Überblick
Unter Namen wie „funktionelle Invalidität“ oder „Existenzsicherungsschutz“ bieten einzelne Versicherer Verträge an, die nicht am Beruf ansetzen, sondern an klar definierten Einschränkungen von Gesundheit und Leistungsfähigkeit. Ein Anbieter beschreibt sein Produkt als private funktionelle Invaliditätsversicherung, die im Rahmen der Unfallversicherung gegen die finanziellen Folgen von Unfall und Krankheit absichert. Welche Auslöser zusammengefasst sind, wie sie definiert werden und wie lange die Rente läuft, ist nicht einheitlich. Marktnamen bedeuten deshalb nicht überall dasselbe.
Wann kann es leisten?
Je nach Bedingungen zum Beispiel ein Unfall mit einem Invaliditätsgrad von mindestens 50 Prozent, dauerhafte Organschäden, der Verlust definierter Grundfähigkeiten, Pflegebedürftigkeit oder die Feststellung einer Krebserkrankung – jeweils nach den Definitionen und Wartezeiten des Vertrags.
Was versichert sein kann – und was typischerweise nicht
Kann versichert sein
- Monatliche Rente in vereinbarter Höhe, je nach Vertrag bis zu einem Endalter (zum Beispiel 67 Jahre) oder lebenslang.
- Je nach Tarif eine Leistungsdynamik.
- Schutz weltweit, soweit die Bedingungen dies vorsehen.
Typischerweise nicht versichert
- Unfallfolgen unterhalb des vereinbarten Invaliditätsgrads.
- Leistungsfälle innerhalb der Wartezeit; ein Anbieter nennt sechs Monate ab Versicherungsbeginn (nicht bei Invalidität durch Unfall) und für Multiple Sklerose zwölf Monate.
- Typische Ausschlüsse wie Unfälle durch Alkohol- oder Drogenkonsum oder bei vorsätzlicher Straftat.
- Berufsunfähigkeit als solche: Wer seinen Beruf nicht mehr ausüben kann, ohne dass ein definierter Auslöser vorliegt, erhält keine Leistung.
Allgemeine Beschreibung. Was ein Vertrag konkret enthält, regeln seine Versicherungsbedingungen.
Für wen das Thema relevant sein kann
Kann relevant sein für
- Menschen, für die eine Berufsunfähigkeitsversicherung nicht erreichbar oder nicht passend ist und die mehrere schwere Risiken in einem Vertrag bündeln möchten.
- Selbständige, Hausfrauen und Hausmänner oder Menschen in körperlichen Berufen ohne berufsbezogenen Schutz.
Vorher zu klären
- Welche Auslöser eingeschlossen sind und wie jeder einzelne definiert ist.
- Ob und in welchem Umfang psychische Erkrankungen erfasst sind.
- Wartezeiten, Endalter der Rente, Mitwirkungspflichten und Nachprüfungsrechte.
Überschneidungen mit anderem Schutz
- Private Unfallversicherung: Die Unfallkomponente ähnelt einer Unfallrente; die Invalidität wird nach Unfallbedingungen bemessen.
- Grundfähigkeits- und Schwere-Krankheiten-Versicherung: Einzelne Bausteine entsprechen deren Auslösern.
- Berufsunfähigkeitsversicherung: berufsbezogen und damit breiter; die Funktionsinvaliditätsversicherung ersetzt sie nicht pauschal.
Nicht verwechseln – verwandte Themen
- GrundfähigkeitsversicherungVersicherungsart
Die Grundfähigkeitsversicherung zahlt eine Rente, wenn Sie eine im Vertrag genau beschriebene Fähigkeit wie Sehen, Gehen oder den Gebrauch einer Hand verlieren. Auf den Beruf kommt es nicht an; ein pauschaler BU-Ersatz ist sie nicht.
- Schwere-Krankheiten-Versicherung (Dread Disease)Versicherungsart
Die Schwere-Krankheiten-Versicherung zahlt eine vereinbarte Summe einmalig aus, wenn eine im Vertrag aufgeführte schwere Krankheit im verlangten Schweregrad diagnostiziert wird. Nicht jede schwere Diagnose ist versichert.
- Private UnfallversicherungVersicherungsart
Die private Unfallversicherung zahlt nach einem Unfall vereinbarte Leistungen – vor allem eine Kapitalzahlung bei dauerhafter Invalidität nach Gliedertaxe und Invaliditätsgrad. Sie gilt in der Regel weltweit und rund um die Uhr, leistet aber nicht bei Krankheit.
- BerufsunfähigkeitsversicherungVersicherungsart
Die Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt eine vereinbarte monatliche Rente, wenn Sie Ihren zuletzt ausgeübten Beruf aus gesundheitlichen Gründen voraussichtlich auf Dauer ganz oder teilweise nicht mehr ausüben können. Eine kurze Krankschreibung ist noch keine Berufsunfähigkeit.
Was ist wichtig?
Bündel statt Beruf
Geleistet wird, wenn mindestens ein definierter Auslöser vorliegt. Die Leistungsprüfung hängt an medizinischen Kriterien, nicht an Ihrer konkreten Tätigkeit.
Einordnung beim Anbieter
Das belegte Marktbeispiel wird als Unfallversicherung mit zusätzlichen Krankheitsauslösern geführt. Vergleichbare Bündelprodukte anderer Anbieter können anders konstruiert sein; Bedingungen, Kündigungs- und Nachprüfungsrechte sind deshalb einzeln zu lesen.
Wartezeiten, Grenzen und Nachweise
- Wartezeiten für Krankheitsauslöser.
- Mindest-Invaliditätsgrad für Unfallfolgen, im Marktbeispiel 50 Prozent.
- Endalter der Rente nach Vereinbarung.
Fragen vor einer Entscheidung
- Welche Auslöser sind versichert, und wie ist jeder definiert?
- Welche Wartezeiten gelten, und für welche Erkrankungen sind sie länger?
- Bis zu welchem Alter läuft die Rente?
Beispiel und Gegenbeispiel
Fiktives Beispiel mit Leistung
Ein selbständiger Gärtner stürzt von einer Leiter; die Unfallfolgen werden mit einem Invaliditätsgrad von 60 Prozent bemessen. Sein Vertrag sieht eine Rente ab 50 Prozent unfallbedingter Invalidität vor. Er erhält die vereinbarte monatliche Rente.
Fiktives Gegenbeispiel ohne Leistung
Eine Verkäuferin kann wegen eines chronischen Rückenleidens nicht mehr lange stehen und gibt ihren Beruf auf. Keine der vertraglich definierten Einschränkungen liegt vor. Die Funktionsinvaliditätsversicherung zahlt nicht.
Beide Fälle sind erfunden und dienen nur der Veranschaulichung. Sie enthalten keine Beiträge.
Quellen und Stand
Quellenstand: 21.10.2026. Diese Seite erklärt allgemein und ersetzt keine Beratung im Einzelfall; maßgeblich sind immer die Versicherungsbedingungen und gesetzlichen Regelungen in ihrer jeweils gültigen Fassung.
Alle 4 Quellen mit Verwendungszweck anzeigen
- Produktinformationsblatt MultiProtect (funktionelle Invaliditätsversicherung) (öffnet in neuem Tab) – die Bayerische, B 200053 (12.17), abgerufen am 21.10.2026
Verwendet für: Produktart „funktionelle Invaliditätsversicherung im Rahmen der Unfallversicherung“, Auslöser, Wartezeiten, Ausschlüsse, Rentendauer, Weltgeltung
- Multi PROTECT – Umfassender Existenzsicherungsschutz (Produktflyer) (öffnet in neuem Tab) – BA die Bayerische Allgemeine Versicherung AG, B 210030 (03.2026), abgerufen am 21.10.2026
Verwendet für: Nachweis des aktuellen Angebots (Stand 03.2026) und Bündel der Auslöser
- Allgemeine Unfallversicherungsbedingungen (AUB 2020), Musterbedingungen des GDV (öffnet in neuem Tab) – Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV), AUB 2020, Stand Juni 2025, abgerufen am 21.10.2026
Verwendet für: Bemessung der Unfall-Invalidität als Grundlage der Unfallkomponente
- Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG) einschließlich Anlage 1 (Sparten) (öffnet in neuem Tab) – Bundesministerium der Justiz / gesetze-im-internet.de, abgerufen am 20.10.2026
Verwendet für: VAG-Sparte 1 (Unfall): Das Marktbeispiel wird von einem Schaden-/Unfallversicherer „im Rahmen der Unfallversicherung“ betrieben. Krankheitsbedingte Auslöser könnten aufsichtsrechtlich zusätzlich Sparte 2 berühren; nicht abschließend geprüft.