Überblick
Die Reisegepäckversicherung schützt das mitgeführte Gepäck der versicherten Person und mitreisender Familienangehöriger während der Reise, zum Beispiel gegen Diebstahl, Raub, Transportmittelunfall, Elementarereignisse und höhere Gewalt. Solange sich das Gepäck im Gewahrsam eines Beförderungsunternehmens befindet, etwa einer Fluggesellschaft, sind auch Verlust, Zerstörung und Beschädigung versichert. Es gibt sie als Wochen-, Monats- oder Jahrespolice.
Wann kann es leisten?
Ein versichertes Ereignis während der Reise: etwa Diebstahl aus dem Hotelzimmer, Raub, Beschädigung bei einem Verkehrsunfall oder Verlust des aufgegebenen Koffers durch die Fluggesellschaft.
Was versichert sein kann – und was typischerweise nicht
Kann versichert sein
- Sachen des persönlichen Reisebedarfs.
- Aufgegebenes Gepäck, etwa am Bahnhof, im Hotel oder bei der Fluggesellschaft.
- Foto- und Videoausrüstung, Schmuck, Geschenke, Reiseandenken und EDV-Geräte – meist nur bis zu Sondergrenzen.
- Sportgeräte, solange sie nicht in Gebrauch sind, etwa im Hotel gestohlene Ski.
Typischerweise nicht versichert
- Vergessenes, liegen gelassenes oder verlorenes Gepäck.
- Sportgeräte während der Benutzung, etwa beim Skifahren zerbrochene Ski.
- Schäden, die der Versicherte durch fehlende Sorgfalt mitverursacht, etwa unbeaufsichtigtes Gepäck – je nach Bedingungen.
Allgemeine Beschreibung. Was ein Vertrag konkret enthält, regeln seine Versicherungsbedingungen.
Für wen das Thema relevant sein kann
Kann relevant sein für
- Reisende ohne Hausratversicherung oder mit sehr niedriger Außenversicherung.
- Reisende mit wertvollem Gepäck, das über die Grenzen der Hausrat-Außenversicherung hinausgeht.
Vorher zu klären
- Besteht eine Hausratversicherung mit Außenversicherung, und bis zu welcher Höhe und Dauer gilt sie?
- Welche Wertsachen werden mitgenommen, und welche Sondergrenzen gelten dafür?
- Wie lange dauert die Reise?
Überschneidungen mit anderem Schutz
- Hausratversicherung: Die Außenversicherung schützt Gepäck je nach Vertrag für drei oder sechs Monate, meist bis 10 Prozent der Hausrat-Versicherungssumme, bei Einbruchdiebstahl und Raub – oft aber nicht bei einfachem Diebstahl aus dem Auto oder an öffentlichen Orten.
- Haftung von Fluggesellschaften und Hotels: Für verlorenes Fluggepäck und eingebrachte Sachen bestehen eigene, begrenzte Haftungsregeln.
- Kfz-Kasko: Reisegepäck im Auto ist dort nicht versicherbar.
Nicht verwechseln – verwandte Themen
- HausratversicherungVersicherungsart
Ersetzt Ihren beweglichen Hausrat zum Neuwert, wenn er durch eine versicherte Gefahr wie Brand, Einbruchdiebstahl, Leitungswasser, Sturm oder Hagel zerstört, beschädigt oder gestohlen wird – keine Allgefahrendeckung.
Was ist wichtig?
Zeitwert
Ersetzt wird der Zeitwert: der Betrag für neue gleichartige Sachen am Wohnort abzüglich eines Abzugs für Alter, Abnutzung und Gebrauch; bei Beschädigung die Reparaturkosten, höchstens der Zeitwert.
Sondergrenzen
Für Schmuck, Foto- und Videogeräte, EDV-Geräte, Sportgeräte und Reiseandenken gelten oft eigene Einschränkungen.
Wartezeiten, Grenzen und Nachweise
- Entschädigung höchstens bis zur Versicherungssumme und zu den Sondergrenzen.
- Diebstahl und Raub sind in der Regel unverzüglich der Polizei zu melden, Schäden bei Beförderungsunternehmen dort anzuzeigen.
- Der Schutz gilt nur während der versicherten Reisezeit.
Fragen vor einer Entscheidung
- Was deckt meine Hausrat-Außenversicherung schon ab?
- Welche Höchstgrenzen gelten für Elektronik und Schmuck?
- Ist Diebstahl aus dem abgestellten Auto versichert?
Beispiel und Gegenbeispiel
Fiktives Beispiel mit Leistung
Der aufgegebene Koffer einer Reisenden kommt nach einem Umstieg nicht an und bleibt verschollen. Die Reisegepäckversicherung ersetzt den Zeitwert des Inhalts, nachdem sie den Verlust bei der Fluggesellschaft gemeldet und die Bestätigung eingereicht hat.
Fiktives Gegenbeispiel ohne Leistung
Ein Reisender lässt seine Kamera auf einer Parkbank liegen und bemerkt es erst Stunden später. Vergessene oder liegen gelassene Sachen sind nicht versichert.
Beide Fälle sind erfunden und dienen nur der Veranschaulichung. Sie enthalten keine Beiträge.
Quellen und Stand
Quellenstand: 21.10.2026. Diese Seite erklärt allgemein und ersetzt keine Beratung im Einzelfall; maßgeblich sind immer die Versicherungsbedingungen und gesetzlichen Regelungen in ihrer jeweils gültigen Fassung.
Alle 5 Quellen mit Verwendungszweck anzeigen
- Versicherungen rund ums Reisen (Verbraucherbroschüre) (öffnet in neuem Tab) – Gesamtverband der Versicherer (GDV) / DieVersicherer.de, Stand Januar 2025, abgerufen am 21.10.2026
Verwendet für: Versicherte Gefahren und Sachen, Gewahrsam von Beförderungsunternehmen, Sportgeräte nicht in Gebrauch, Sondergrenzen, Zeitwert, Policenarten; Hausrat-Außenversicherung drei oder sechs Monate, meist 10 Prozent
- Auslandsreisen – welcher Versicherungsschutz ist notwendig? (öffnet in neuem Tab) – Verbraucherzentrale, Stand 18.03.2026, abgerufen am 21.10.2026
Verwendet für: Reisegepäckversicherung in der Regel verzichtbar
- Gepäckverlust im Urlaub: Hausratsversicherung kommt häufig für Schaden auf (öffnet in neuem Tab) – Verbraucherzentrale, Stand 17.04.2025, abgerufen am 21.10.2026
Verwendet für: Hausratversicherung deckt Gepäckdiebstahl aus der Unterkunft häufig ab
- Allgemeine Bedingungen für die Kfz-Versicherung (AKB 2015), unverbindliche Musterbedingungen (öffnet in neuem Tab) – Gesamtverband der Versicherer (GDV), AKB 2015, Stand 13.10.2026, abgerufen am 21.10.2026
Verwendet für: Reisegepäck in der Kfz-Kasko nicht versicherbar (A.2.1.2.3)
- Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG) einschließlich Anlage 1 (Sparten) (öffnet in neuem Tab) – Bundesministerium der Justiz / gesetze-im-internet.de, abgerufen am 20.10.2026
Verwendet für: Sparte 9 (sonstige Sachschäden) nach Anlage 1 VAG