Überblick
Eine private Arbeitslosenversicherung ist eine freiwillige Zusatzversicherung. Sie ersetzt die gesetzliche Arbeitslosenversicherung nicht, sondern zahlt bei versicherter Arbeitslosigkeit einen vertraglich vereinbarten Betrag – unabhängig davon, ob ein Kredit besteht. Am Markt erscheint sie meist unter Namen wie „Gehaltsschutz“ oder „Einkommensschutz“ und häufig kombiniert mit einer Leistung bei Arbeitsunfähigkeit. Angebote kommen und gehen: Ein von uns geprüftes Bankprodukt war im Oktober 2026 vorübergehend nicht beantragbar.
Wann kann es leisten?
In den geprüften Produktbeschreibungen: unverschuldete Arbeitslosigkeit, etwa durch betriebsbedingte Kündigung oder einen Aufhebungsvertrag zur Vermeidung einer solchen Kündigung, nach Ablauf der Wartezeit; teils zusätzlich der Bezug von Arbeitslosengeld als Voraussetzung.
Was versichert sein kann – und was typischerweise nicht
Kann versichert sein
- Ein vereinbarter monatlicher Betrag bei versicherter Arbeitslosigkeit; bei einem Anbieter für Arbeitslosigkeit und Arbeitsunfähigkeit getrennt wählbar.
- Begrenzte Leistungsdauer, zum Beispiel bis zu 24 Monate, solange Arbeitslosengeld bezogen wird (Anbieterangabe), oder 12 Monate je Leistungsfall bei insgesamt 36 Monaten (anderer Anbieter).
- Leistungen auch bei erneuter Arbeitslosigkeit während der Laufzeit, soweit die Bedingungen das vorsehen.
Typischerweise nicht versichert
- Eigenkündigung und Kündigungen, von denen man bei Antragstellung schon wusste; eine in der Wartezeit ausgesprochene Kündigung ist in einem geprüften Produkt nicht versichert.
- Kurzarbeit und Arbeitslosigkeit ohne Bezug von Arbeitslosengeld, soweit die Bedingungen den ALG-I-Bezug voraussetzen.
- In den geprüften Angeboten meist keine Absicherung von Arbeitslosigkeit für Selbständige, Beamte, Auszubildende oder Beschäftigte in der Probezeit.
Allgemeine Beschreibung. Was ein Vertrag konkret enthält, regeln seine Versicherungsbedingungen.
Für wen das Thema relevant sein kann
Kann relevant sein für
- Sozialversicherungspflichtig Angestellte, deren Arbeitslosengeld deutlich unter dem bisherigen Nettoeinkommen läge und die feste Ausgaben haben.
- Personen, die die Zugangsvoraussetzungen erfüllen – in einem geprüften Produkt etwa mindestens sechs Monate ununterbrochen beim selben Arbeitgeber mit mindestens 15 Wochenstunden und ein Eintrittsalter ab 18 Jahren.
Vorher zu klären
- Wie hoch das gesetzliche Arbeitslosengeld voraussichtlich wäre und welche Lücke tatsächlich bleibt.
- Ob die eigene Beschäftigungsform überhaupt versicherbar ist (befristet, Probezeit, Teilzeit, Saisonarbeit).
- Wie lange Wartezeit und Karenz dauern und ab wann rückwirkend geleistet wird.
- Ob der Anbieter das Produkt aktuell überhaupt im Neugeschäft führt.
Überschneidungen mit anderem Schutz
- Gesetzliche Arbeitslosenversicherung: bleibt die Grundabsicherung; manche private Produkte setzen deren Bezug voraus.
- Restschuldversicherung mit Baustein Arbeitslosigkeit: übernimmt nur die Rate eines bestimmten Kredits.
- Krankentagegeld und Berufsunfähigkeitsversicherung: sichern Einkommen bei Krankheit oder dauerhafter Berufsunfähigkeit, nicht bei Jobverlust; ein kombinierter Gehaltsschutz ersetzt sie nicht.
Nicht verwechseln – verwandte Themen
- ArbeitslosenversicherungSystemwissen
Die gesetzliche Arbeitslosenversicherung nach dem SGB III zahlt Arbeitslosengeld, wenn jemand arbeitslos ist, sich gemeldet hat und die Anwartschaftszeit erfüllt. Höhe und Dauer sind gesetzlich festgelegt.
- RestschuldversicherungVersicherungsart
Eine Restschuldversicherung soll Kreditraten oder die Restschuld übernehmen, wenn die versicherte Person stirbt, arbeitsunfähig oder unverschuldet arbeitslos wird – je nach vereinbarten Bausteinen und meist zeitlich begrenzt. Zu Allgemein-Verbraucherdarlehen darf sie frühestens eine Woche nach dem Kreditvertrag abgeschlossen werden.
- KrankentagegeldVersicherungsart
Vereinbarter Tagessatz als Ersatz für Verdienstausfall bei ärztlich festgestellter Arbeitsunfähigkeit, ab einem vereinbarten Tag. Krankentagegeld ist kein Krankenhaustagegeld und geht nicht automatisch nahtlos in eine Berufsunfähigkeitsrente über.
- BerufsunfähigkeitsversicherungVersicherungsart
Die Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt eine vereinbarte monatliche Rente, wenn Sie Ihren zuletzt ausgeübten Beruf aus gesundheitlichen Gründen voraussichtlich auf Dauer ganz oder teilweise nicht mehr ausüben können. Eine kurze Krankschreibung ist noch keine Berufsunfähigkeit.
Was ist wichtig?
Wartezeit
Zum Beispiel 90 Tage oder drei Monate ab Vertragsbeginn, bevor Arbeitslosigkeit versichert ist (Anbieterangaben).
Karenz und Rückwirkung
In einem geprüften Produkt Leistung ab dem 61. Tag der Arbeitslosigkeit, dann rückwirkend ab dem ersten Tag; keine Leistung, wenn innerhalb von 60 Tagen eine neue Stelle beginnt.
Kombination mit Arbeitsunfähigkeit
Häufig als Kombischutz für Arbeitslosigkeit und Arbeitsunfähigkeit, teils auch als Einzelschutz angeboten.
Wartezeiten, Grenzen und Nachweise
- Wartezeiten ab Vertragsbeginn; Kündigungen innerhalb der Wartezeit sind in der Regel nicht versichert.
- Leistungsdauer je Fall und über die Vertragslaufzeit begrenzt.
- Eintrittsalter begrenzt, in einem geprüften Produkt bis zwei Monate vor dem 65. Geburtstag.
Fragen vor einer Entscheidung
- Bin ich mit meiner aktuellen Beschäftigung überhaupt versicherbar?
- Gilt der Schutz auch bei einem Aufhebungsvertrag, und unter welchen Bedingungen?
- Muss ich Arbeitslosengeld beziehen, damit die private Versicherung zahlt?
- Wie lange zahlt die Versicherung höchstens – je Fall und insgesamt?
Beispiel und Gegenbeispiel
Fiktives Beispiel mit Leistung
Frau H. ist seit drei Jahren unbefristet angestellt und schließt einen Gehaltsschutz ab. Ein Jahr später wird ihr betriebsbedingt gekündigt. Sie meldet sich arbeitslos, bezieht Arbeitslosengeld und erhält nach der Karenzzeit zusätzlich den vereinbarten Monatsbetrag für die Dauer der Arbeitslosigkeit, höchstens bis zur vertraglichen Grenze.
Fiktives Gegenbeispiel ohne Leistung
Herr B. erfährt von einer geplanten Kündigung und schließt danach schnell einen Gehaltsschutz ab. Die Kündigung kommt im zweiten Monat. Da sie in der Wartezeit liegt und ihm schon vor Antragstellung bekannt war, wird nicht geleistet.
Beide Fälle sind erfunden und dienen nur der Veranschaulichung. Sie enthalten keine Beiträge.
Quellen und Stand
Quellenstand: 21.10.2026. Diese Seite erklärt allgemein und ersetzt keine Beratung im Einzelfall; maßgeblich sind immer die Versicherungsbedingungen und gesetzlichen Regelungen in ihrer jeweils gültigen Fassung.
Alle 5 Quellen mit Verwendungszweck anzeigen
- GehaltsSchutz (Produktseite) (öffnet in neuem Tab) – ProTect Versicherung AG, abgerufen am 21.10.2026
Verwendet für: Aktuelles Angebot: Schutz bei unverschuldeter Arbeitslosigkeit und Arbeitsunfähigkeit, getrennt wählbare Leistungshöhe, Wartezeit für Vorerkrankungen
- savme Gehaltsschutz (Produktseite) (öffnet in neuem Tab) – cresult GmbH (savme), Kooperation mit ProTect Versicherung, abgerufen am 21.10.2026
Verwendet für: Auslöser, Wartezeit 90 Tage, Leistung ab Tag 61 rückwirkend, bis 24 Monate, Zugangsvoraussetzungen, Ausschlüsse
- Einkommensschutzbrief (Produktseite, Risikoträger Credit Life AG) (öffnet in neuem Tab) – Deutsche Kreditbank AG, abgerufen am 21.10.2026
Verwendet für: Weiteres Produkt (Credit Life AG): Arbeitslosigkeit nur für Angestellte, Wartezeit drei Monate, 12/36 Monate; im Oktober 2026 keine Beantragung möglich
- § 149 SGB III – Höhe des Arbeitslosengeldes (öffnet in neuem Tab) – Bundesministerium der Justiz / gesetze-im-internet.de, abgerufen am 21.10.2026
Verwendet für: Höhe des gesetzlichen Arbeitslosengeldes als Vergleichsgröße
- Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG) einschließlich Anlage 1 (Sparten) (öffnet in neuem Tab) – Bundesministerium der Justiz / gesetze-im-internet.de, abgerufen am 20.10.2026
Verwendet für: VAG-Spartenzuordnung Nr. 16 (verschiedene finanzielle Verluste, ungenügende Einkommen)