Überblick
Die private Unfallversicherung leistet, wenn die versicherte Person durch ein plötzlich von außen auf ihren Körper wirkendes Ereignis unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung erleidet (§ 178 VVG). Ihre wichtigste Leistung ist die Invaliditätsleistung: eine Einmalzahlung, wenn die körperliche oder geistige Leistungsfähigkeit unfallbedingt dauerhaft beeinträchtigt ist, also voraussichtlich länger als drei Jahre (§ 180 VVG). Je nach Vertrag kommen Unfallrente, Todesfallleistung, Bergungskosten oder kosmetische Operationen hinzu. Anders als die gesetzliche Unfallversicherung schützt sie auch in Freizeit, Haushalt und Urlaub.
Eigene Seiten zu verwandten Varianten: Gruppenunfallversicherung.
Wann kann es leisten?
Ein Unfall im Sinne der Bedingungen oder ein vertraglich gleichgestelltes Ereignis. Die GDV-Musterbedingungen AUB 2020 erweitern den Unfallbegriff etwa auf Verrenkungen und Zerrungen durch erhöhte Kraftanstrengung, Gesundheitsschäden durch ausströmende Gase sowie Unfälle unter Wasser. Die Unfreiwilligkeit wird bis zum Beweis des Gegenteils vermutet; dass ein Unfall vorlag, müssen Sie im Übrigen nachweisen.
Was versichert sein kann – und was typischerweise nicht
Kann versichert sein
- Invaliditätsleistung als Einmalzahlung: vereinbarte Versicherungssumme multipliziert mit dem unfallbedingten Invaliditätsgrad.
- Je nach Vertrag eine Progression, die die Leistung bei hohen Invaliditätsgraden überproportional erhöht.
- Je nach Vertrag Unfallrente ab einem festgelegten Invaliditätsgrad, Todesfallleistung, Tagegeld, Krankenhaustagegeld, Kosten für kosmetische Operationen sowie Such-, Rettungs- und Bergungskosten.
- Schutz weltweit und rund um die Uhr, also bei Arbeit, Freizeit und Sport, soweit nicht ausgeschlossen.
Typischerweise nicht versichert
- Krankheiten und Gebrechen; wirken sie an den Unfallfolgen mit, wird die Leistung gemindert, nach den AUB 2020 ab einem Mitwirkungsanteil von 25 Prozent.
- Unfälle durch Bewusstseinsstörungen, etwa unter Alkohol- oder Drogeneinfluss, sowie durch Schlaganfälle oder Krampfanfälle, soweit diese nicht selbst auf einen versicherten Unfall zurückgehen.
- Nach den Musterbedingungen Unfälle bei vorsätzlichen Straftaten, bei Rennen mit Motorfahrzeugen oder als erlaubnispflichtiger Luftfahrzeugführer; Tarife können abweichen.
- Gesundheitsschäden durch psychische Reaktionen oder Dauerbelastung ohne plötzliches Ereignis sowie – mit Ausnahmen – Bandscheibenschäden und Infektionen.
Allgemeine Beschreibung. Was ein Vertrag konkret enthält, regeln seine Versicherungsbedingungen.
Für wen das Thema relevant sein kann
Kann relevant sein für
- Menschen ohne gesetzlichen Unfallschutz, etwa Selbständige, Hausfrauen und Hausmänner oder Menschen im Ruhestand.
- Familien mit Kindern, weil der gesetzliche Schutz in Kita und Schule die Freizeit nicht erfasst.
- Personen mit erhöhtem Unfallrisiko in Beruf oder Freizeit.
- Erwerbstätige, die wegen Vorerkrankungen keine Berufsunfähigkeitsversicherung erhalten und wenigstens Unfallfolgen absichern möchten.
Vorher zu klären
- Welche Grundsumme für Umbau, Hilfsmittel oder Pflege nach einem schweren Unfall nötig wäre.
- Welche Gliedertaxe gilt; die Musterwerte sind unverbindlich, Tarife dürfen abweichen.
- Welche Fristen für Eintritt, ärztliche Feststellung und Geltendmachung der Invalidität gelten.
- Ob Beruf und Hobbys richtig angegeben sind; die Gefahrengruppe beeinflusst die Einstufung, Änderungen sind mitzuteilen.
Überschneidungen mit anderem Schutz
- Gesetzliche Unfallversicherung (SGB VII): Sie schützt kraft Gesetzes unter anderem Beschäftigte bei Arbeits- und Wegeunfällen sowie Kinder in Tageseinrichtungen, Schülerinnen und Schüler und Studierende während der Ausbildung. Unfälle in der Freizeit, im Haushalt oder im Urlaub sind dort nicht versichert. Beide Systeme können nebeneinander leisten.
- Berufsunfähigkeitsversicherung: Sie deckt auch Krankheit und richtet sich nach dem Beruf. Nach Angaben der Verbraucherzentralen entstehen über 90 Prozent der Berufsunfähigkeiten durch Krankheit; die Unfallversicherung ist daher kein Ersatz.
- Risikolebensversicherung: Sie leistet beim versicherten Todesfall während der Laufzeit. Gesetzliche und vertragliche Ausnahmen bleiben zu beachten.
- Krankentagegeld und Krankenversicherung: Einkommensausfall und Behandlungskosten nach Unfällen sind dort oft umfassender geregelt als über Tagegelder der Unfallversicherung.
Nicht verwechseln – verwandte Themen
- Gesetzliche UnfallversicherungSystemwissen
Die gesetzliche Unfallversicherung nach dem SGB VII schützt bei Arbeitsunfällen, Wegeunfällen und Berufskrankheiten – auch Kinder in der Kita, Schüler und Studierende. Unfälle in der Freizeit sind davon nicht erfasst.
- BerufsunfähigkeitsversicherungVersicherungsart
Die Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt eine vereinbarte monatliche Rente, wenn Sie Ihren zuletzt ausgeübten Beruf aus gesundheitlichen Gründen voraussichtlich auf Dauer ganz oder teilweise nicht mehr ausüben können. Eine kurze Krankschreibung ist noch keine Berufsunfähigkeit.
- RisikolebensversicherungVersicherungsart
Zahlt eine vereinbarte Summe an die Bezugsberechtigten, wenn die versicherte Person während der Vertragslaufzeit stirbt. Sie ist reiner Todesfallschutz – kein Sparvertrag und kein allgemeiner Einkommensersatz.
- KrankentagegeldVersicherungsart
Vereinbarter Tagessatz als Ersatz für Verdienstausfall bei ärztlich festgestellter Arbeitsunfähigkeit, ab einem vereinbarten Tag. Krankentagegeld ist kein Krankenhaustagegeld und geht nicht automatisch nahtlos in eine Berufsunfähigkeitsrente über.
- FunktionsinvaliditätsversicherungVersicherungsart
Eine Funktionsinvaliditätsversicherung bündelt mehrere Auslöser – etwa schwere Unfallfolgen, Organschäden, den Verlust von Grundfähigkeiten, Pflegebedürftigkeit oder Krebs – und zahlt dann eine vereinbarte Rente. Inhalt und Name unterscheiden sich stark zwischen den Anbietern.
Was ist wichtig?
Gliedertaxe
Für den Verlust oder die vollständige Funktionsunfähigkeit bestimmter Körperteile und Sinnesorgane legt die Gliedertaxe feste Invaliditätsgrade fest – in den GDV-Musterbedingungen AUB 2020 etwa 70 Prozent für einen Arm, 50 Prozent für ein Auge, 30 Prozent für das Gehör auf einem Ohr. Teilverluste werden anteilig angesetzt. Für andere Körperteile wird gemessen, wie stark die normale körperliche oder geistige Leistungsfähigkeit insgesamt beeinträchtigt ist.
Invalidität
Invalidität liegt vor, wenn die Leistungsfähigkeit unfallbedingt dauerhaft beeinträchtigt ist; dauerhaft heißt voraussichtlich länger als drei Jahre ohne zu erwartende Änderung (§ 180 VVG). Ein Knochenbruch, der folgenlos ausheilt, begründet keine Invalidität.
Progression
Mit Progression steigt die Leistung bei hohen Invaliditätsgraden stärker als linear. Einzelheiten stehen im Abschnitt „Progression“.
Vorinvalidität und Mitwirkung
War ein Körperteil schon vor dem Unfall dauerhaft beeinträchtigt, wird diese Vorinvalidität abgezogen. Haben Krankheiten an den Folgen mitgewirkt, mindert sich der Invaliditätsgrad entsprechend dem Mitwirkungsanteil.
Wartezeiten, Grenzen und Nachweise
- Nach den AUB 2020 muss die Invalidität innerhalb von 15 Monaten nach dem Unfall eingetreten, ärztlich schriftlich festgestellt und beim Versicherer geltend gemacht sein; Tarife können längere Fristen vorsehen.
- Stirbt die versicherte Person unfallbedingt innerhalb eines Jahres nach dem Unfall, gibt es keine Invaliditätsleistung, sondern gegebenenfalls die Todesfallleistung.
- Mehrere Invaliditätsgrade werden zusammengerechnet, aber höchstens bis 100 Prozent berücksichtigt (AUB 2020).
- Nach einem Unfall gelten Melde- und Mitwirkungsfristen, die je nach Versicherer variieren.
Bausteine und Varianten
Nicht jeder Baustein ist ein eigener Vertrag und nicht jeder ist bei jedem Anbieter frei wählbar. Ob ein Merkmal in einem Tarif enthalten, optional oder nicht vorgesehen ist, steht in dessen Bedingungen.
Bauhelfer-Unfallversicherung
VarianteWer privat baut und sich helfen lässt, ist Unternehmer nicht gewerbsmäßiger Bauarbeiten. Helfende Familienangehörige, Freunde oder Nachbarn sind dann grundsätzlich kraft Gesetzes bei der BG BAU unfallversichert – auch unentgeltlich. Die private Bauhelfer-Unfallversicherung ergänzt diesen Schutz.
Wichtige Grenze: Bei kurzen Kleinvorhaben und bei Förderung nach dem Wohnraumförderungsgesetz kann statt der BG BAU eine Unfallkasse zuständig sein.
Leistung, alle Grenzen und Fragen zu Bauhelfer-Unfallversicherung
- Was gemeint ist
- Kapital oder Rente bei dauerhaften Unfallfolgen, unabhängig davon, ob die Person wieder arbeiten kann; je nach Tarif Todesfallleistung oder Tagegeld. Sie kann auch Personen erfassen, die gesetzlich nicht versichert sind – etwa bei einer bloßen Gefälligkeit unter Angehörigen.
- Was daraus nicht folgt
- Sie ersetzt weder die Anmeldung des Bauvorhabens und der Helferstunden bei der BG BAU noch deren gesetzliche Leistungen. Bauherr und Ehe- oder eingetragener Lebenspartner sind gesetzlich nicht versichert; sie können sich auf Antrag freiwillig bei der BG BAU versichern oder privat vorsorgen.
- Grenzen
- Bei kurzen Kleinvorhaben und bei Förderung nach dem Wohnraumförderungsgesetz kann statt der BG BAU eine Unfallkasse zuständig sein.
- Ob Helfer versichert oder nur gefällig tätig sind, hängt vom Einzelfall ab, etwa von Umfang und Nähe der Beziehung.
- Fragen dazu
- Habe ich das Bauvorhaben und die Helferstunden bei der BG BAU gemeldet?
- Sind Bauherr, Partner und reine Gefälligkeitshelfer privat abgesichert?
Bergungskosten im Wintersport
LeistungsmerkmalRettung ist der medizinisch notwendige Einsatz für Verletzte, etwa der Hubschrauberflug ins Krankenhaus; in Deutschland zahlen ihn in der Regel die Krankenkassen. Bergung meint, jemanden aus einer Lage zu holen, aus der er nicht allein ins Tal kommt, etwa wegen Wetter oder leichter Verletzung – das zahlt die gesetzliche Krankenversicherung nicht, ebenso wenig Such- und Lawineneinsätze. Der Rücktransport nach Deutschland ist wieder eine eigene Leistung, die die gesetzliche Kasse nie übernimmt.
Wichtige Grenze: Bergungskosten sind meist auf einen vertraglichen Höchstbetrag begrenzt; teure Hubschraubereinsätze können ihn übersteigen.
Leistung, alle Grenzen und Fragen zu Bergungskosten im Wintersport
- Was gemeint ist
- Die private Unfallversicherung übernimmt Such-, Bergungs- und Rettungskosten, wenn dieser Baustein vereinbart ist; manche Auslandsreisekrankenversicherungen zahlen Rettungs- und Bergungskosten bis zu einem Höchstbetrag. Im Ausland richten sich die Leistungen der gesetzlichen Kasse nach den Regeln des Urlaubslandes und decken Hubschraubereinsätze oft nicht oder nur teilweise.
- Was daraus nicht folgt
- Eine vereinbarte Bergung heißt nicht, dass auch der Rücktransport nach Deutschland bezahlt wird, und umgekehrt. Ein Rücktransport aus der Auslandsreisekrankenversicherung ersetzt keine Bergung am Berg. Der GDV-Verbraucherservice empfiehlt, Such-, Bergungs- und Rettungskosten in Höhe von mindestens 10.000 Euro abzusichern.
- Grenzen
- Bergungskosten sind meist auf einen vertraglichen Höchstbetrag begrenzt; teure Hubschraubereinsätze können ihn übersteigen.
- In der Unfallversicherung leistet der Baustein häufig nur, soweit kein anderer Kostenträger zahlt.
- In der Schweiz erstatten die gesetzlichen Kassen nach Angaben des GDV-Verbraucherportals Rettungskosten nur zur Hälfte bis zu einem Höchstbetrag; Suchkosten gar nicht.
- Fragen dazu
- Enthält meine Unfallversicherung Such-, Bergungs- und Rettungskosten, und bis zu welcher Summe?
- Zahlt meine Auslandsreisekrankenversicherung Bergungskosten, oder nur Rettung und Rücktransport?
- Habe ich zusätzlichen Schutz über eine Mitgliedschaft, etwa in einem Alpenverein?
Invaliditätsleistung und Gliedertaxe
BausteinDie Invaliditätsleistung ist der Kernbaustein der privaten Unfallversicherung: eine Einmalzahlung, wenn ein Unfall die körperliche oder geistige Leistungsfähigkeit dauerhaft beeinträchtigt. Grundlage sind die vereinbarte Versicherungssumme und der unfallbedingte Invaliditätsgrad.
Wichtige Grenze: Fristen für Eintritt, ärztliche Feststellung und Geltendmachung, in den AUB 2020 jeweils 15 Monate nach dem Unfall.
Leistung, alle Grenzen und Fragen zu Invaliditätsleistung und Gliedertaxe
- Was gemeint ist
- Gezahlt wird der Prozentsatz der Versicherungssumme, der dem Invaliditätsgrad entspricht. Der Grad richtet sich nach der Gliedertaxe, wenn das betroffene Körperteil oder Sinnesorgan dort genannt ist, sonst danach, wie stark die normale Leistungsfähigkeit insgesamt beeinträchtigt ist, gemessen an einer durchschnittlichen Person gleichen Alters und Geschlechts (AUB 2020).
- Was daraus nicht folgt
- Die Leistung bemisst sich nicht nach dem Einkommensverlust oder den tatsächlichen Kosten. Ein hoher Invaliditätsgrad bedeutet nicht automatisch Berufsunfähigkeit, und Berufsunfähigkeit bedeutet nicht automatisch einen hohen Invaliditätsgrad.
- Grenzen
- Fristen für Eintritt, ärztliche Feststellung und Geltendmachung, in den AUB 2020 jeweils 15 Monate nach dem Unfall.
- Minderung bei Vorinvalidität und bei Mitwirkung von Krankheiten oder Gebrechen.
- Mehrere Grade werden addiert, höchstens bis 100 Prozent.
- Die Gliedertaxe des Vertrags kann von den Musterwerten abweichen; für manche Berufsgruppen gibt es besondere Gliedertaxen.
- Fragen dazu
- Welche Werte nennt meine Gliedertaxe für die Körperteile, die für meinen Beruf besonders wichtig sind?
- Bis wann muss ich die Invalidität spätestens geltend machen?
- Kann der Invaliditätsgrad später neu bemessen werden?
Kinderunfallversicherung
VarianteEine Kinderunfallversicherung ist eine private Unfallversicherung für Kinder und Jugendliche, oft mit eigenem Kindertarif. Sie leistet vor allem bei dauerhafter Invalidität nach einem Unfall – auch in der Freizeit, wo der gesetzliche Schutz nicht greift.
Wichtige Grenze: Kindertarife werden zu einem bestimmten Alter auf den Erwachsenentarif umgestellt; ein Bedingungswerk lässt dann wählen, ob der Beitrag oder die Versicherungssummen gleich bleiben.
Leistung, alle Grenzen und Fragen zu Kinderunfallversicherung
- Was gemeint ist
- Wie bei Erwachsenen vor allem die Invaliditätsleistung nach Gliedertaxe, je nach Tarif mit Progression oder Unfallrente; Kosten für kosmetische Operationen werden nach den AUB 2020 bei Minderjährigen bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres erstattet. Gesetzlich unfallversichert sind Kinder dagegen nur beim Besuch von Tageseinrichtungen und Schulen, bei schulischen Veranstaltungen und auf den direkten Wegen (§ 2 Abs. 1 Nr. 8 SGB VII).
- Was daraus nicht folgt
- Die Kinderunfallversicherung leistet nicht bei Krankheit. Die Verbraucherzentralen weisen darauf hin, dass Kinder deutlich häufiger durch Krankheit als durch Unfall invalide werden, und halten eine Kinderinvaliditätsversicherung, die auch Krankheitsfolgen erfasst, für den besseren Schutz.
- Grenzen
- Kindertarife werden zu einem bestimmten Alter auf den Erwachsenentarif umgestellt; ein Bedingungswerk lässt dann wählen, ob der Beitrag oder die Versicherungssummen gleich bleiben.
- Freizeitunfälle, Hausaufgaben zu Hause und privat organisierte Unternehmungen sind nicht gesetzlich versichert.
- Fristen, Ausschlüsse und Mitwirkungsregeln wie bei Erwachsenen.
- Fragen dazu
- Welche Summen und welche Gliedertaxe gelten im Kindertarif?
- Was passiert mit dem Vertrag zum 18. Geburtstag?
- Wäre eine Kinderinvaliditätsversicherung, die auch Krankheit erfasst, für unser Kind passender?
Progression
TarifmerkmalProgression ist ein Tarifmerkmal, das die Invaliditätsleistung ab einem bestimmten Invaliditätsgrad überproportional erhöht. Sie wird meist als Prozentwert angegeben, etwa 225 oder 500 Prozent: Das ist die Leistung bei 100 Prozent Invalidität im Verhältnis zur Grundsumme.
Wichtige Grenze: Die Staffeln unterscheiden sich je Tarif erheblich; Prozentangaben verschiedener Anbieter sind nur mit der jeweiligen Leistungstabelle vergleichbar.
Leistung, alle Grenzen und Fragen zu Progression
- Was gemeint ist
- Unterhalb der Schwelle zahlt der Vertrag linear nach dem Invaliditätsgrad, darüber kommen Zuschläge hinzu. Ein Bedingungswerk zahlt etwa für jeden Prozentpunkt über 25 Prozent zusätzlich 2 Prozent, über 50 Prozent weitere 3 Prozent und über 75 Prozent weitere 4 Prozent der Versicherungssumme. Fiktives Rechenbeispiel ohne Beträge: Bei einem Invaliditätsgrad von 50 Prozent ergibt diese Staffel eine Leistung von 100 Prozent der Grundsumme statt 50 Prozent.
- Was daraus nicht folgt
- Progression erhöht nicht die Leistung bei leichten Verletzungen, weil viele Unfälle die Schwelle nicht erreichen. Sie ersetzt keine ausreichende Grundsumme und ändert nichts an Fristen, Ausschlüssen oder der Minderung bei Mitwirkung von Krankheiten.
- Grenzen
- Die Staffeln unterscheiden sich je Tarif erheblich; Prozentangaben verschiedener Anbieter sind nur mit der jeweiligen Leistungstabelle vergleichbar.
- Bei Unfallrente oder anderen Mehrleistungen bleibt die Progression in manchen Bedingungen unberücksichtigt.
- Die Verbraucherzentralen weisen darauf hin, dass die meisten Unfälle nicht so schwer sind, dass Versicherte von hoher Progression tatsächlich profitieren.
- Fragen dazu
- Ab welchem Invaliditätsgrad beginnt die Progression in meinem Tarif?
- Wie sieht die Leistungstabelle für die Grade aus, die mich besonders betreffen könnten?
- Wäre eine höhere Grundsumme für mich sinnvoller als eine hohe Progression?
Reiseunfallversicherung
VarianteDie Reiseunfallversicherung zahlt vereinbarte Leistungen bei Unfallfolgen, die während der versicherten Reise eintreten, etwa bei Invalidität oder Tod. Sie wird häufig im Bündel mit Reiseversicherungen angeboten. Die Verbraucherzentrale hält sie in der Regel für entbehrlich.
Wichtige Grenze: Eine bestehende private Unfallversicherung gilt in der Regel weltweit und rund um die Uhr, auch auf Reisen; eine zusätzliche Reiseunfallpolice bringt dann oft wenig.
Leistung, alle Grenzen und Fragen zu Reiseunfallversicherung
- Was gemeint ist
- Je nach Vertrag Invaliditäts- oder Todesfallleistung sowie teilweise Bergungskosten für Unfälle während der Reise.
- Was daraus nicht folgt
- Eine Reiseunfallversicherung ersetzt keine dauerhafte private Unfallversicherung und keine Berufsunfähigkeitsabsicherung, weil sie nur während der Reise gilt. Sie zahlt keine Behandlungskosten im Ausland; das ist Aufgabe der Auslandsreisekrankenversicherung.
- Grenzen
- Eine bestehende private Unfallversicherung gilt in der Regel weltweit und rund um die Uhr, auch auf Reisen; eine zusätzliche Reiseunfallpolice bringt dann oft wenig.
- Gefährliche Sportarten oder Expeditionen können eingeschränkt oder ausgeschlossen sein.
- Fragen dazu
- Habe ich bereits eine private Unfallversicherung mit weltweitem Schutz?
- Welche Leistungen enthält die Reiseunfallpolice im Paket wirklich, und in welcher Höhe?
Senioren-Unfallversicherung
VarianteDie Senioren-Unfallversicherung ist eine auf ältere Menschen zugeschnittene Unfallversicherung, bei der neben Geldleistungen Hilfeleistungen nach einem Unfall im Vordergrund stehen.
Wichtige Grenze: Hilfeleistungen sind zeitlich begrenzt, nach Angaben der Verbraucherzentralen meist auf sechs Monate ab dem Unfalltag.
Leistung, alle Grenzen und Fragen zu Senioren-Unfallversicherung
- Was gemeint ist
- Je nach Tarif Hilfe- und Pflegeleistungen wie Hausnotruf, Menüservice, Begleitung zu Arztterminen, Einkaufshilfe, Wohnungsreinigung oder Unterstützung bei der Körperpflege für eine begrenzte Zeit nach dem Unfall, dazu eine Kapitalleistung bei Invalidität und gegebenenfalls eine lebenslange Rente ab einem hohen Invaliditätsgrad.
- Was daraus nicht folgt
- Die Senioren-Unfallversicherung ist keine Pflegeversicherung und leistet nicht bei jeder Pflegebedürftigkeit. Knochenbrüche durch Osteoporose oder Stürze nach einer Ohnmacht sind nur versichert, wenn der Tarif sie ausdrücklich einschließt; nach den Musterbedingungen sind Unfälle durch Bewusstseinsstörungen ausgeschlossen.
- Grenzen
- Hilfeleistungen sind zeitlich begrenzt, nach Angaben der Verbraucherzentralen meist auf sechs Monate ab dem Unfalltag.
- Aufnahmehöchstalter und ein mögliches Höchstversicherungsalter regeln die Anbieter sehr unterschiedlich.
- Mitwirkende Krankheiten können die Leistung mindern.
- Ein bestehender Unfallvertrag mit guten Leistungen sollte nach Einschätzung der Verbraucherzentralen nicht vorschnell für eine Seniorenpolice gekündigt werden.
- Fragen dazu
- Werden Hilfeleistungen nur organisiert oder auch bezahlt?
- Sind Oberschenkelhalsbrüche, Medikamentenfolgen oder Ohnmachtsstürze eingeschlossen?
- Endet der Vertrag bei einem bestimmten Alter, oder ändern sich Leistungen und Beitrag mit dem Alter?
Such-, Rettungs- und Bergungskosten
BausteinDieser Baustein erstattet Kosten für Such-, Rettungs- und Bergungseinsätze nach einem Unfall sowie damit verbundene Transport- und Rückkehrkosten bis zur vereinbarten Versicherungssumme.
Wichtige Grenze: Erstattung nur bis zur vereinbarten Versicherungssumme; deren Höhe ist tarifabhängig.
Leistung, alle Grenzen und Fragen zu Such-, Rettungs- und Bergungskosten
- Was gemeint ist
- Nach den AUB 2020 werden nachgewiesene Kosten erstattet für Einsätze öffentlich- oder privatrechtlich organisierter Rettungsdienste – auch wenn ein Unfall nur unmittelbar drohte –, für den ärztlich angeordneten Transport ins Krankenhaus, für Mehrkosten der Rückkehr zum Wohnsitz, bei Unfällen im Ausland für Heimfahrt oder Unterbringung mitreisender minderjähriger Kinder und des Partners sowie bei Unfalltod im Ausland für Bestattung oder Überführung.
- Was daraus nicht folgt
- Der Baustein ist nachrangig: Er zahlt nur, soweit nicht ein Dritter wie Krankenkasse oder Haftpflichtversicherer zur Erstattung verpflichtet ist oder dieser seine Pflicht bestreitet. Behandlungskosten im Ausland deckt er nicht; dafür ist eine Auslandsreisekrankenversicherung zuständig.
- Grenzen
- Erstattung nur bis zur vereinbarten Versicherungssumme; deren Höhe ist tarifabhängig.
- Geltungsbereich nach den Bedingungen, in den Musterbedingungen weltweit.
- Nur nachgewiesene Kosten werden erstattet.
- Fragen dazu
- Bis zu welcher Summe sind Such- und Bergungskosten versichert?
- Gilt der Baustein auch, wenn ein Unfall nur drohte, etwa bei einer Suche im Gebirge?
- Welche dieser Kosten übernimmt bereits meine Krankenversicherung?
Todesfallleistung bei Unfalltod
BausteinDie Todesfallleistung ist ein Baustein der Unfallversicherung, der die vereinbarte Summe auszahlt, wenn die versicherte Person an den Folgen eines Unfalls stirbt.
Wichtige Grenze: Frist zwischen Unfall und Tod, in den Musterbedingungen ein Jahr.
Leistung, alle Grenzen und Fragen zu Todesfallleistung bei Unfalltod
- Was gemeint ist
- Nach den GDV-Musterbedingungen AUB 2020 wird die vereinbarte Summe fällig, wenn die versicherte Person unfallbedingt innerhalb eines Jahres nach dem Unfall stirbt. Eine Invaliditätsleistung wird in diesem Fall nicht gezahlt.
- Was daraus nicht folgt
- Die Todesfallleistung ist keine Risikolebensversicherung: Bei Tod durch Krankheit oder nach Ablauf der Frist zahlt dieser Baustein nichts. Wer Angehörige für den Todesfall absichern möchte, prüft dafür nach Einschätzung der Verbraucherzentralen besser eine Risikolebensversicherung.
- Grenzen
- Frist zwischen Unfall und Tod, in den Musterbedingungen ein Jahr.
- Minderung, wenn Krankheiten oder Gebrechen mitgewirkt haben.
- Melde- und Verhaltenspflichten nach den Bedingungen.
- Fragen dazu
- Ist eine Todesfallleistung eingeschlossen, und in welcher Höhe?
- Wer erhält die Leistung?
- Ist der Todesfall für meine Familie bereits über eine Risikolebensversicherung abgesichert?
Unfallrente
BausteinDie Unfallrente ist ein Baustein, der eine monatliche Rente zahlt, wenn ein Unfall zu einem festgelegten Mindest-Invaliditätsgrad führt. Die GDV-Musterbedingungen lassen den Schwellenwert offen; die Verbraucherzentralen nennen häufig 50 Prozent.
Wichtige Grenze: Mindest-Invaliditätsgrad als Voraussetzung.
Leistung, alle Grenzen und Fragen zu Unfallrente
- Was gemeint ist
- Monatliche Rente in Höhe der vereinbarten Summe, nach den AUB 2020 rückwirkend ab Beginn des Unfallmonats und danach monatlich im Voraus, bis zum Tod oder bis eine Neubemessung ergibt, dass der Invaliditätsgrad unter die Schwelle gesunken ist. Manche Tarife zahlen bei sehr hohen Graden eine erhöhte Rente.
- Was daraus nicht folgt
- Die Unfallrente ist keine BU-Rente: Sie hängt am unfallbedingten Invaliditätsgrad, nicht am Beruf, und leistet nicht bei Krankheit. Wer seinen Beruf nach einem Unfall nicht mehr ausüben kann, aber unter der Schwelle bleibt, erhält aus diesem Baustein keine Rente.
- Grenzen
- Mindest-Invaliditätsgrad als Voraussetzung.
- Die Voraussetzungen und Fristen der Invaliditätsleistung gelten auch hier.
- Der Versicherer darf die Voraussetzungen des Rentenbezugs prüfen und zum Beispiel Lebensbescheinigungen anfordern.
- Die Verbraucherzentralen halten Krankentagegeld oder BU für besser geeignet, um einen Einkommensausfall auszugleichen, weil diese auch bei Krankheit leisten.
- Fragen dazu
- Ab welchem Invaliditätsgrad zahlt die Rente?
- Wie lange läuft die Rente, und was passiert nach einer Neubemessung?
- Ist eine Berufsunfähigkeitsversicherung für mein Einkommensrisiko passender?
Unfallversicherung mit Beitragsrückgewähr
VarianteBei der Unfallversicherung mit Beitragsrückgewähr (UBR) ist eine Unfallversicherung mit einem Spar- oder Anlagevorgang verbunden: Ein Teil der Beiträge wird angelegt und zum Ablauf ausgezahlt. Für Unfallversicherer, die solche Verträge übernehmen, gelten Teile der Vorschriften für Lebensversicherer entsprechend (§ 161 VAG).
Wichtige Grenze: Langfristige Bindung; was bei vorzeitiger Kündigung ausgezahlt wird, richtet sich nach den Bedingungen.
Leistung, alle Grenzen und Fragen zu Unfallversicherung mit Beitragsrückgewähr
- Was gemeint ist
- Neben dem Unfallschutz eine Auszahlung zum vereinbarten Ablauf, deren Höhe vom Spar- oder Anlageteil abhängt. Es gibt unterschiedliche Formen, darunter fondsgebundene Varianten, bei denen der Anbieter die Höhe der Leistungen ausdrücklich nicht garantiert und Sie das Kapitalanlagerisiko tragen.
- Was daraus nicht folgt
- Die Beiträge kommen nicht einfach vollständig zurück: Kosten und der Risikoanteil für den Unfallschutz werden abgezogen. Die Verbraucherzentralen warnen, dass hier meist überteuerte Unfallversicherungen an einen schlecht verzinsten Sparvorgang gekoppelt werden, und raten, Risikoschutz und Sparverträge getrennt abzuschließen. Renditeangaben macht diese Seite nicht.
- Grenzen
- Langfristige Bindung; was bei vorzeitiger Kündigung ausgezahlt wird, richtet sich nach den Bedingungen.
- Bei fondsgebundenen Varianten können die Fondspreise sinken; die Ablaufleistung ist dann nicht garantiert.
- Der Unfallschutz selbst folgt den üblichen Bedingungen mit Fristen und Ausschlüssen.
- Fragen dazu
- Welcher Teil des Beitrags dient dem Unfallschutz, welcher dem Sparen?
- Ist die Ablaufleistung garantiert oder vom Fondsverlauf abhängig?
- Was erhalte ich, wenn ich vor dem Ablauf kündige?
Fragen vor einer Entscheidung
- Welche Gliedertaxe gilt in meinem Vertrag, und weicht sie von den Musterwerten ab?
- Wie lang sind die Fristen für Eintritt, Feststellung und Geltendmachung der Invalidität?
- Ab welchem Mitwirkungsanteil von Krankheiten wird gekürzt?
- Brauche ich eine Progression, oder ist eine höhere Grundsumme sinnvoller?
- Welche Sportarten oder Tätigkeiten sind ausgeschlossen oder nur gegen Zuschlag versichert?
Beispiel und Gegenbeispiel
Fiktives Beispiel mit Leistung
Eine Frau stürzt beim Wandern und verletzt ihr Sprunggelenk schwer. Nach Abschluss der Behandlung stellt der Gutachter fest, dass der Fuß dauerhaft zu einem Fünftel in seiner Funktion beeinträchtigt ist. Ihre Gliedertaxe setzt für den Fuß 40 Prozent an; ein Fünftel davon ergibt einen Invaliditätsgrad von 8 Prozent. Weil die Invalidität fristgerecht festgestellt und geltend gemacht wurde, erhält sie 8 Prozent ihrer Grundsumme als Einmalzahlung.
Fiktives Gegenbeispiel ohne Leistung
Ein Mann erleidet einen Herzinfarkt und ist danach dauerhaft weniger belastbar. Ein Unfall im Sinne der Bedingungen – ein plötzlich von außen auf den Körper wirkendes Ereignis – liegt nicht vor. Die Unfallversicherung zahlt nicht.
Beide Fälle sind erfunden und dienen nur der Veranschaulichung. Sie enthalten keine Beiträge.
Häufige Fragen
Für Kinder – ist das übertrieben?
Kinder sind in Kita und Schule gesetzlich unfallversichert, in der Freizeit nicht. Eine Kinder-Unfallversicherung kann nach einem schweren Unfall finanziell helfen, etwa bei Umbauten, Hilfsmitteln oder Therapie. Ob sie in Ihr Budget passt, besprechen wir gemeinsam.
Quellen und Stand
Quellenstand: 21.10.2026. Diese Seite erklärt allgemein und ersetzt keine Beratung im Einzelfall; maßgeblich sind immer die Versicherungsbedingungen und gesetzlichen Regelungen in ihrer jeweils gültigen Fassung.
Alle 21 Quellen mit Verwendungszweck anzeigen
- § 178 VVG – Leistung des Versicherers (Unfallversicherung), Unfallbegriff (öffnet in neuem Tab) – Bundesministerium der Justiz / gesetze-im-internet.de, abgerufen am 21.10.2026
Verwendet für: Gesetzlicher Unfallbegriff, Vermutung der Unfreiwilligkeit
- § 180 VVG – Invalidität (öffnet in neuem Tab) – Bundesministerium der Justiz / gesetze-im-internet.de, abgerufen am 21.10.2026
Verwendet für: Gesetzlicher Invaliditätsbegriff, Dauerhaftigkeit über drei Jahre; Invaliditätsleistung und Gliedertaxe: Gesetzlicher Invaliditätsbegriff
- Allgemeine Unfallversicherungsbedingungen (AUB 2020), Musterbedingungen des GDV (öffnet in neuem Tab) – Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV), AUB 2020, Stand Juni 2025, abgerufen am 21.10.2026
Verwendet für: Musterbedingungen: erweiterter Unfallbegriff, Leistungsarten, Gliedertaxe, Fristen, Vorinvalidität, Mitwirkung ab 25 Prozent, Ausschlüsse, Weltgeltung; Invaliditätsleistung und Gliedertaxe: Invaliditätsleistung, Bemessung nach und außerhalb der Gliedertaxe, Fristen, Vorinvalidität, Höchstgrenze 100 Prozent; Kinderunfallversicherung: Kosmetische Operationen bei Minderjährigen bis zum 21. Lebensjahr; Senioren-Unfallversicherung: Ausschluss von Unfällen durch Bewusstseinsstörungen; Mitwirkung von Krankheiten; Such-, Rettungs- und Bergungskosten: Ziffer 2.8 AUB 2020: erstattungsfähige Kosten, drohender Unfall, Nachrang gegenüber Dritten, Versicherungssumme; Weltgeltung; Todesfallleistung bei Unfalltod: Todesfallleistung bei Unfalltod innerhalb eines Jahres; keine Invaliditätsleistung bei Tod im ersten Jahr; Mitwirkung; Unfallrente: Unfallrente: Voraussetzungen, Beginn, Dauer, Neubemessung, Lebensbescheinigungen
- Private Unfallversicherung – überflüssig oder sinnvoll? (öffnet in neuem Tab) – Verbraucherzentrale (Gemeinschaftsredaktion), Stand 01.09.2026, abgerufen am 21.10.2026
Verwendet für: Zielgruppen, psychische Reaktionen nicht versichert, Gefahrengruppen, Abgrenzung zur BU und Risikoleben, Fristen; Invaliditätsleistung und Gliedertaxe: Besondere Gliedertaxen für Berufsgruppen; Kinderunfallversicherung: Kein gesetzlicher Schutz in Freizeit, Haushalt, Straßenverkehr und Urlaub; Progression: Funktionsweise der Progression, Vor- und Nachteile, 225-Prozent-Beispiel; Such-, Rettungs- und Bergungskosten: Bergungs- und Rettungskosten als wichtige Zusatzleistung; Todesfallleistung bei Unfalltod: Todesfallschutz nur bei Unfalltod; Risikolebensversicherung als bessere Absicherung der Angehörigen; Unfallrente: Rente häufig ab 50 Prozent; Krankentagegeld oder BU besser für Einkommensausfall; Unfallversicherung mit Beitragsrückgewähr: Warnung vor Kopplung von Unfallschutz und schlecht verzinstem Sparvorgang
- § 2 SGB VII – Versicherung kraft Gesetzes (öffnet in neuem Tab) – Bundesministerium der Justiz / gesetze-im-internet.de, abgerufen am 21.10.2026
Verwendet für: Kreis der gesetzlich Unfallversicherten (Beschäftigte, Kinder in Tageseinrichtungen, Schüler, Studierende); Kinderunfallversicherung: Gesetzlicher Unfallschutz für Kinder in Tageseinrichtungen und Schüler
- § 8 SGB VII – Arbeitsunfall, Wegeunfall (öffnet in neuem Tab) – Bundesministerium der Justiz / gesetze-im-internet.de, abgerufen am 21.10.2026
Verwendet für: Arbeits- und Wegeunfall in der gesetzlichen Unfallversicherung
- Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG) einschließlich Anlage 1 (Sparten) (öffnet in neuem Tab) – Bundesministerium der Justiz / gesetze-im-internet.de, abgerufen am 20.10.2026
Verwendet für: VAG-Sparte 1 (Unfall), Anlage 1 Nr. 1 VAG.; Invaliditätsleistung und Gliedertaxe: VAG-Sparte 1 (Unfall), Anlage 1 Nr. 1 VAG.; Kinderunfallversicherung: VAG-Sparte 1 (Unfall), Anlage 1 Nr. 1 VAG.; Progression: VAG-Sparte 1 (Unfall), Anlage 1 Nr. 1 VAG.; Senioren-Unfallversicherung: VAG-Sparte 1 (Unfall), Anlage 1 Nr. 1 VAG; Assistance-Anteile werden üblicherweise als Teil des Unfallvertrags erbracht.; Such-, Rettungs- und Bergungskosten: VAG-Sparte 1 (Unfall), Anlage 1 Nr. 1 VAG.; Todesfallleistung bei Unfalltod: VAG-Sparte 1 (Unfall), Anlage 1 Nr. 1 VAG.; Unfallrente: VAG-Sparte 1 (Unfall), Anlage 1 Nr. 1 VAG.; Unfallversicherung mit Beitragsrückgewähr: VAG-Sparte 1 (Unfall): Unfallversicherer betreiben die Variante nach § 161 VAG; Anlage 1 Nr. 1 VAG.
- Pflichtversicherung für private Bauvorhaben (öffnet in neuem Tab) – Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG BAU), abgerufen am 21.10.2026
Verwendet für: Bauhelfer-Unfallversicherung: Meldepflicht für Helfer, Eigenbauunternehmer, Ausnahmen mit Zuständigkeit der Unfallkasse
- Private Bauhelferinnen und Bauhelfer (öffnet in neuem Tab) – Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG BAU), abgerufen am 21.10.2026
Verwendet für: Bauhelfer-Unfallversicherung: Helfer unabhängig von Dauer und Vergütung kraft Gesetzes versichert, Ausnahmen bei Gefälligkeiten
- Merkblatt für private Bauvorhaben – Gesetzliche Unfallversicherung für privat Helfende (öffnet in neuem Tab) – Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG BAU), Stand April 2026, abgerufen am 21.10.2026
Verwendet für: Bauhelfer-Unfallversicherung: Pflichten des Bauherrn, Bauherr und Ehegatte nicht versichert, freiwillige Versicherung, Gefälligkeitsbeispiele, Empfehlung privater Unfallversicherung
- Die 5 wichtigsten Versicherungen für Bauherren (öffnet in neuem Tab) – Gesamtverband der Versicherer (GDV), dieversicherer.de, Veröffentlicht 05.01.2022, abgerufen am 21.10.2026
Verwendet für: Bauhelfer-Unfallversicherung: Leistungen der privaten Bauhelfer-Unfallversicherung, Gefälligkeitshilfe ohne gesetzlichen Schutz
- Welche Versicherung bezahlt die Hubschrauberrettung im Skiurlaub? (öffnet in neuem Tab) – GDV-Verbraucherportal DieVersicherer.de, abgerufen am 21.10.2026
Verwendet für: Bergungskosten im Wintersport: Abgrenzung Rettung und Bergung, Krankenkassen zahlen medizinisch notwendige Rettung, Bergung wegen Wetter, Such- und Lawineneinsätze nicht; private Unfallversicherung zahlt Such- und Bergungskosten
- Skiversicherung: Diesen Schutz brauchen Sie im Winterurlaub (öffnet in neuem Tab) – GDV-Verbraucherportal DieVersicherer.de, 26.01.2026, abgerufen am 21.10.2026
Verwendet für: Bergungskosten im Wintersport: Empfehlung von mindestens 10.000 Euro für Such-, Bergungs- und Rettungskosten; Baustein in Unfall- oder Auslandskrankenversicherung; Regeln in der Schweiz; Reiseunfallversicherung: Private Unfallversicherung gilt in der Regel rund um die Uhr und weltweit
- Versicherungen rund ums Reisen (Verbraucherbroschüre) (öffnet in neuem Tab) – Gesamtverband der Versicherer (GDV) / DieVersicherer.de, Stand Januar 2025, abgerufen am 21.10.2026
Verwendet für: Bergungskosten im Wintersport: Helikopterbergung nach Skiunfall in der GKV in der Regel nicht mitversichert; kein Rücktransport durch die GKV; Reiseunfallversicherung: Private Unfallversicherung gilt in Beruf und Freizeit und auf Reisen; Reiseunfallpolicen in Bündeln; Risikoreisen
- Auslandsreisen – welcher Versicherungsschutz ist notwendig? (öffnet in neuem Tab) – Verbraucherzentrale, Stand 18.03.2026, abgerufen am 21.10.2026
Verwendet für: Bergungskosten im Wintersport: Auslandsreisekrankenversicherung teilweise mit Rettungs- und Bergungskosten bis zu einem Betrag; Reiseunfallversicherung: Reiseunfallversicherung in der Regel nicht nötig
- DGUV: Schülerinnen und Schüler – Versicherungsschutz (öffnet in neuem Tab) – Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV), abgerufen am 21.10.2026
Verwendet für: Kinderunfallversicherung: Umfang und Grenzen des gesetzlichen Schutzes beim Schulbesuch; nicht versichert sind privat organisierte Tätigkeiten
- Versicherung gegen Kinderinvalidität: Darum ist sie wichtig (öffnet in neuem Tab) – Verbraucherzentrale (Gemeinschaftsredaktion), Stand 11.02.2026, abgerufen am 21.10.2026
Verwendet für: Kinderunfallversicherung: Krankheit als häufigere Invaliditätsursache; Kinderinvaliditätsversicherung
- Versicherungsbedingungen für die Unfallversicherung (UVB-100) (öffnet in neuem Tab) – uniVersa Allgemeine Versicherung AG, UVB-100 04.23, abgerufen am 21.10.2026
Verwendet für: Kinderunfallversicherung: Marktbeispiel: Umstellung des Kindertarifs mit Wahlrecht; Progression: Marktbeispiel einer progressiven Invaliditätsstaffel mit Leistungstabelle; Progression bleibt bei Unfallrente unberücksichtigt (UVB-100 04.23); Unfallrente: Marktbeispiel: Rente ab 50 Prozent, doppelte Rente ab 90 Prozent
- Unfallversicherung für Senioren hilft, Unterstützung zu organisieren (öffnet in neuem Tab) – Verbraucherzentrale (Gemeinschaftsredaktion), Stand 21.11.2025, abgerufen am 21.10.2026
Verwendet für: Senioren-Unfallversicherung: Hilfe- und Pflegeleistungen, Leistungsdauer, Rente ab 50 Prozent, altersbezogene Risiken, Aufnahmealter, bestehenden Vertrag behalten
- § 161 VAG – Unfallversicherung mit Prämienrückgewähr (öffnet in neuem Tab) – Bundesministerium der Justiz / gesetze-im-internet.de, abgerufen am 21.10.2026
Verwendet für: Unfallversicherung mit Beitragsrückgewähr: Aufsichtsrechtliche Sonderregeln für Unfallversicherung mit Prämienrückgewähr
- WWK Unfallversicherung invest – Produktinformationsblatt und Informationen (öffnet in neuem Tab) – WWK Allgemeine Versicherung AG, UVI_IPID_20220101, abgerufen am 21.10.2026
Verwendet für: Unfallversicherung mit Beitragsrückgewähr: Marktbeispiel einer fondsgebundenen Variante ohne Leistungsgarantie mit Kapitalanlagerisiko beim Kunden