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Versicherungswissen

Mietkautions­versicherung

Ein Versicherer bürgt gegenüber dem Vermieter anstelle einer Barkaution; zahlt er, fordert er das Geld vom Mieter zurück – es ist kein Schutz für selbst verursachte Schäden.

Wichtige Grenze: Kein Ersatz für den Mieter: Zahlungen an den Vermieter fordert der Versicherer vom Mieter zurück.

Frage im Gespräch klären

Überblick

Bei der Mietkautionsversicherung – genauer einer Mietkautionsbürgschaft – stellt ein Versicherer dem Vermieter eine Bürgschaftsurkunde aus, statt dass der Mieter eine Barkaution hinterlegt. Der Mieter zahlt dafür eine laufende Gebühr und behält sein Geld verfügbar. Fordert der Vermieter berechtigt Geld, zahlt der Versicherer – häufig „auf erstes Anfordern“ – und verlangt den Betrag anschließend vom Mieter zurück.

Wann kann es leisten?

Der Vermieter nimmt die Bürgschaft in Anspruch, etwa wegen Mietrückständen oder Schäden an der Wohnung nach Mietende.

Was versichert sein kann – und was typischerweise nicht

Kann versichert sein

  • Die Sicherheit für den Vermieter bis zur vereinbarten Kautionshöhe.
  • Die Zahlung an den Vermieter im Bürgschaftsfall.

Typischerweise nicht versichert

  • Kein Ersatz für den Mieter: Zahlungen an den Vermieter fordert der Versicherer vom Mieter zurück.
  • Keine Deckung selbst verursachter Schäden im Sinne einer Haftpflichtversicherung.
  • Kautionsbeträge über der gesetzlichen Höchstgrenze.

Allgemeine Beschreibung. Was ein Vertrag konkret enthält, regeln seine Versicherungsbedingungen.

Für wen das Thema relevant sein kann

Kann relevant sein für

  • Mieter, die beim Umzug Liquidität schonen möchten und die laufende Gebühr in Kauf nehmen.
  • Wer die Barkaution nicht auf einmal aufbringen kann – Barkautionen dürfen allerdings ohnehin in drei Monatsraten gezahlt werden.

Vorher zu klären

  • Akzeptiert der Vermieter eine Bürgschaft? Er ist dazu nicht verpflichtet.
  • Wie wirkt sich die Bonitätsprüfung aus?
  • Wie lange läuft die Bürgschaft voraussichtlich, und was kostet sie über die gesamte Mietzeit im Vergleich zur Barkaution?
  • Wann und wie endet die Bürgschaft nach Auszug?

Überschneidungen mit anderem Schutz

  • Barkaution auf einem Kautionskonto: kein laufender Aufwand, aber gebundenes Kapital.
  • Privathaftpflicht: Ob Schäden an der Mietwohnung gedeckt sind, regelt der Haftpflichttarif; die Kautionsbürgschaft ersetzt diese Prüfung nicht.
  • Kautionsversicherung für Unternehmen: gleiche Bürgschaftslogik im gewerblichen Bereich.

Nicht verwechseln – verwandte Themen

  • KautionsversicherungVersicherungsart

    Bei der Kautionsversicherung stellt ein Versicherer für ein Unternehmen Bürgschaften und Garantien gegenüber dessen Geschäftspartnern aus. Zahlt der Versicherer aus der Bürgschaft, kann er beim Unternehmen Rückgriff nehmen – sie ist also kein Schutz vor eigenen Fehlern.

  • Mietausfallversicherung bei NichtzahlungVersicherungsart

    Ersetzt privaten Vermietern für eine begrenzte Zeit ausbleibende Miete, wenn Mieter nicht zahlen – nicht zu verwechseln mit dem Mietausfall nach einem Gebäudeschaden in der Wohngebäudeversicherung.

  • WohnrechtsschutzBaustein

    Der Wohnrechtsschutz deckt Rechtskosten bei Streit rund um die selbst genutzte Wohnung oder das eigene Haus – als Mieter oder als Eigentümer. Er gilt für das im Vertrag genannte Objekt.

Was ist wichtig?

Bürgschaft statt Schadenversicherung

Der Versicherer tritt als Bürge auf. Er sichert den Vermieter, nicht den Mieter. Nach einer Zahlung besteht ein Rückgriffsanspruch gegen den Mieter.

Gesetzliche Höchstgrenze

Nach § 551 BGB darf eine Mietsicherheit bei Wohnraum höchstens das Dreifache der Monatsmiete ohne Betriebskostenvorauszahlungen betragen – das gilt auch für eine Bürgschaft.

Wartezeiten, Grenzen und Nachweise

  • Die Bürgschaft endet regelmäßig, wenn der Vermieter die Urkunde nach Mietende zurückgibt; erst dann endet die Gebührenpflicht.
  • Meist Bonitätsprüfung vor Ausstellung, oft per SCHUFA-Abfrage.

Fragen vor einer Entscheidung

  1. Nimmt mein Vermieter eine Bürgschaft an?
  2. Was kostet die Bürgschaft über die gesamte Mietdauer?
  3. Wie läuft der Rückgriff ab, wenn der Vermieter die Bürgschaft zieht?

Beispiel und Gegenbeispiel

Fiktives Beispiel mit Leistung

Eine Studentin legt bei Einzug eine Kautionsbürgschaft vor. Nach dem Auszug fordert der Vermieter berechtigt eine offene Nebenkostennachzahlung. Der Versicherer zahlt an den Vermieter und fordert den Betrag anschließend von der Studentin zurück.

Fiktives Gegenbeispiel ohne Leistung

Ein Mieter beschädigt beim Auszug die Arbeitsplatte und erwartet, dass die Kautionsversicherung den Schaden für ihn übernimmt. Das tut sie nicht: Zahlt sie an den Vermieter, holt sie sich das Geld beim Mieter zurück.

Beide Fälle sind erfunden und dienen nur der Veranschaulichung. Sie enthalten keine Beiträge.

Quellen und Stand

Quellenstand: 21.10.2026. Diese Seite erklärt allgemein und ersetzt keine Beratung im Einzelfall; maßgeblich sind immer die Versicherungsbedingungen und gesetzlichen Regelungen in ihrer jeweils gültigen Fassung.

Alle 3 Quellen mit Verwendungszweck anzeigen
  1. Mietkautionsbürgschaft (öffnet in neuem Tab) – Württembergische Versicherung AG, abgerufen am 21.10.2026

    Verwendet für: Funktionsweise der Mietkautionsbürgschaft, Zahlung auf erstes Anfordern, Rückforderung beim Mieter, Bonitätsprüfung, keine Pflicht des Vermieters zur Annahme, Ende mit Rückgabe der Urkunde

  2. § 551 BGB – Begrenzung und Anlage von Mietsicherheiten (öffnet in neuem Tab) – Bundesministerium der Justiz / gesetze-im-internet.de, abgerufen am 21.10.2026

    Verwendet für: Höchstgrenze der Mietsicherheit und Ratenzahlung der Barkaution

  3. Anlage 1 VAG – Einteilung der Risiken nach Versicherungssparten (öffnet in neuem Tab) – Bundesministerium der Justiz / gesetze-im-internet.de, abgerufen am 21.10.2026

    Verwendet für: Kaution als Sparte Nr. 15

Frage zu diesem Thema?

Jan ordnet das Thema im Gespräch ein und sagt offen, ob er dazu eine Lösung der uniVersa anbieten kann.

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