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Versicherungswissen

Camping­versicherung

Sachschutz für stationär genutzte Wohnwagen ohne Zulassung, Mobilheime, Vorzelte und Campinginventar – zugelassene Wohnwagen und Wohnmobile gehören in die Kfz-Versicherung.

Wichtige Grenze: Zugelassene Wohnwagen und Wohnmobile – dafür ist die Kfz-Kaskoversicherung zuständig.

Frage im Gespräch klären

Überblick

Die Campingversicherung richtet sich vor allem an Dauercamper. Sie versichert stationär genutzte Wohnwagen ohne Zulassung, Mobilheime oder Tiny Houses mit Anbauten wie Vorzelt, Markise und Sonnendach und auf Wunsch das bewegliche Inventar. Zugelassene Wohnwagen und Wohnmobile sind dagegen Fahrzeuge: Ihr Sachschutz läuft über Teil- oder Vollkasko der Kfz-Versicherung.

Wann kann es leisten?

Ein Sachschaden am versicherten Objekt, an Anbauten oder Inventar durch eine versicherte Gefahr – etwa Brand, Diebstahl, Vandalismus, Leitungswasser oder, wenn vereinbart, Sturm und Hagel.

Was versichert sein kann – und was typischerweise nicht

Kann versichert sein

  • Wohnwagen ohne Zulassung, Mobilheim oder vergleichbare Unterkunft samt Anbauten wie Vorzelt, Markise und Schutzdach.
  • Typische Gefahren: Brand, Blitzschlag, Explosion, Überspannung durch Blitz, Entwendung, Unfall des Objekts, Vandalismus, Leitungswasser und Bruch der Außenverglasung.
  • Schutz auch im Winterlager, je nach Bedingungen.
  • Optional Inventar, Elementargefahren wie Sturm, Hagel und Schneedruck, eine Solaranlage sowie Haftpflicht.

Typischerweise nicht versichert

  • Zugelassene Wohnwagen und Wohnmobile – dafür ist die Kfz-Kaskoversicherung zuständig.
  • Elementargefahren und Inventar ohne entsprechende Vereinbarung.

Allgemeine Beschreibung. Was ein Vertrag konkret enthält, regeln seine Versicherungsbedingungen.

Für wen das Thema relevant sein kann

Kann relevant sein für

  • Dauercamper mit fest abgestelltem Wohnwagen, Mobilheim oder Tiny House auf einem Campingplatz.
  • Wer Vorzelt und Inventar dauerhaft am Stellplatz lässt.

Vorher zu klären

  • Hat der Wohnwagen eine Zulassung, oder steht er dauerhaft ohne Zulassung?
  • Welches Inventar bleibt dauerhaft vor Ort, und welchen Wert hat es?
  • Sind Sturm und Hagel am Standort ein relevantes Risiko?
  • Wird das Objekt vermietet?

Überschneidungen mit anderem Schutz

  • Hausratversicherung: Die Außenversicherung gilt nur für vorübergehend außerhalb der Wohnung befindliche Sachen und bei Naturgefahren nur in Gebäuden; dauerhaft am Campingplatz gelagertes Inventar ist damit in der Regel nicht abgedeckt.
  • Kfz-Teilkasko oder -Vollkasko für zugelassene Wohnwagen und Wohnmobile.
  • Privathaftpflicht bzw. Haftpflichtbaustein für Schäden an Nachbarn oder am Platz.

Nicht verwechseln – verwandte Themen

  • HausratversicherungVersicherungsart

    Ersetzt Ihren beweglichen Hausrat zum Neuwert, wenn er durch eine versicherte Gefahr wie Brand, Einbruchdiebstahl, Leitungswasser, Sturm oder Hagel zerstört, beschädigt oder gestohlen wird – keine Allgefahrendeckung.

  • WohnmobilversicherungVariante

    Ein Wohnmobil braucht als Kraftfahrzeug eine Kfz-Haftpflicht; Teil- und Vollkasko schützen das Fahrzeug samt fest eingebauter Einrichtung. Lose Gegenstände im Wohnmobil sind darüber nicht versichert – dafür gibt es Inhalts- oder Campingversicherungen.

  • TeilkaskoBaustein

    Die Teilkasko ersetzt Schäden am eigenen Fahrzeug durch genau benannte Ereignisse wie Brand, Diebstahl, Sturm, Hagel, Wildunfall oder Glasbruch – nicht aber selbst verursachte Unfallschäden.

Was ist wichtig?

Stationär statt unterwegs

Der Vertrag knüpft an einen festen Stellplatz an. Für Reisen mit zugelassenem Fahrzeug gelten die Kfz-Bedingungen, nicht die Campingversicherung.

Bausteine

Elementargefahren, Solaranlage, Inventar, Haftpflicht und Vermietung sind bei vielen Anbietern eigene, optional zubuchbare Bausteine.

Wartezeiten, Grenzen und Nachweise

  • Selbstbeteiligungen, insbesondere im Elementarbaustein, je nach Tarif.
  • Inventar nur bis zur vereinbarten Versicherungssumme.
  • Der verbindliche Umfang ergibt sich aus Versicherungsschein und Bedingungen, nicht aus Leistungsübersichten.

Fragen vor einer Entscheidung

  1. Ist mein Objekt ein Fahrzeug mit Zulassung oder ein stationäres Wohnobjekt?
  2. Ist das Inventar mitversichert, und bis zu welcher Summe?
  3. Sind Sturm und Hagel eingeschlossen?

Beispiel und Gegenbeispiel

Fiktives Beispiel mit Leistung

Auf einem Dauercampingplatz brennt der Wohnwagen ohne Zulassung einer Familie nach einem Kurzschluss aus. Brand ist versichert; die Campingversicherung ersetzt Wohnwagen, Vorzelt und das eingeschlossene Inventar nach den vereinbarten Summen.

Fiktives Gegenbeispiel ohne Leistung

Ein Sturm reißt ein Vorzelt ab, im Vertrag sind Elementargefahren aber nicht vereinbart. Für den Sturmschaden gibt es keine Leistung.

Beide Fälle sind erfunden und dienen nur der Veranschaulichung. Sie enthalten keine Beiträge.

Quellen und Stand

Quellenstand: 21.10.2026. Diese Seite erklärt allgemein und ersetzt keine Beratung im Einzelfall; maßgeblich sind immer die Versicherungsbedingungen und gesetzlichen Regelungen in ihrer jeweils gültigen Fassung.

Alle 2 Quellen mit Verwendungszweck anzeigen
  1. Leistungsübersicht Camping-Versicherung für Dauercamper (öffnet in neuem Tab) – Alte Leipziger Versicherung AG, T 111.1 – 11.2023, abgerufen am 21.10.2026

    Verwendet für: Versicherbare Objekte ohne Zulassung, Anbauten, versicherte Gefahren, Winterlager, optionale Bausteine, Verbindlichkeit der Bedingungen

  2. Allgemeine Hausrat Versicherungsbedingungen (VHB 2022 – Versicherungssummenmodell) (öffnet in neuem Tab) – Gesamtverband der Versicherer (GDV), Musterbedingungen des GDV, Stand Juni 2026, abgerufen am 21.10.2026

    Verwendet für: Außenversicherung nur für vorübergehend außerhalb befindliche Sachen, Naturgefahren nur in Gebäuden (A 12)

Frage zu diesem Thema?

Jan ordnet das Thema im Gespräch ein und sagt offen, ob er dazu eine Lösung der uniVersa anbieten kann.

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