die Kreditwürdigkeit vor Ausstellung.
Allgemeine Beschreibung. Was ein Vertrag konkret enthält, regeln seine Versicherungsbedingungen.
Für wen das Thema relevant sein kann
Kann relevant sein für
- Bauunternehmen und Handwerksbetriebe, die Sicherheiten für Aufträge stellen müssen.
- Maschinen- und Anlagenbauer mit Anzahlungen von Kunden.
- Mittelständische Unternehmen, die ihre Bankkreditlinie schonen wollen.
Vorher zu klären
- Welche Bürgschaftsarten verlangen Ihre Auftraggeber typischerweise?
- Welcher Gesamtrahmen wird benötigt und wie lange laufen die Bürgschaften?
- Welche Unterlagen zur Bonität (Jahresabschlüsse) und welche Sicherheiten verlangt der Versicherer?
- Wie wird die Rückgabe der Bürgschaftsurkunden nach Fristablauf organisiert?
Überschneidungen mit anderem Schutz
- Eine Bankbürgschaft (Aval) erfüllt denselben Zweck; die Kautionsversicherung wird laut Anbieter nicht auf die Kreditlinie bei der Bank angerechnet.
- Die Mietkautionsversicherung ist eine verwandte Form für Mieter; sie ersetzt eine Barkaution, entlastet den Mieter aber ebenfalls nicht von eigenen Pflichten.
- Die Warenkreditversicherung schützt den Gläubiger vor Ausfall seiner Kunden – die Kautionsversicherung schützt den Geschäftspartner des Versicherungsnehmers.
Nicht verwechseln – verwandte Themen
- WarenkreditversicherungVersicherungsart
Die Warenkreditversicherung schützt Lieferanten, wenn gewerbliche Kunden offene Rechnungen nicht oder nicht rechtzeitig bezahlen. Der Versicherer setzt für jeden Abnehmer ein Kreditlimit fest und kann es bei schlechterer Bonität senken oder streichen.
- MietkautionsversicherungVersicherungsart
Ein Versicherer bürgt gegenüber dem Vermieter anstelle einer Barkaution; zahlt er, fordert er das Geld vom Mieter zurück – es ist kein Schutz für selbst verursachte Schäden.
Was ist wichtig?
Rückgriff
Nach § 774 BGB geht die Forderung des Gläubigers auf den Bürgen über, soweit er zahlt. Der Versicherer holt sich also zurück, was er ausgezahlt hat.
Avalrahmen und Höchstbetrag
Der Versicherer gewährt einen Gesamtrahmen; jede Bürgschaft hat einen eigenen Höchstbetrag und eine Laufzeit.
Bonität statt Schadenwahrscheinlichkeit
Anders als bei einer Schadenversicherung bewertet der Versicherer vor allem, ob das Unternehmen seine Pflichten erfüllen und im Ernstfall den Rückgriff bedienen kann.
Künftige Verbindlichkeiten
Eine Bürgschaft kann nach § 765 Abs. 2 BGB auch für künftige oder bedingte Verbindlichkeiten übernommen werden – typisch für Gewährleistungsbürgschaften.
Wartezeiten, Grenzen und Nachweise
- Bürgschaften laufen bis zum in der Urkunde genannten Ende oder bis zur Rückgabe.
- Ausgegebene Bürgschaften belasten den Rahmen, bis sie zurückgegeben sind.
- Die Versicherung kann neue Bürgschaften ablehnen, wenn sich die Bonität verschlechtert.
Bausteine und Varianten
Nicht jeder Baustein ist ein eigener Vertrag und nicht jeder ist bei jedem Anbieter frei wählbar. Ob ein Merkmal in einem Tarif enthalten, optional oder nicht vorgesehen ist, steht in dessen Bedingungen.
Baugewährleistungsbürgschaft
VarianteNach der Abnahme eines Bauwerks hat der Auftraggeber Mängelansprüche, die bei Bauwerken nach § 634a BGB in fünf Jahren verjähren. Häufig behält er dafür einen Teil des Werklohns ein. Eine Gewährleistungs- oder Mängelansprüchebürgschaft eines Versicherers kann diesen Einbehalt ablösen: Der Versicherer bürgt dafür, dass das Unternehmen berechtigte Mängelansprüche erfüllt.
Wichtige Grenze: Die Bürgschaft gilt nur bis zum Höchstbetrag und für die in der Urkunde genannten Ansprüche.
Leistung, alle Grenzen und Fragen zu Baugewährleistungsbürgschaft
- Was gemeint ist
- Kommt das Bauunternehmen berechtigten Mängelansprüchen nicht nach, kann der Auftraggeber bis zum Bürgschaftsbetrag auf den Versicherer zugreifen. Das Unternehmen erhält dafür schon nach der Abnahme seinen vollen Werklohn.
- Was daraus nicht folgt
- Die Bürgschaft ersetzt nicht die eigene Haftung: Zahlt der Versicherer, geht die Forderung nach § 774 BGB auf ihn über und er nimmt beim Unternehmen Rückgriff. Sie ist auch keine Versicherung gegen Baumängel.
- Grenzen
- Die Bürgschaft gilt nur bis zum Höchstbetrag und für die in der Urkunde genannten Ansprüche.
- Sie belastet den Avalrahmen, bis die Urkunde zurückgegeben ist – oft erst nach Ablauf der Gewährleistungsfrist.
- Ob eine Versicherungsbürgschaft anstelle des Einbehalts akzeptiert wird, richtet sich nach dem Bauvertrag.
- Fragen dazu
- Erlaubt mein Bauvertrag die Ablösung des Sicherheitseinbehalts durch eine Bürgschaft?
- Wie lange läuft die Gewährleistung und wann bekomme ich die Urkunde zurück?
- Wie viel Avalrahmen binden meine laufenden Gewährleistungsbürgschaften?
Fragen vor einer Entscheidung
- Wie groß muss mein Avalrahmen sein?
- Welche Sicherheiten verlangt der Versicherer von mir?
- Akzeptieren meine Auftraggeber Bürgschaften eines Versicherers?
- Wie läuft der Rückgriff ab, wenn eine Bürgschaft gezogen wird?
Beispiel und Gegenbeispiel
Fiktives Beispiel mit Leistung
Ein Fensterbauer erhält eine Anzahlung von einem Bauträger und stellt dafür eine Anzahlungsbürgschaft eines Kautionsversicherers. Er liefert vertragsgemäß, die Bürgschaft wird zurückgegeben. Seine Bankkreditlinie blieb dabei frei.
Fiktives Gegenbeispiel ohne Leistung
Ein Bauunternehmen beseitigt Mängel nicht, der Bauherr zieht die Gewährleistungsbürgschaft. Der Versicherer zahlt an den Bauherrn, nimmt aber anschließend vollen Rückgriff beim Bauunternehmen. Für das Unternehmen gibt es im Ergebnis keine Leistung.
Beide Fälle sind erfunden und dienen nur der Veranschaulichung. Sie enthalten keine Beiträge.
Quellen und Stand
Quellenstand: 21.10.2026. Diese Seite erklärt allgemein und ersetzt keine Beratung im Einzelfall; maßgeblich sind immer die Versicherungsbedingungen und gesetzlichen Regelungen in ihrer jeweils gültigen Fassung.
Alle 5 Quellen mit Verwendungszweck anzeigen
- Kreditversicherer warnen: Mehr Betrugsfälle durch Künstliche Intelligenz (Erläuterung Waren-, Kautions- und Vertrauensschadenversicherung) (öffnet in neuem Tab) – Gesamtverband der Versicherer (GDV), zuletzt aktualisiert 16.12.2025, abgerufen am 21.10.2026
Verwendet für: Kautionsversicherung stellt Garantien und Bürgschaften zur Absicherung vertraglicher oder gesetzlicher Pflichten bereit
- Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) § 765 – Vertragstypische Pflichten bei der Bürgschaft (öffnet in neuem Tab) – Bundesministerium der Justiz / gesetze-im-internet.de, abgerufen am 21.10.2026
Verwendet für: Bürgschaftsvertrag, auch für künftige oder bedingte Verbindlichkeiten; Baugewährleistungsbürgschaft: Bürgschaft auch für künftige oder bedingte Verbindlichkeiten
- Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) § 774 – Gesetzlicher Forderungsübergang (öffnet in neuem Tab) – Bundesministerium der Justiz / gesetze-im-internet.de, abgerufen am 21.10.2026
Verwendet für: Forderungsübergang auf den Bürgen (Rückgriff); Baugewährleistungsbürgschaft: Rückgriff des Bürgen beim Hauptschuldner
- Kautionsversicherung für Firmenkunden (öffnet in neuem Tab) – Volksbanken Raiffeisenbanken (vr.de), abgerufen am 21.10.2026
Verwendet für: Bürgschaftsarten, keine Anrechnung auf die Bankkreditlinie, Zielgruppen; Baugewährleistungsbürgschaft: Mängelansprüchebürgschaft als Bürgschaftsart, Hilfe bei Sicherheitseinbehalten
- Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) § 634a – Verjährung der Mängelansprüche (öffnet in neuem Tab) – Bundesministerium der Justiz / gesetze-im-internet.de, abgerufen am 21.10.2026
Verwendet für: Baugewährleistungsbürgschaft: Verjährung von Mängelansprüchen bei Bauwerken in fünf Jahren