Überblick
Die Hausratversicherung ersetzt die beweglichen Sachen Ihres Haushalts – Möbel, Kleidung, Geräte, Vorräte –, wenn sie durch eine versicherte Gefahr zerstört, beschädigt oder gestohlen werden. Nach den GDV-Musterbedingungen VHB 2022 sind das Brand, Blitzschlag, Überspannung durch Blitz und Explosion, Einbruchdiebstahl, Raub und Vandalismus nach einem Einbruch, Leitungswasser sowie Sturm und Hagel. Entschädigt wird in der Regel der Neuwert, also der Betrag für die Wiederbeschaffung gleicher Art und Güte, begrenzt durch die Versicherungssumme. Es ist keine Allgefahrendeckung: Was nicht als Gefahr genannt ist, ist nicht versichert.
Wann kann es leisten?
Ein Schaden an versichertem Hausrat in der versicherten Wohnung durch eine der vereinbarten Gefahren, zum Beispiel ein Wohnungsbrand, ein Einbruch oder ein geplatzter Wasserschlauch. Außerhalb der Wohnung besteht Schutz nur im Rahmen der Außenversicherung.
Was versichert sein kann – und was typischerweise nicht
Kann versichert sein
- Alle Sachen, die Ihrem Haushalt zur privaten Nutzung dienen, einschließlich auf eigene Kosten beschaffter Einbaumöbel und -küchen von Mietern (VHB 2022 A 8).
- Wertsachen wie Bargeld, Schmuck, Urkunden und Kunstgegenstände – jedoch nur bis zu vereinbarten Entschädigungsgrenzen.
- Folgekosten wie Aufräum-, Hotel- oder Schlossänderungskosten nach einem versicherten Schaden, je nach Bedingungen begrenzt.
- Hausrat, der sich nur vorübergehend außerhalb der Wohnung befindet (Außenversicherung, weltweit, mit eigener Entschädigungsgrenze).
- Fahrräder in der Wohnung oder in einem verschlossenen Gemeinschaftsraum wie dem Fahrradkeller bei Einbruchdiebstahl; einfacher Diebstahl unterwegs nur mit Zusatzvereinbarung.
Typischerweise nicht versichert
- Gebäudebestandteile, die dem Eigentümer gehören – sie gehören in die Wohngebäudeversicherung.
- Kraftfahrzeuge und Anhänger samt Teilen sowie Luft- und Wasserfahrzeuge, abgesehen von den in den Bedingungen genannten Kleinbooten.
- Einfacher Diebstahl ohne Einbruch, etwa eines Rads vor dem Supermarkt, sofern nicht gesondert vereinbart.
- Überschwemmung, Rückstau und andere Elementargefahren ohne Zusatzvereinbarung.
- Sachen, die über einen gesonderten Vertrag versichert sind (etwa Schmuck, Kunst, Musikinstrumente), sowie die Wiederherstellung von Daten ohne Zusatzvereinbarung.
- Schäden durch Krieg, innere Unruhen und Kernenergie (generelle Ausschlüsse).
Allgemeine Beschreibung. Was ein Vertrag konkret enthält, regeln seine Versicherungsbedingungen.
Für wen das Thema relevant sein kann
Kann relevant sein für
- Mieterinnen, Mieter und Eigentümer, die ihre Einrichtung nach einem Totalschaden nicht ohne Weiteres aus eigenen Mitteln neu beschaffen könnten.
- Haushalte mit höherwertiger Einrichtung, Elektronik oder Wertsachen – je wertvoller die Einrichtung, desto größer das finanzielle Risiko.
- Nicht jede erste Wohnung braucht automatisch eine Hausratversicherung: Bei wenig und leicht ersetzbarem Hausrat kann das Risiko auch selbst tragbar sein. Entscheidend ist, was eine Neuanschaffung kosten würde und ob Sie das verkraften.
Vorher zu klären
- Neuwert des gesamten Hausrats: Inventarliste oder Pauschalsumme nach Wohnfläche mit Unterversicherungsverzicht?
- Wo werden Wertsachen aufbewahrt, und reichen die Entschädigungsgrenzen – vor allem außerhalb eines Wertschutzschranks?
- Liegt die Wohnung im Erd- oder Untergeschoss oder in einem Gebiet mit Starkregen- oder Hochwasserrisiko?
- Werden Fahrräder oder Pedelecs draußen abgestellt?
- Besteht noch ein Elternvertrag? Während Ausbildung oder Freiwilligendienst kann Hausrat dort mitversichert sein, solange kein eigener Hausstand gegründet wird (VHB 2022 A 12.2).
Überschneidungen mit anderem Schutz
- Wohngebäudeversicherung: Gebäude und fest verbundene Bestandteile des Eigentümers; die Hausrat deckt den beweglichen Inhalt. Beide Verträge sollten aufeinander abgestimmt sein.
- Privathaftpflicht: Schäden, die Sie anderen zufügen; die Hausrat deckt Ihre eigenen Sachen.
- Elektronik- und Fahrradversicherungen decken weitere Ursachen wie Sturz oder Flüssigkeit; manche Elektronikverträge leisten nur nachrangig zur Hausratversicherung.
- Glasversicherung: Glasbruch ohne versicherte Gefahr – etwa eine umgestoßene Glastischplatte – ist im Hausrat-Grundschutz nicht enthalten.
Nicht verwechseln – verwandte Themen
- WohngebäudeversicherungVersicherungsart
Ersetzt Schäden am Wohngebäude, seinen Bestandteilen und seinem Zubehör durch Brand, Leitungswasser, Sturm und Hagel – Elementargefahren und Photovoltaik nur mit Zusatzvereinbarung.
- ElementarschadenversicherungBaustein
Erweitert Hausrat- oder Wohngebäudeversicherung um Überschwemmung, Rückstau, Erdbeben, Erdsenkung, Erdrutsch, Schneedruck, Lawinen und Vulkanausbruch – nach den Definitionen der Bedingungen, nicht für jedes Wasser im Keller.
- PrivathaftpflichtversicherungVersicherungsart
Die Privathaftpflicht prüft, ob Sie für einen Schaden, den Sie einem anderen im Alltag zufügen, rechtlich haften, wehrt unberechtigte Forderungen ab und zahlt berechtigte bis zur vereinbarten Versicherungssumme.
- Elektronikversicherung (privat)Versicherungsart
Ersetzt Reparatur oder Ersatz eines angemeldeten Geräts bei vertraglich genannten Ursachen wie Sturz, Flüssigkeit oder Diebstahl – keine automatische Allgefahrendeckung und oft nachrangig zur Hausrat.
- Fahrradversicherung (Fahrradkasko)Versicherungsart
Sichert ein bestimmtes Fahrrad oder Pedelec gegen Diebstahl und je nach Tarif gegen Unfall-, Sturz-, Vandalismus- oder Verschleißschäden – weiter als die Hausrat, aber meist nur mit Schloss.
- WertsachenversicherungVersicherungsart
Versichert einzelne wertvolle Stücke wie Schmuck, Kunst oder Instrumente mit eigener Summe, oft als Allgefahrendeckung auch außer Haus – über die Wertsachengrenzen der Hausrat hinaus.
- GlasversicherungVersicherungsart
Ersetzt versicherte Bruchschäden an vereinbarten Scheiben, Platten und Spiegeln; eine bestimmte benannte Ursache ist meist nicht nötig, Ausschlüsse und Grenzen gelten trotzdem – Kratzer, Displays und Geschirr sind nicht versichert.
Was ist wichtig?
Versicherungssumme und Unterversicherung
Liegt die Versicherungssumme im Schadenzeitpunkt unter dem Neuwert des Hausrats, kann die Entschädigung im Verhältnis Summe zu Wert gekürzt werden (VHB 2022 A 17.4, § 75 VVG). Ein Unterversicherungsverzicht verhindert diese Kürzung, solange seine Voraussetzungen erfüllt sind – etwa kein weiterer Hausratvertrag ohne Verzicht für dieselbe Wohnung.
Wertsachengrenzen
Wertsachen sind nur bis zu einem Prozentsatz der Versicherungssumme versichert; außerhalb eines anerkannten Wertschutzschranks gelten niedrigere Grenzen für Bargeld, Urkunden und Schmuck. Laut Verbraucherzentrale liegt die Gesamtgrenze meist bei 20 Prozent der Versicherungssumme – maßgeblich ist Ihr Vertrag.
Grobe Fahrlässigkeit
Nach § 81 VVG darf der Versicherer bei grob fahrlässiger Herbeiführung des Schadens – etwa einer unbeaufsichtigt brennenden Kerze – die Leistung nach der Schwere des Verschuldens kürzen. Manche Tarife verzichten ganz oder bis zu einer Grenze darauf; besonders ältere Verträge enthalten oft noch eine Kürzungsklausel.
Elementargefahren und Rückstau
Überschwemmung, Rückstau, Erdbeben, Erdsenkung, Erdrutsch, Schneedruck, Lawinen und Vulkanausbruch sind nur versichert, wenn sie zusätzlich vereinbart sind (siehe Abschnitt Elementarschaden).
Fahrraddiebstahl
Die GDV-Musterklausel zum Fahrraddiebstahl erweitert den Schutz auf einfachen Diebstahl, verlangt aber ein verkehrsübliches Schloss, Nachweise zu Kauf und Rahmennummer sowie eine unverzügliche Anzeige bei der Polizei.
Überspannung durch Blitz
Geräteschäden durch Überspannung, Überstrom oder Kurzschluss infolge eines Blitzes gehören nach VHB 2022 zur Grundgefahr; die Entschädigung kann je nach Tarif begrenzt sein.
Wartezeiten, Grenzen und Nachweise
- Für Elementargefahren kann eine Wartezeit ab Versicherungsbeginn vereinbart sein.
- Außenversicherung nur für vorübergehend außerhalb befindliche Sachen, mit eigener Entschädigungsgrenze; Naturgefahren unterwegs nur innerhalb von Gebäuden.
- Einbruchdiebstahl setzt voraus, dass der Täter einbricht, einsteigt oder mit falschem bzw. gestohlenem Schlüssel eindringt; unverschlossene Fenster und Türen gehen zu Ihren Lasten.
- Bei einem Umzug geht der Schutz auf die neue Wohnung über; ändert sich die Wohnfläche, muss die Versicherungssumme angepasst werden, sonst droht Unterversicherung.
- Schäden sind unverzüglich zu melden und so gering wie möglich zu halten; Diebstahl ist zusätzlich der Polizei anzuzeigen.
Bausteine und Varianten
Nicht jeder Baustein ist ein eigener Vertrag und nicht jeder ist bei jedem Anbieter frei wählbar. Ob ein Merkmal in einem Tarif enthalten, optional oder nicht vorgesehen ist, steht in dessen Bedingungen.
Elementarschadenversicherung
BausteinDer Elementarbaustein erweitert Hausrat- oder Wohngebäudeversicherung um weitere Naturgefahren: Überschwemmung, Rückstau, Erdbeben, Erdsenkung, Erdrutsch, Schneedruck, Lawinen und Vulkanausbruch (VHB/VGB 2022). Er wird in der Regel nicht einzeln angeboten, sondern nur zusammen mit diesen Verträgen.
Wichtige Grenze: Häufig Selbstbeteiligung und Wartezeit ab Versicherungsbeginn; Sachen im Freien nur nach besonderer Vereinbarung.
Leistung, alle Grenzen und Fragen zu Elementarschadenversicherung
- Was gemeint ist
- Ersatz von Schäden durch die genannten Gefahren nach den Definitionen der Bedingungen – zum Beispiel eine Überflutung des Grundstücks durch Starkregen oder Wasser, das bei Starkregen aus der Kanalisation über die gebäudeeigenen Ableitungsrohre ins Haus drückt (Rückstau).
- Was daraus nicht folgt
- Nicht jedes Wasser im Keller ist versichert: Grundwasser, das nicht an die Oberfläche tritt, Sturmflut sowie Trockenheit bleiben ausgeschlossen. Erdsenkung und Erdrutsch müssen naturbedingt sein; Schäden durch Bergbau oder Bauarbeiten fallen nicht darunter.
- Grenzen
- Häufig Selbstbeteiligung und Wartezeit ab Versicherungsbeginn; Sachen im Freien nur nach besonderer Vereinbarung.
- Fehlt eine funktionsfähige Rückstausicherung, kann der Schutz bei Rückstau entfallen.
- In stark gefährdeten Lagen (ZÜRS-Gefährdungsklassen) entscheidet der Versicherer nach Risiko über Annahme, Beitrag und Selbstbehalt.
- Fragen dazu
- Ist Elementar in meinem Hausrat- und in meinem Gebäudevertrag ausdrücklich genannt?
- Gibt es eine Wartezeit oder Selbstbeteiligung?
- Ist eine funktionsfähige Rückstausicherung eingebaut, und wird sie gewartet?
Haus- und Wohnungsschutzbrief
AssistanceDer Haus- und Wohnungsschutzbrief ist eine Assistance-Leistung: Bei akuten Notfällen im Haushalt vermittelt der Versicherer Handwerker und übernimmt deren Kosten bis zu einer Grenze. Meist ist er ein Zusatzbaustein zur Hausrat- oder Wohngebäudeversicherung; einzelne Tarife sind eigenständig.
Wichtige Grenze: Höchstbetrag je Einsatz und häufig eine Jahreshöchstleistung; teils Selbstbeteiligung.
Leistung, alle Grenzen und Fragen zu Haus- und Wohnungsschutzbrief
- Was gemeint ist
- Typisch sind Notöffnung bei Aussperrung, Rohrreinigung, Notdienste für Sanitär, Elektro und Heizung einschließlich Notheizung sowie Schädlingsbekämpfung; je nach Tarif weitere Hilfen. Die Abrechnung erfolgt oft direkt mit dem Dienstleister.
- Was daraus nicht folgt
- Der Schutzbrief ersetzt keine Sachversicherung: Schäden an Gebäude oder Hausrat reguliert nur die Wohngebäude- bzw. Hausratversicherung. Kosten über der Leistungsgrenze tragen Sie selbst.
- Grenzen
- Höchstbetrag je Einsatz und häufig eine Jahreshöchstleistung; teils Selbstbeteiligung.
- Leistungen meist nur bei Beauftragung über die Notrufzentrale des Versicherers.
- Fragen dazu
- Wie hoch ist die Grenze je Einsatz und pro Jahr?
- Muss ich die Notrufzentrale anrufen, oder darf ich selbst einen Handwerker beauftragen?
Fragen vor einer Entscheidung
- Wie hoch ist der Neuwert meines gesamten Hausrats, und gilt ein Unterversicherungsverzicht?
- Bis zu welchen Grenzen sind meine Wertsachen versichert, auch außerhalb eines Tresors?
- Sind Elementargefahren und Rückstau eingeschlossen, und gibt es eine Wartezeit?
- Kürzt mein Tarif bei grober Fahrlässigkeit?
- Ist einfacher Fahrraddiebstahl eingeschlossen, und bis zu welcher Summe?
Beispiel und Gegenbeispiel
Fiktives Beispiel mit Leistung
In einer Mietwohnung im dritten Stock platzt nachts der Zulaufschlauch der Waschmaschine. Sofa, Teppich und Bücherregal der Mieterin sind durchnässt. Leitungswasser ist eine versicherte Gefahr; die Hausratversicherung ersetzt die beschädigten Möbel zum Neuwert im Rahmen der Versicherungssumme. Den Schaden am Estrich reguliert die Wohngebäudeversicherung des Vermieters.
Fiktives Gegenbeispiel ohne Leistung
Ein Mieter lässt sein Rad unabgeschlossen vor dem Bäcker stehen, es wird gestohlen. Es liegt kein Einbruchdiebstahl vor, und eine Fahrradklausel ist nicht vereinbart – die Hausratversicherung leistet nicht.
Beide Fälle sind erfunden und dienen nur der Veranschaulichung. Sie enthalten keine Beiträge.
Häufige Fragen
Ich habe nicht viel. Lohnt sich das trotzdem?
Rechnen Sie einmal zusammen, was es kosten würde, eine komplette Wohnung neu einzurichten – meist deutlich mehr als gedacht. Ob sich der Beitrag lohnt, hängt von Ihrer Summe und Ihrem Risiko ab.
Quellen und Stand
Quellenstand: 21.10.2026. Diese Seite erklärt allgemein und ersetzt keine Beratung im Einzelfall; maßgeblich sind immer die Versicherungsbedingungen und gesetzlichen Regelungen in ihrer jeweils gültigen Fassung.
Alle 12 Quellen mit Verwendungszweck anzeigen
- Allgemeine Hausrat Versicherungsbedingungen (VHB 2022 – Versicherungssummenmodell) (öffnet in neuem Tab) – Gesamtverband der Versicherer (GDV), Musterbedingungen des GDV, Stand Juni 2026, abgerufen am 21.10.2026
Verwendet für: Versicherte Gefahren (A 1), Hausrat und Ausschlüsse (A 8, A 9), Außenversicherung (A 12), Unterversicherung (A 17.4), Wertsachen (A 18), Ausbildungsregel (A 12.2); Elementarschadenversicherung: Definitionen der Elementargefahren (A 6.4) und Ausschlüsse (A 6.5) in der Hausratversicherung
- Was kann zusätzlich zu den VHB 2022 (Versicherungssummenmodell) vereinbart werden? (öffnet in neuem Tab) – Gesamtverband der Versicherer (GDV), Musterbedingungen des GDV, Stand November 2023, abgerufen am 21.10.2026
Verwendet für: Fahrraddiebstahl-Klausel PK 7110, Unterversicherungsverzicht PK 7712, Wartezeit Elementar PK 7762
- Hausratversicherung: Auf den Wert der Einrichtung kommt es an (öffnet in neuem Tab) – Verbraucherzentrale, Stand 10.11.2025, abgerufen am 21.10.2026
Verwendet für: Bedarf nach Wert der Einrichtung, Wertsachengrenze meist 20 Prozent, Neuwert, unverschlossene Fenster und Türen
- Hausratversicherung: Die besten für Familien, Junge und Senioren (öffnet in neuem Tab) – Stiftung Warentest (test.de), Veröffentlicht 20.04.2026, Tarifstand 01.01.2026, abgerufen am 21.10.2026
Verwendet für: Verzicht auf Kürzung bei grober Fahrlässigkeit, Kürzungsklauseln in Altverträgen, Überspannung im Grundschutz
- § 81 VVG – Herbeiführung des Versicherungsfalles (öffnet in neuem Tab) – Bundesministerium der Justiz / gesetze-im-internet.de, abgerufen am 21.10.2026
Verwendet für: Leistungskürzung bei grob fahrlässiger Herbeiführung
- § 75 VVG – Unterversicherung (öffnet in neuem Tab) – Bundesministerium der Justiz / gesetze-im-internet.de, abgerufen am 21.10.2026
Verwendet für: Gesetzliche Regel zur Unterversicherung
- Wohngebäudeversicherung – für Hausbesitzer:innen ein absolutes Muss (öffnet in neuem Tab) – Verbraucherzentrale, Stand 10.08.2026, abgerufen am 21.10.2026
Verwendet für: Schadenmeldung und Schadenminderung
- Allgemeine Wohngebäude Versicherungsbedingungen (VGB 2022 – Wert 1914, Gleitender Neuwert Plus) (öffnet in neuem Tab) – Gesamtverband der Versicherer (GDV), Musterbedingungen des GDV, Stand Juni 2026, abgerufen am 21.10.2026
Verwendet für: Elementarschadenversicherung: Definitionen der Elementargefahren (A 5.4) und Ausschlüsse (A 5.5) in der Wohngebäudeversicherung
- Was kann zusätzlich zu den VGB 2022 (Wohnflächenmodell) vereinbart werden? (u. a. PK 7170 Photovoltaikanlagen) (öffnet in neuem Tab) – Gesamtverband der Versicherer (GDV), Musterbedingungen des GDV, Stand Juni 2026, abgerufen am 21.10.2026
Verwendet für: Elementarschadenversicherung: Wartezeit für Elementargefahren (PK 7762)
- Versicherungsschutz gegen Elementarschäden (öffnet in neuem Tab) – Verbraucherzentrale, Stand 31.07.2026, abgerufen am 21.10.2026
Verwendet für: Elementarschadenversicherung: Nur als Zusatz erhältlich, Rückstausicherung, naturbedingte Erdbewegung, ZÜRS-Zonen
- Ist ein Haus- und Wohnungsschutzbrief sinnvoll? (öffnet in neuem Tab) – ADAC Versicherung, abgerufen am 21.10.2026
Verwendet für: Haus- und Wohnungsschutzbrief: Zusatzbaustein oder eigenständig, typische Hilfeleistungen, Grenze je Einsatz und Jahr, Direktabrechnung, Abgrenzung zur Sachversicherung
- Anlage 1 VAG – Einteilung der Risiken nach Versicherungssparten (öffnet in neuem Tab) – Bundesministerium der Justiz / gesetze-im-internet.de, abgerufen am 21.10.2026
Verwendet für: Haus- und Wohnungsschutzbrief: Beistandsleistungen als Sparte Nr. 18