Überblick
Die Mietausfallversicherung bei Nichtzahlung richtet sich an private Vermieter. Sie ersetzt – je nach Bedingungen – ausbleibende Miete, wenn Mieter nicht zahlen, etwa in der Zeit nach einer Kündigung, solange die Wohnung noch bewohnt ist. Davon streng zu unterscheiden ist der Mietausfall nach einem Gebäudeschaden: Den ersetzt die Wohngebäudeversicherung, wenn die Wohnung durch Brand, Leitungswasser oder Sturm unbewohnbar wird. Angebote und Bedingungen unterscheiden sich deutlich.
Wann kann es leisten?
Der Mieter zahlt die Miete nicht, und die Voraussetzungen der Bedingungen liegen vor – im geprüften Angebot etwa die Zeit nach einer Kündigung, in der die Wohnung weiter bewohnt wird.
Was versichert sein kann – und was typischerweise nicht
Kann versichert sein
- Ausgefallene Miete einschließlich umlagefähiger Nebenkosten für eine begrenzte Zahl von Monatsmieten und bis zu einem Höchstbetrag.
- Je nach Paket Unterstützungsleistungen wie Rechtsberatung, Gerichtskosten oder Einlagerung von Hausrat, jeweils begrenzt.
- In erweiterten Paketen Vandalismusschäden durch Mieter bis zu einer Grenze.
Typischerweise nicht versichert
- Mietausfälle während einer Wartezeit ab Versicherungsbeginn.
- Bestimmte Vermietungen, etwa an Verwandte, Ehe- oder Lebenspartner, an Mitarbeitende oder über juristische Personen.
- Mietausfall durch einen Gebäudeschaden – das ist ein Fall der Wohngebäudeversicherung.
- Dauerhafter Leerstand mangels Vermietung.
Allgemeine Beschreibung. Was ein Vertrag konkret enthält, regeln seine Versicherungsbedingungen.
Für wen das Thema relevant sein kann
Kann relevant sein für
- Private Vermieter, für die ausbleibende Mieten die Finanzierung oder Rücklagen belasten würden.
- Vermieter einzelner Wohnungen, die bei einem Zahlungsausfall ohne Rücklage dastünden.
Vorher zu klären
- Welche Bonitätsnachweise der Mietpartei verlangt der Vertrag bei Neuvermietung?
- Ab wann besteht Schutz, und gilt er auch für bestehende Mietverhältnisse?
- Wie viele Monatsmieten und welcher Höchstbetrag sind versichert?
- Besteht bereits ein Vermieterrechtsschutz für Zahlungs- und Räumungsklagen?
Überschneidungen mit anderem Schutz
- Wohngebäudeversicherung: Mietausfall nur, wenn ein versicherter Gebäudeschaden die Räume unbenutzbar macht.
- Vermieterrechtsschutz: Kosten für Zahlungs- und Räumungsklagen, nicht die ausgefallene Miete selbst.
- Mietkaution bzw. Mietkautionsbürgschaft: sichert Ansprüche des Vermieters bis zur gesetzlichen Höchstgrenze und kann einen Teil der Rückstände decken.
Nicht verwechseln – verwandte Themen
- WohngebäudeversicherungVersicherungsart
Ersetzt Schäden am Wohngebäude, seinen Bestandteilen und seinem Zubehör durch Brand, Leitungswasser, Sturm und Hagel – Elementargefahren und Photovoltaik nur mit Zusatzvereinbarung.
- VermieterrechtsschutzVersicherungsart
Der Vermieterrechtsschutz übernimmt Rechtskosten bei Streit mit Mietern oder um ein vermietetes Objekt, etwa bei Zahlungsrückständen oder einer Räumung – für jedes im Vertrag genannte Objekt.
- MietkautionsversicherungVersicherungsart
Ein Versicherer bürgt gegenüber dem Vermieter anstelle einer Barkaution; zahlt er, fordert er das Geld vom Mieter zurück – es ist kein Schutz für selbst verursachte Schäden.
Was ist wichtig?
Abgrenzung zum Gebäudeschaden
Nach VGB 2022 ersetzt die Wohngebäudeversicherung Mietausfall nur, wenn Mieter wegen eines Versicherungsfalls zu Recht nicht zahlen oder kündigen. Zahlt ein Mieter aus anderen Gründen nicht, hilft nur eine Mietausfallversicherung bei Nichtzahlung.
Bonitätsnachweis
Bei Mieterwechsel verlangen Anbieter teils einen Nachweis der Zahlungsfähigkeit der neuen Mietpartei, etwa per Selbst- oder SCHUFA-Auskunft.
Wartezeiten, Grenzen und Nachweise
- Wartezeit ab Versicherungsbeginn, im geprüften Angebot drei Monate.
- Begrenzung auf eine Höchstzahl an Monatsmieten und einen Höchstbetrag.
- Jährliche Laufzeit mit Verlängerung; Kündigung auch nach einem Versicherungsfall möglich.
Fragen vor einer Entscheidung
- Welche Auslöser sind genau versichert – nur die Zeit nach einer Kündigung?
- Wie lange gilt die Wartezeit?
- Welche Mietverhältnisse sind ausgeschlossen?
- Wie wirkt der Vertrag mit Kaution und Rechtsschutz zusammen?
Beispiel und Gegenbeispiel
Fiktives Beispiel mit Leistung
Ein Vermieter kündigt wegen Zahlungsverzugs, die Mieterin bleibt jedoch mehrere Monate ohne Zahlung in der Wohnung. Der Vertrag besteht seit über einem Jahr; die Versicherung ersetzt die ausgefallenen Mieten bis zur vereinbarten Höchstzahl an Monatsmieten.
Fiktives Gegenbeispiel ohne Leistung
Ein Vermieter schließt den Vertrag ab, weil der Mieter bereits seit Wochen nicht zahlt. Der Ausfall fällt in die Wartezeit; es gibt keine Leistung.
Beide Fälle sind erfunden und dienen nur der Veranschaulichung. Sie enthalten keine Beiträge.
Quellen und Stand
Quellenstand: 21.10.2026. Diese Seite erklärt allgemein und ersetzt keine Beratung im Einzelfall; maßgeblich sind immer die Versicherungsbedingungen und gesetzlichen Regelungen in ihrer jeweils gültigen Fassung.
Alle 3 Quellen mit Verwendungszweck anzeigen
- Mietausfallschutz für Vermieter (Risikoträger: RheinLand Versicherungs AG) (öffnet in neuem Tab) – Deutsche Kreditbank AG (Vermittlerin), Seite © 2026, abgerufen am 21.10.2026
Verwendet für: Nachweis eines aktuellen Angebots in Deutschland: Auslöser, Höchstgrenzen, Unterstützungsleistungen, Wartezeit, Bonitätsnachweis, ausgeschlossene Vermietungen, Laufzeit
- Allgemeine Wohngebäude Versicherungsbedingungen (VGB 2022 – Wert 1914, Gleitender Neuwert Plus) (öffnet in neuem Tab) – Gesamtverband der Versicherer (GDV), Musterbedingungen des GDV, Stand Juni 2026, abgerufen am 21.10.2026
Verwendet für: Abgrenzung: Mietausfall nach Gebäudeschaden (A 12)
- Anlage 1 VAG – Einteilung der Risiken nach Versicherungssparten (öffnet in neuem Tab) – Bundesministerium der Justiz / gesetze-im-internet.de, abgerufen am 21.10.2026
Verwendet für: Miet- oder Einkommensausfall als Sparte Nr. 16