Überblick
Die Pflegetagegeldversicherung zahlt bei Pflegebedürftigkeit einen vorher vereinbarten Betrag, unabhängig davon, welche Kosten tatsächlich entstehen. Das Geld steht zur freien Verfügung, etwa für pflegende Angehörige, einen Pflegedienst oder das Heim. Sie wird von Krankenversicherern nach Art der Lebensversicherung betrieben und ist die am häufigsten gewählte Form der Pflegezusatzversicherung.
Eigene Seiten zu verwandten Varianten: Geförderte Pflegezusatzversicherung (Pflege-Bahr).
Wann kann es leisten?
Festgestellte Pflegebedürftigkeit nach den Bedingungen, in der Regel gekoppelt an den Pflegegrad. Der Tarif legt fest, welcher Prozentsatz des vereinbarten Tagegelds in welchem Pflegegrad gezahlt wird.
Was versichert sein kann – und was typischerweise nicht
Kann versichert sein
- Ein Tagegeld je Pflegegrad; im Beispiel uniVersa, Tarif uni-PT-Premium, von 10 Prozent in Pflegegrad 1 bis 100 Prozent in Pflegegrad 5 des vereinbarten Tagessatzes.
- Je nach Tarif Zusatzleistungen wie eine Einmalzahlung bei erstmaliger Pflegebedürftigkeit oder eine Beitragsbefreiung ab bestimmten Pflegegraden.
- Häusliche und stationäre Pflege; die Verbraucherzentralen raten von Tarifen ohne Leistung bei ambulanter Pflege ab.
Typischerweise nicht versichert
- Keine Kostenerstattung: Der vereinbarte Betrag kann niedriger sein als die tatsächlichen Kosten, eine Vollkostendeckung folgt daraus nicht.
- In niedrigen Pflegegraden oft nur ein kleiner Prozentsatz der vereinbarten Leistung.
Allgemeine Beschreibung. Was ein Vertrag konkret enthält, regeln seine Versicherungsbedingungen.
Für wen das Thema relevant sein kann
Kann relevant sein für
- Menschen, die im Pflegefall flexibel über Geld verfügen möchten, etwa für die Pflege durch Angehörige.
- Gesetzlich wie privat Pflegeversicherte, soweit der Tarif sie als versicherungsfähig vorsieht.
Vorher zu klären
- Welche Höhe je Pflegegrad nötig erscheint, besonders in den Pflegegraden 2 bis 5.
- Ob bei häuslicher Pflege dieselbe Leistung gezahlt wird wie im Heim.
- Ob und ab wann eine Beitragsbefreiung im Pflegefall besteht.
- Wie die Dynamik funktioniert und ob Sie Erhöhungen im Alter ablehnen können.
Überschneidungen mit anderem Schutz
- Mit der Pflegepflichtversicherung: Das Tagegeld kommt zusätzlich zu deren Leistungen.
- Mit dem Pflege-Bahr: Er ist ein geförderter Pflegetagegeldtarif mit eigenen gesetzlichen Regeln; die Zulage gibt es nur für einen Vertrag je Person.
- Mit der Pflegerente: Beide zahlen frei verfügbares Geld, die Pflegerente ist aber eine Lebensversicherung mit anderer Beitrags- und Rückkaufslogik.
Nicht verwechseln – verwandte Themen
- PflegezusatzversicherungÜberblick
Pflegezusatzversicherungen ergänzen die soziale oder private Pflegepflichtversicherung. Es gibt drei Grundformen: Pflegetagegeld, Pflegekostenversicherung und Pflegerente. Sie können die finanzielle Lücke im Pflegefall verkleinern, schließen sie aber nicht automatisch.
- PflegekostenversicherungVersicherungsart
Die Pflegekostenversicherung leistet, nachdem die gesetzliche Pflegeversicherung geleistet hat – je nach Tarif als Erstattung belegter Restkosten bis zu Höchstbeträgen oder als prozentualer Zuschlag auf die gesetzliche Leistung. Sie ist kein frei vereinbartes Tagegeld.
- PflegerentenversicherungVersicherungsart
Die Pflegerentenversicherung zahlt bei Pflegebedürftigkeit eine vereinbarte monatliche Rente. Sie ist eine Lebensversicherung und damit anders kalkuliert als ein Pflegetagegeld – mit Überschussbeteiligung und Rückkaufswert.
- Geförderte Pflegezusatzversicherung (Pflege-Bahr)Förderweg
Für bestimmte Pflegetagegeldtarife zahlt der Staat eine Zulage von monatlich 5 Euro, wenn Sie mindestens 10 Euro monatlich selbst zahlen. Diese Tarife nehmen ohne Gesundheitsprüfung auf, haben aber gesetzliche Mindestleistungen, eine Wartezeit von bis zu fünf Jahren und begrenzte Leistungen.
- Private PflegepflichtversicherungVersicherungsart
Wer privat krankenversichert ist, muss sich auch privat gegen Pflegebedürftigkeit versichern. Die private Pflegepflichtversicherung leistet gleichwertig zur sozialen Pflegeversicherung und ist wie diese nur eine Teilabsicherung.
Was ist wichtig?
Dynamik
Im Beispiel uniVersa wird das Pflegetagegeld zur Werterhaltung erhöht, unter bestimmten Voraussetzungen auch nach Eintritt der Pflegebedürftigkeit; mit der Leistung steigt der Beitrag.
Beitragsbefreiung
Im Beispiel uni-PT-Premium ist der Tarif beitragsfrei, solange Pflegegrad 4 oder 5 besteht. Andere Tarife sehen die Befreiung früher, später oder gar nicht vor.
Nachversicherung bei Reformen
Manche Tarife garantieren eine Umstellung in neue Tarife, wenn die gesetzliche Pflegeversicherung reformiert wird; vereinbarte Ausschlüsse und Zuschläge werden übertragen (Beispiel uniVersa).
Wartezeiten, Grenzen und Nachweise
- Wartezeiten und Leistungsbeginn nach den Bedingungen, je nach Anbieter verschieden.
- Während eines Krankenhaus-, Reha- oder Kuraufenthalts kann das Tagegeld gekürzt sein (Beispiel uniVersa: zur Hälfte, wenn der Aufenthalt nicht ausschließlich auf der Pflegebedürftigkeit beruht).
- Beitragsanpassungen sind möglich; die Verträge laufen meist lebenslang.
Tarifprofile der uniVersa
Konkrete Tarife der uniVersa mit belegten Merkmalen – ohne Beiträge. Ob ein Tarif für Sie infrage kommt, ob Jan ihn für Sie vermitteln kann und ob ein Antrag angenommen wird, klären erst das Gespräch und die Prüfung durch den Versicherer.
Pflege
uni-PT-Premium (uni-PT-P) – Pflegetagegeld Pflegegrade 1 bis 5
In aktueller Produktübersicht geführtVermittlung über Jan: im Gespräch zu bestätigen
Für wen
- Im Tarifteil keine besondere Versicherungsfähigkeitsregel; uniVersa führt den Tarif als Pflegezusatzversicherung und als Ergänzung zur PKV (Produktseiten).
Wesentliche Leistungen
- Pflegetagegeld nach Pflegegrad: Prozentsatz des vereinbarten Tagessatzes, unabhängig von tatsächlichen Pflegekosten und ohne zeitliche Begrenzung: Pflegegrad 1 = 10 %, 2 = 30 %, 3 = 60 %, 4 = 80 %, 5 = 100 %; Auszahlung im Voraus (Abschnitt 1.1.1 und 1.1.6).
- Verdopplung: Doppeltes Tagegeld bei Pflegebedürftigkeit nach einem Unfall nach Vertragsabschluss bis zur Vollendung des 65. Lebensjahres oder solange ein Kind unter 18 im Haushalt versorgt werden muss; nur einmal verdoppelt (Abschnitte 1.1.2 bis 1.1.4).
- Sonderzahlung: Zehnfaches Tagegeld bei erstmaliger Feststellung der Pflegebedürftigkeit, danach jeweils nach zwei Jahren fortbestehender Pflegebedürftigkeit (Abschnitt 1.2).
- Beitragsbefreiung: Beitragsfrei, solange Pflegegrad 4 oder 5 besteht (Abschnitt 1.3).
- Dynamik und Nachversicherung: Erhöhung um 10 % in dreijährigen Abständen auch im Leistungsfall ohne Gesundheitsprüfung (ab tariflichem Alter 21 und zwei Jahren Versicherungsdauer); Nachversicherungsrecht in neue Tarife nach Reformen der Pflegeversicherung binnen drei Monaten nach deren Einführung (Abschnitte 2 und 3).
- Keine Wartezeit: Die dreijährige Wartezeit der AVB entfällt (AVB § 3 Abs. 2.1).
Grenzen und Einschränkungen
- Pflegetagegeld in ganzen Vielfachen von 5 EUR, mindestens 15 EUR je Tag (Abschnitt 1.1.1); laut Produktseite höchstens 100 EUR je Tag.
- Halbes Tagegeld während Krankenhaus-, Reha- oder Kuraufenthalten, die nicht ausschließlich auf Pflegebedürftigkeit beruhen (Abschnitt 1.1.5).
- Geltungsbereich Pflege in Europa (AVB § 1 Abs. 5.1).
- Leistungen gibt es auf Antrag. Wird der Antrag innerhalb von sechs Monaten nach Feststellung der Pflegebedürftigkeit im leistungsauslösenden Pflegegrad gestellt, wird rückwirkend ab dem ersten Tag der Pflegebedürftigkeit geleistet, bei späterem Antrag ab Beginn des Monats der Antragstellung (AVB § 6 Abs. 1, 1.1 und 1.2).
- Das Pflegetagegeld wird unabhängig von den tatsächlichen Pflegekosten gezahlt. Ob und wie weit es eine Versorgungslücke schließt, hängt vom vereinbarten Tagessatz und den tatsächlichen Kosten ab; eine vollständige Deckung ist nicht automatisch gegeben.
- Das Recht auf Dynamik erlischt nach mehr als zwei unmittelbar aufeinanderfolgenden Widersprüchen; es kann auf Antrag mit Zustimmung des Versicherers neu begründet werden (Abschnitt 2.5).
Wahlmöglichkeiten
- Tagessatz frei wählbar im Rahmen von Abschnitt 1.1.1
- Kombination mit uni-OPTI laut Produktseite
Vor einer Entscheidung zu klären
- Gesundheitsprüfung und Eintrittsalter im Gespräch klären.
- Welche weiteren Tarife sich damit kombinieren lassen, klären wir im Gespräch.
Stand: KVB-800, Sammlung 09.26; AVB Pflegeergänzungsversicherung KVB-090 05.23, Tarif uni-PT-Premium KVB-062 01.17. Quellen: uniVersa: Versicherungsbedingungen Kranken- und Pflegeversicherung KVB-800 (Tarif uni-PT-Premium (KVB-062 01.17), Abschnitte 1 bis 3 (Seiten 151–152)); uniVersa: Versicherungsbedingungen Kranken- und Pflegeversicherung KVB-800 (AVB Pflegeergänzungsversicherung (KVB-090 05.23), § 1 Geltungsbereich, § 1a Pflegegrade, § 3 Wartezeit, § 5 Einschränkungen, § 6 Antrag (Seiten 144–150)); uniVersa: Pflegetagegeld (uni-PT-Komfort, uni-PT-Premium) (Produktseite: aktuelles Angebot, versicherbarer Tagessatz, keine Wartezeit); uniVersa: Private Zusatzversicherung – Produktübersicht (Produktübersicht Zusatzversicherung: Pflegezusatzversicherung wird geführt); uniVersa: Sinnvolle Ergänzungen zur privaten Krankenversicherung (Produktseite: uni-PT-Premium als Ergänzung zur PKV)
uni-PT-Komfort (uni-PT-K) – Pflegetagegeld Pflegegrade 4 und 5
In aktueller Produktübersicht geführtVermittlung über Jan: im Gespräch zu bestätigen
Für wen
- Im Tarifteil keine besondere Versicherungsfähigkeitsregel; uniVersa führt den Tarif als Pflegezusatzversicherung und als Ergänzung zur PKV (Produktseiten).
Wesentliche Leistungen
- Pflegetagegeld in den höchsten Graden: Pflegegrad 4 = 50 %, Pflegegrad 5 = 100 % des vereinbarten Tagessatzes, unabhängig von tatsächlichen Kosten und ohne zeitliche Begrenzung (Abschnitt 1.1.1).
- Verdopplung, Sonderzahlung, Beitragsbefreiung: Doppeltes Tagegeld, wenn die Pflegebedürftigkeit nach Pflegegrad 4 oder 5 Folge eines nach Vertragsabschluss eingetretenen Unfalls ist (solange das 65. Lebensjahr noch nicht vollendet ist) oder solange mindestens ein Kind unter 18 Jahren im Haushalt zu versorgen ist; verdoppelt wird nur einmal. Sonderzahlung des zehnfachen Tagegeldes bei erstmaliger Feststellung von Pflegegrad 4 oder 5, danach alle zwei Jahre bei fortbestehender Pflegebedürftigkeit in diesen Graden. Beitragsfreiheit, solange Pflegegrad 4 oder 5 besteht, ab dem Ersten des Monats der ersten Leistungsauszahlung (Abschnitte 1.1.2 bis 1.3).
- Umstellungsoption: Bei tariflichem Eintrittsalter bis 55: Umstellung in uni-PT-Premium ohne Gesundheitsprüfung zum Monatsersten nach fünf oder zehn Jahren oder nach dem 50. Geburtstag, Antrag spätestens bis zum Stichtag (Abschnitte 3.1 und 3.3.1).
- Dynamik und Nachversicherung: Erhöhung des Tagessatzes um 10 % in dreijährigen Abständen ohne erneute Gesundheitsprüfung, auch nach Eintritt der Pflegebedürftigkeit, ab tariflichem Lebensalter 21 und zwei Jahren Versicherungsdauer; das Recht erlischt nach mehr als zwei unmittelbar aufeinanderfolgenden Widersprüchen, kann aber auf Antrag mit Zustimmung des Versicherers neu begründet werden. Nachversicherung nach Reformen der Pflegegrade 4 und 5 binnen drei Monaten (Abschnitte 2 und 3.2).
Grenzen und Einschränkungen
- Keine Leistung in den Pflegegraden 1, 2 und 3 (Abschnitt 1.1.1).
- Versicherbar ist laut Produktseite ein Tagessatz von 15 bis 100 EUR, in ganzen Vielfachen von 5 EUR (Produktseite; Abschnitt 1.1.1). Diese Spanne betrifft den gewählten Tagessatz, nicht jede Auszahlung: Bei Pflegegrad 4 werden 50 %, bei Pflegegrad 5 100 % davon gezahlt; durch die Verdopplung (Abschnitte 1.1.2 bis 1.1.4) und die dynamischen Erhöhungen (Abschnitt 2) kann der Betrag darüber liegen.
- Halbes Tagegeld bei Krankenhaus-, Reha- oder Kuraufenthalten, die nicht ausschließlich auf Pflegebedürftigkeit beruhen (Abschnitt 1.1.5).
- Umstellungsoption nur, wenn uni-PT-Komfort die erste Pflegetagegeldversicherung beim Versicherer ist; Ausschlüsse und Zuschläge werden übertragen (Abschnitt 3.1.2).
- Das Pflegetagegeld wird unabhängig von den tatsächlichen Pflegekosten gezahlt. Ob und wie weit es eine Versorgungslücke schließt, hängt vom vereinbarten Tagessatz und den tatsächlichen Kosten ab; eine vollständige Deckung ist nicht automatisch gegeben.
Wahlmöglichkeiten
- Umstellung in uni-PT-Premium (Abschnitt 3.1)
- Kombination mit uni-OPTI laut Produktseite
Vor einer Entscheidung zu klären
- Gesundheitsprüfung und Eintrittsalter im Gespräch klären.
- Welche weiteren Tarife sich damit kombinieren lassen, klären wir im Gespräch.
Stand: KVB-800, Sammlung 09.26; AVB Pflegeergänzungsversicherung KVB-090 05.23, Tarif uni-PT-Komfort KVB-063 01.17. Quellen: uniVersa: Versicherungsbedingungen Kranken- und Pflegeversicherung KVB-800 (Tarif uni-PT-Komfort (KVB-063 01.17), Abschnitte 1 bis 3 (Seiten 153–154)); uniVersa: Versicherungsbedingungen Kranken- und Pflegeversicherung KVB-800 (AVB Pflegeergänzungsversicherung (KVB-090 05.23), § 1 Geltungsbereich, § 3 Wartezeit, § 6 Antrag); uniVersa: Pflegetagegeld (uni-PT-Komfort, uni-PT-Premium) (Produktseite: aktuelles Angebot, Optionsrecht in uni-PT-Premium); uniVersa: Sinnvolle Ergänzungen zur privaten Krankenversicherung (Produktseite: uni-PT-Komfort als Ergänzung zur PKV)
Fragen vor einer Entscheidung
- Welcher Betrag ist in jedem Pflegegrad versichert?
- Zahlt der Tarif bei Pflege zu Hause genauso viel wie im Heim?
- Ab welchem Pflegegrad entfällt der Beitrag?
Beispiel und Gegenbeispiel
Fiktives Beispiel mit Leistung
Ein Mann wird in Pflegegrad 3 eingestuft und von seiner Tochter zu Hause gepflegt. Er erhält den tariflichen Anteil seines vereinbarten Tagegelds und kann damit die Tochter entlasten oder Hilfen bezahlen.
Fiktives Gegenbeispiel ohne Leistung
Eine Frau braucht nach einem Sturz für einige Wochen Unterstützung, eine Pflegebedürftigkeit wird aber nicht festgestellt. Das Pflegetagegeld wird nicht gezahlt, weil der Tarif eine festgestellte Pflegebedürftigkeit voraussetzt.
Beide Fälle sind erfunden und dienen nur der Veranschaulichung. Sie enthalten keine Beiträge.
Quellen und Stand
Quellenstand: 21.10.2026. Diese Seite erklärt allgemein und ersetzt keine Beratung im Einzelfall; maßgeblich sind immer die Versicherungsbedingungen und gesetzlichen Regelungen in ihrer jeweils gültigen Fassung.
Alle 6 Quellen mit Verwendungszweck anzeigen
- uniVersa: Versicherungsbedingungen Kranken- und Pflegeversicherung KVB-800 (öffnet in neuem Tab) – uniVersa Krankenversicherung a.G., Sammlung Stand 09.26, abgerufen am 20.10.2026
Verwendet für: Anbieterbeispiel uni-PT-Premium: Staffel je Pflegegrad, Sonderzahlung, Beitragsbefreiung, Dynamik, Kürzung bei stationärem Aufenthalt, Nachversicherung
- Verbraucherzentrale: Ist eine Pflegezusatzversicherung eine sinnvolle Absicherung fürs Alter? (öffnet in neuem Tab) – Verbraucherzentrale Bundesverband / verbraucherzentrale.de, Stand 19.05.2026, abgerufen am 21.10.2026
Verwendet für: Mechanik, freie Verwendung, ambulante Leistung, Beitragsanpassungen
- PKV-Verband: Glossar (Anwartschaftsversicherung, Beihilfe, Standardtarif, Pflegepflichtversicherung, Pflegezusatzversicherung, Versicherungsfreiheit) (öffnet in neuem Tab) – Verband der Privaten Krankenversicherung e. V., abgerufen am 21.10.2026
Verwendet für: Pflegetagegeld als häufigste Form, freie Verfügung
- § 150 VAG – Gutschrift zur Alterungsrückstellung, Verwendung (öffnet in neuem Tab) – Bundesministerium der Justiz / gesetze-im-internet.de, abgerufen am 21.10.2026
Verwendet für: Pflegetagegeldversicherung nach Art der Lebensversicherung
- § 127 SGB XI – Pflegevorsorgezulage; Fördervoraussetzungen (öffnet in neuem Tab) – Bundesministerium der Justiz / gesetze-im-internet.de, abgerufen am 21.10.2026
Verwendet für: Zulage nur für einen Vertrag je Person
- Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG) einschließlich Anlage 1 (Sparten) (öffnet in neuem Tab) – Bundesministerium der Justiz / gesetze-im-internet.de, abgerufen am 20.10.2026
Verwendet für: VAG-Sparte 2 Krankheit (Tagegeld)